Recht: Klage Wertverlust durch Mobilfunkanlage (Allgemein)

Gast, Mittwoch, 05.11.2008, 08:33 (vor 5861 Tagen)

Anwohner macht vor Gericht Front gegen Anlage im Westen - Weitere Sendeanlagen geplant

George Stavrakis, 04.11.2008
Stuttgart - Die Mobilfunkanlage an der Bismarckstraße beschäftigt jetzt das Verwaltungsgericht (VG). Dort klagt ein Nachbar gegen den Sendemast, er macht die Wertminderung seiner Wohnung und Gesundheitsgefahren geltend. Weitere Anlagen sind geplant und sollen gerichtlich durchgesetzt werden.

Die Mobilfunkanlage auf einem Seniorenheim an der Bismarckstraße 57 im Stuttgarter Westen sorgte bereits vor ihrer Installierung im Juli 2006 für Ärger. Zum einen macht eine Bürgerinitiative Front gegen die Antenne, zum anderen hatte sich die Stadt ursprünglich gegen die Anlage gewehrt.

Inzwischen funkt es aber an dem umstrittenen Standort - und das wird wohl auch so bleiben. Denn die Klage des Anwohners vor dem VG hat wohl keinen Erfolg. Das ließ die Vorsitzende Richterin der 13. Kammer, Annegret Pelka, am Dienstag durchblicken.

Kläger Ulrich A. argumentiert in seiner Klage gegen die Stadt, die Antenne hätte nicht gebaut werden dürfen, weil dies gegen das Rücksichtnahmegebot verstoße. Der in einem Nachbargebäude im 3. Stock wohnende Mann macht unter anderem Gesundheitsgefahren geltend. So sei nicht ausgeschlossen, dass ein Mensch mit Herzschrittmacher von dem Sendemasten beeinträchtigt werde. Auch Dachdecker oder Schornsteinfeger seien gefährdet. Schließlich stelle die Antenne eine Wertminderung seiner Wohnung dar, so der Kläger. Die Stadt hätte die Anlage nicht vom bestehenden Bebauungsplan befreien dürfen.

Neben dem Kläger trommelt auch eine Bürgerinitiative gegen die Mobilfunkanlage. Eigentümer der Immobilie ist die Evangelische Gesamtkirchenpflege, die mit dem Mobilfunkanbieter Vodafone bereits am 1. März 2000 handelseinig geworden war. Die in der Initiative organisierten Anwohner befürchten gesundheitliche Gefahren durch elektromagnetische Strahlen, insbesondere für die Kinder der umliegenden Kindertagesstätten.

2001 hatte die Stadt den Bauantrag für die Anlage noch abgelehnt, weil im Bebauungsplan Bismarck-/Rötestraße ein besonderes Wohngebiet ausgewiesen worden war, in dem gewerbliche Nutzung nur im Erd- und Untergeschoss erlaubt ist. 2004 wurde jedoch die Landesbauordnung geändert. Seither können Antennen bis zu zehn Meter Höhe ohne Genehmigung gebaut werden. Die Stadt erteilte eine Befreiung vom Bebauungsplan, der Mast wurde aufgestellt und sorgt seitdem für Ärger.

Richterin Pelka hält die Klage des Anwohners zwar für zulässig. Schließlich habe die Stadt damals das besagte Wohnumfeld von gewerblicher Nutzung befreien und so aufwerten wollen. Aber: "Eine solche Mobilfunkanlage verursacht keinen Lärm, keinen zusätzlichen Verkehr und verströmt keinen Geruch", so die Richterin. Zudem seien die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgegebenen Grenzwerte die Strahlung betreffend eingehalten. Bereits 2002 habe das Bundesverfassungsgericht, später der Bundesgerichtshof (BGH) und sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass sich die Gerichte herauszuhalten hätten, wenn derartige Anlagen innerhalb der Grenzwerte funkten.

Der Kläger und die Anwohner dürfen sich wohl keine Hoffnung machen. Es bestehe ein öffentliches Interesse an einer Abdeckung mit Mobilfunkanlagen, das Rücksichtnahmegebot sei nicht verletzt. Und die unbestrittene Wertminderung der Nachbargebäude? Die müsse laut BGH hingenommen werden, so die Richterin. Am Donnerstag wird die Kammer das Urteil verkünden.

In Stuttgart gibt es rund 650 Standorte für Mobilfunkanlagen. Es sollen noch mehr werden. Mobilfunkunternehmen klagen derzeit vor dem VG gegen die Stadt, um an der Rötestraße im Westen eine 9,90 Meter hohe Anlage auf ein Gebäude pflanzen und eine Anlage an der Lupinenstraße in Plieningen erweitern zu können.

Der Vertreter von Vodafone, als Verfahrensbeteiligter bei der Klage von Anwohner Ulrich A. geladen, bestreitet Gefahren für die Gesundheit. Schließlich würden immer mehr Krankenhäuser Mobilfunkmasten auf ihren Gebäuden zulassen und sogar wünschen, um in der Klinik mobil kommunizieren zu können. Solche Anlagen stünden in Stuttgart beispielsweise auf dem Marienhospital und auf dem Robert-Bosch-Krankenhaus. Ihm sei keine "ernstzunehmende Stimme" bekannt, die Gesundheitsgefahren durch die Anlagen bestätige. Quelle: Stuttgarter Nachrichten

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Tags:
Klage, Wertverlust, Fehler, Recht, Verwaltungsgericht, Fundis, Schornsteinfeger, Wohnumfeld, Rechtssprechung


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