8 Meter sind nicht nachvollziehbar (Allgemein)

caro, Mittwoch, 05.11.2008, 17:45 (vor 5861 Tagen) @ H. Lamarr

Ach herrjeh, jetzt ahne ich was Sie meinen: Sie meinen womöglich gar nicht, wie sonst üblich, den horizontalen Sicherheitsabstand, sondern reden von einer Überschreitung des vertikalen Sicherheitsabstandes um 36 cm. Ja? Das wäre dann aber für die Anwohner eher nicht relevant, sondern nur für die Bewohner des Hauses Bismarckstraße 57. Da diese aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Leuchtturmeffekt geschützt werden, würde eine 36 cm höher montierte Antenne mMn so gut wie nichts an der Situation vor Ort ändern.

Ich meine den horizontalen Sicherheitsabstand. Der beträgt an diesem Standort nicht 8 Meter, sondern 12,60 Meter.


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