Sicherheitszone um 4,6 Meter verletzt? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 05.11.2008, 19:56 (vor 5861 Tagen) @ caro

Ich meine den horizontalen Sicherheitsabstand. Der beträgt an diesem Standort nicht 8 Meter, sondern 12,60 Meter.

Die 8 Meter, caro, habe ich mir ja nicht aus den Fingern gesogen, sondern der Website der BI entnommen. Da muss dann aber in den dort genannten Werten ein ziemlicher Wurm drin sein, denn wenn Balkon/Schlafzimmer angeblich nur 8 Meter vom Masten weg sind, dann ist dies nicht 36 cm tief innerhalb des Sicherheitsabstandes, sondern 460 cm! Und da würde dann auch bei mir der Spaß aufhören. Anscheinend nennt Hensinger auf seiner Seite aber nicht die richtigen Werte. Und selbst bei 12,60 Meter ist mir noch immer nicht klar, wo denn gemäß dem Bild die Verletzung des Sicherheitsabstandes stattfinden soll, denn die Stelle, die in die Sicherheitszone 36 cm hineinragt muss ja eine sein, an der sich Menschen ständig aufhalten können. Eine Außenleiter, die z.B. einen Kaminkehrer in die Sicherheitszone hineinklettern lässt, wäre keine Verletzung des Sicherheitsabstands.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Abstand


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