Grenzwertsenkung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 04.04.2008, 00:52 (vor 6081 Tagen) @ Kuddel

dass eine solche Auslagerung... a) keine Senkung der Grenzwerte erfordert.

Wie jetzt ?? Ich dachte die Senkung der Grenzwerte ist hier die primäre Forderung

Vielleicht reden wir hier aneinander vorbei: Mit Sendemasten raus vor die Tore der Stadt - wie etwa in Attendorn möglich, weil es in einem Talkessel liegt - erreichen Sie doch eine Strahlungsminimierung im Stadtgebiet, ohne dass dazu die zulässigen Grenzwerte gesenkt werden müssen. Die Masten stehen einfach so weit vom ersten Haus weg, dass zwar - wie anderswo auch - nach meinetwegen 10 m Sicherheitsabstand der heutige Grenzwert (von oben kommend) erreicht wird, dann aber die nächsten 300 m (bis zum erwünschten Salzburger Milliwatt) eben nur Wald und Heide in der Gegend herumsteht und kein Haus.

Unter einer Grenzwertsenkung würde ich verstehen, dass der Wert X, also in unserem Fall das Salzburger Milliwatt, bereits am Rand des Sicherheitsabstands erreicht wird. In dicht bebautem Gebiet, wo Menschen ja tatsächlich, wenn auch nicht oft, bis an den Rand des Sicherheitsabstands herankommen (z.B. Dachterasse), wäre dies ja durchaus sinnvoll. Bei einem Masten weitab in der Pampa wäre dies belanglos, weil ja weit und breit auch außerhalb der Sicherheitszone nur Fuchs & Hase sind und die zwei sich auch nicht dauerhaft um den Masten herumtreiben dürften.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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