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<title>Forum Faktencheck Elektrosmog - Munz-Interpellation 19.3113 abgeschrieben</title>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/</link>
<description>Faktenchecks von Behauptungen, die von Mobilfunkgegnern und Mobilfunkkritikern aufgestellt werden</description>
<language>de</language>
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<title>Munz-Interpellation 19.3113 abgeschrieben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Jahre hatte der Nationalrat Zeit gehabt, über die Munz-Interpellation und die Antwort des Bundesrats zu beraten. Da dies nicht geschehen ist, wurde der Vorstoß am 19. März 2021 als erledigt abgeschrieben.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 22 Mar 2021 12:07:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Estermann-Motion 18.3856 vom Nationalrat abgeschrieben (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
</blockquote><p>Der Nationalrat hat die Motion am 25. September 2020 abgeschrieben, weil diese nicht innerhalb von zwei Jahren abschließend im Rat behandelt wurde.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 25 Sep 2020 18:15:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Interpellation 19.3534: Nationalrat Borloz sorgt sich um &quot;EHS&quot; (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><strong>Kommentar</strong>: ... Aus meiner Sicht erschreckend, denn der Volksvertreter betätigt sich mit dieser bizarren Forderung als Lobbyist der Anti-Mobilfunk-Szene und trägt dazu bei, einen pseudowissenschaftlich begründeten Aberglauben, vergleichbar dem an Homöopathie oder Wünschelruten, salonfähig zu machen.</p>
</blockquote><p>In der Schweiz gehört die Homöopathie seit 2017 zur Grundversorgung.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 15 Jul 2019 05:01:08 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>KlaKla</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Interpellation 19.3534: Nationalrat Borloz sorgt sich um &quot;EHS&quot; (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Mobilfunk: Bundesrätin Leuthard setzt Arbeitsgruppe ein</p>
</blockquote><p>Mit seiner <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193534">Interpellation 19.3534</a> stellt FDP-Nationalrat Frédéric Borloz am 3. Juni 2019 die scheinbar vernünftige Frage:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Kann der Bundesrat bestätigen, dass er überprüft hat, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe, die von Bundesrätin Doris Leuthard über ein Mandat der UVEK eingesetzt wurde, gegenüber privaten, geschäftlichen oder industriellen Interessen, aber auch gegenüber vor diesem Mandat abgegebenen Stellungnahmen unabhängig sind?</strong></em></span></p>
<p>Doch Borloz' Begründung für seine Frage ist verstörend, zeigt sie doch, wie tief sich in der Schweiz die Desinformation in Sachfragen des Mobilfunks bereits ins Bundeshaus vorgearbeitet hat:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Über die 5. Mobilfunkgeneration wird zurzeit heftig diskutiert. Ob die Debatte objektiv oder subjektiv ist, sei dahingestellt; Tatsache ist jedoch, dass die Verunsicherung in der Bevölkerung zunimmt und dass Antworten nicht mehr länger auf sich warten lassen können. Die Argumente sind sehr unterschiedlich, und vor allem die Technologien sorgen für viel Verwirrung, da die von den Akteuren veröffentlichten Zahlen und technischen Referenzen oft nicht miteinander übereinstimmen. Einige sorgen sich um ihre Gesundheit, andere kritisieren die Entwicklung unserer Gesellschaft... Kurz gesagt: Dieses Thema ist aus verschiedensten Gründen in aller Munde. Es lässt sich auf jeden Fall nicht abstreiten, dass manche Menschen gegenüber nichtionisierender Strahlung intolerant sind - egal ob 4G oder 5G - und ob die Einführung von 5G etwas an dieser Tatsache, die man nicht mehr länger ignorieren kann, ändern wird, steht offen.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Angesichts dieser Bedingungen werden die Resultate der eingesetzten Arbeitsgruppe, die dem Bund als besonders wichtige Referenz dienen werden, gespannt erwartet. Deshalb ist es auch so wichtig, dass der Bundesrat überprüft, dass die Expertinnen und Experten in dieser Arbeitsgruppe selbstverständlich entsprechend ihren Kompetenzen ausgewählt wurden, aber auch - und vielleicht vor allem - entsprechend ihrer Unabhängigkeit gegenüber den Anbietern, der Telekommunikationsindustrie und auch früheren Stellungnahmen, die eine Expertin oder ein Experte zu diesem Thema kategorisch abgegeben hatte, sei es in der Schweiz oder im Ausland. Wenn es nämlich ein Gebiet gibt, das sich rapide entwickelt, dann ist es ganz klar dieses.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Ich danke dem Bundesrat, dass er dieser Frage die nötige Bedeutung beimisst.</strong></em></span></p>
<p><strong>Kommentar</strong>: Entgegen aller ernst zu nehmenden wissenschaftlichen Erkenntnis behauptet Nationalrat Borloz, manche Menschen seien gegenüber nichtionisierender Strahlung intolerant. Er begibt sich damit in die Gesellschaft von Allgemeinärzten, über die <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=58912">eine Studie</a> urteilte, die Ärzte würden in ihrer EMF-Risikowahrnehmung einem einzigartigen Widerspruch zur anerkannten nationalen und internationalen Risikobewertung unterliegen. Borloz ignoriert die kritische Beurteilung von &quot;Elektrosensibilität&quot; durch die WHO und die Tatsache, dass es bislang weltweit keinem einzigen selbstdiagnostizierten &quot;Elektrosensiblen&quot; gelang, seine behauptete Fähigkeit zur unangenehmen Wahrnehmung schwacher elektromagnetischer Felder unter wissenschaftlicher Aufsicht nachzuweisen. Woher der Parlamentarier aus dem Kanton Waadt seine verzerrte Wahrnehmung hat ist nicht bekannt, lässt sich aber leicht erraten. Borloz geht sogar noch weiter: Auf seiner <a href="http://www.fredericborloz.ch/N318/objectifs.html#securite">privaten Website</a> fordert er die Schaffung öffentlich zugänglicher &quot;Schutzzonen&quot; für sogenannte Elektrosensible. Aus meiner Sicht erschreckend, denn der Volksvertreter betätigt sich mit dieser bizarren Forderung als Lobbyist der Anti-Mobilfunk-Szene und trägt dazu bei, einen pseudowissenschaftlich begründeten Aberglauben, vergleichbar dem an Homöopathie oder Wünschelruten, salonfähig zu machen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67409</link>
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<pubDate>Sun, 14 Jul 2019 10:32:51 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gigaherz-Astrologe Jakob deutet Verspätung der Arbeitsgruppe (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Auszug aus <a href="https://www.nzz.ch/meinung/der-bund-hat-beim-5g-netz-niemanden-ueberrumpelt-ld.1491606">Neue Zürcher Zeitung</a> vom 26. Juni 2019:</p>
</blockquote><p>Gerüchteverbreiter und Gigaherz-Präsident Jakob griff den oben verlinkten Bericht der Zürcher Zeitung dankbar auf, um – wie üblich ohne Link zur Quelle – den dort angebotenen Faden als seine eigene Idee auszugeben, weiter zu spinnen und sein Märchen <a href="https://www.gigaherz.ch/5g-verarschung-der-bevoelkerung-erst-nach-den-wahlen/">5G: Verarschung der Bevölkerung erst nach den Wahlen</a> daraus zu weben.</p>
<p>Erscheint der verspätete Bericht der Arbeitsgruppe noch vor den Nationalratswahlen vom 20. Oktober 2019, wird der widerlegte Gigaherz-Jakob über seinen Irrtum betreten schweigen und das IZgMF ihn an sein Märchen vom 30. Juni erinnern. Der restliche Inhalt von Jakobs wilder Story ist der von ihm gewohnte technische Permablödsinn, mit dem er seit mindestens einem Jahr Esoteriker, Sekten und Verschwörungsfans bei Laune hält und Fachleuten ein nachsichtiges Lächeln auf die Lippen zaubert. Gegenüber US-President Donald Trump ist Gigaherz-Präsident Jakob freilich ein Waisenknabe: Trump hält unangefochten den Rekord, <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=66412">pro Tag seiner Amtszeit rund 9,9</a> falsche oder irreführende Behauptungen vom Stapel zu lassen.</p>
<p><strong>Hintergrund</strong><br />
<a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=66029">Wie Mobilfunkgegner versuchen, aus 5G Kapital zu schlagen</a><br />
<a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=64517">Gigaherz-Jakob sinniert über 5G</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67369</link>
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<pubDate>Mon, 01 Jul 2019 08:19:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>18. Juni 2019: Zusatzfragen von Häberli-Koller an UVEK-Chefin (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Am 18. Juni 2019 stellte nicht im Nationalrat, sondern im Ständerat, Brigitte Häberli-Koller anlässlich ihrer Interpellation 19.3169 zwei Zusatzfragen, die von Bundesrätin und UVEK-Vorsteherin Simonetta Sommaruga an Ort und Stelle beantwortet wurden. Die eine Zusatzfrage gilt dem überfälligen Bericht der Mobilfunk-Arbeitsgruppe des UVEK, die andere der Idee, die Mobilfunkversorgung nicht mehreren konkurrierenden privaten Netzbetreibern zu überlassen, sondern einen einzigen (staatlichen) Netzbetreiber damit zu beauftragen.</p>
<p><strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-videos?TranscriptId=247866">Häberli-Koller</a></strong>: <span style="color:#399;"><em><strong>Ich danke zuerst dem Bundesrat für die Antworten zu meinen Fragen in der Interpellation. Ich erlaube mir, noch zusätzlich zwei Fragen betreffend die Arbeitsgruppe Mobilfunk anzufügen.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>In der Antwort zu den Fragen 1 und 8 schreibt der Bundesrat unter anderem, dass das UVEK gerne bereit ist, den Bericht der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung in den zuständigen Kommissionen vorzustellen, wenn diese Kommissionen das wünschen. Das begrüsse ich natürlich und gehe davon aus, dass sich die Kommissionen gerne zu diesem Bericht äussern werden.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Dazu noch folgende Frage: Anscheinend gibt es noch eine Verzögerung mit dem Bericht. Wann liegt dieser definitiv vor, und bis wann kann damit gerechnet werden, dass dieser Bericht eben auch in den zuständigen Kommissionen ein Thema sein wird?</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Dann noch eine zweite ergänzende Frage: In der Antwort zu meiner siebten Frage in der Interpellation betreffend die Vor- und Nachteile eines allfälligen einheitlichen Mobilfunknetzes mit einem zentralen Netzbetreiber analog zu Swissgrid schreibt der Bundesrat, dass der Gesetzgeber bislang die Zusammenführung der Netze in ein einziges nationales Netz als nicht zielführend erachtet habe und deshalb eine solche Beurteilung zurzeit auch nicht geplant sei. In Deutschland wird zum Beispiel über die Schaffung einer staatlichen Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft bereits diskutiert. Wäre es Ihrer Meinung nach nicht ebenso wichtig und an der Zeit, die Zusammenführung der Netze in ein einziges, nationales Netz zu prüfen, um insbesondere auch Klarheit zu erhalten, ob dadurch ein Beitrag zur Senkung der Strahlenbelastung erreicht werden könnte?</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Ich bedanke mich für die Antworten zu diesen zusätzlichen Fragen.</strong></em></span></p>
<p><strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-videos?TranscriptId=247800">Simonetta Sommaruga</a></strong>: <span style="color:#399;"><em><strong>Vielen Dank, Frau Häberli-Koller, für Ihre Zusatzfragen, die Sie jetzt noch gestellt haben. Es ist so, dass sich die Fertigstellung dieses Berichtes durch die Arbeitsgruppe, die von der damaligen Bundesrätin Leuthard eingesetzt worden ist, verzögert. Das ist darauf zurückzuführen, dass natürlich mit der Versteigerung der Frequenzen für 5G noch viele Fragen zusätzlich gestellt wurden und die Arbeitsgruppe dann eigentlich immer wieder gesagt hat, dass sie das auch noch aufnehmen müsse und abklären werde. Es war ein bisschen die Frage, ob man hier stoppt und sagt, dass einfach der ursprüngliche Auftrag umgesetzt werden soll. Dann hätte man ihr wahrscheinlich zum Vorwurf gemacht, dass sie diese Fragen nicht beantworte. Sie hat aber die zusätzlichen Fragestellungen aufgenommen. Das führt jetzt zu einer Verzögerung. Der Bericht kommt auf jeden Fall in der zweiten Jahreshälfte, eher in der ersten Hälfte der zweiten Jahreshälfte. Wie gesagt, es ist uns allen auch mehr gedient, wenn wir die Arbeitsgruppe ihre Arbeit in Ruhe machen lassen, damit sie dann diesen Bericht bringen kann; es ist ein komplexes Gebilde, weil da verschiedenste Akteure dabei sind, es gibt Untergruppen mit spezifischen Fragestellungen. Selbstverständlich kann er dann auch in den Kommissionen beraten werden. Das ist für mich auch wichtig. Ich begrüsse es sowieso sehr, wenn man diese Thematik, die in der Bevölkerung viele Fragezeichen aufgeworfen hat, aber auch Chancen hat - es ist hier wirklich beides -, intensiv diskutiert.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Wichtig ist mir, hier einfach nochmals festzuhalten, dass man mit der Versteigerung dieser Frequenzen bei den Anlagegrenzwerten - also bei den Grenzwerten in der NISV - nichts geändert hat. Das heisst, wenn Sie heute 5G-Technologie auf einer bestehenden Antenne installieren, dann müssen von dieser Anlage die heute bestehenden Grenzwerte eingehalten werden. Das, glaube ich, ist für die Bevölkerung schon noch wichtig zu wissen.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Zu Ihrer zweiten Frage - es sind eigentlich zwei verschiedene Fragestellungen -, ob man die Mobilfunkbetreiber zwingen würde, dort zu bauen, wo ein Strahlungsgrenzwert bei einer bestehenden Antenne noch nicht ausgeschöpft ist: Ich muss Ihnen einfach sagen - das ist die Rückmeldung, die ich von den Betreibern habe -, dass die Antennen eben häufig schon sehr stark ausgelastet sind. Es ist nicht so, dass man da Überkapazitäten hätte. Von daher ist das Potenzial, sich da an den Standorten zusammenzuschliessen, relativ klein.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Die andere Frage, die Sie gestellt haben - ob man da eigentlich eine eigene Antenneninfrastruktur bauen und das somit trennen sollte -, war in der Schweiz bis jetzt nie ein Thema, weil die Anbieter natürlich schon sagen: &quot;Ich mache die Antennen.&quot; Sie können Betrieb und Netz also vielleicht weniger einfach trennen, als Sie das bei der Schiene tun können.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Man kann auch sagen, dass wir es mit den Grenzwerten, die wir heute haben und die ja zehnmal tiefer sind als in den umliegenden Ländern, doch zustande gebracht haben, in der Schweiz eine sehr, sehr gute Versorgung hinzukriegen. Ich denke, wir haben es bis jetzt geschafft, trotz einem starken Umweltschutz und tiefen Grenzwerten eine gute Versorgung der Bevölkerung hinzukriegen. Das ist ein Konzept, das wir in diesem Sinne weiterverfolgen sollten, weil wir damit auch das Vertrauen der Bevölkerung am besten gewinnen können.</strong></em></span></p>
<p><strong>Kommentar</strong>: Ständerätin Häberli-Koller hat die in Deutschland geplante <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67328">Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft</a> (MIG) anscheinend gründlich missverstanden. Diese Gesellschaft dient nicht dem Zweck, ein staatliches Mobilfunknetz aufzubauen und schon gar nicht einer Verringerung der &quot;Strahlenbelastung&quot; der Bevölkerung. Häberli-Koller hat sich bei ihrer Fehlinterpretation von technisch unqualifizierten Forderungen aus Kreisen deutscher und schweizerischer Mobilfunkgegner leimen lassen. Richtig ist: Die MIG dient allein dem Zweck, wirtschaftlich für die Netzbetreiber unattraktive Regionen (&quot;weiße Flecken&quot;) in Deutschland durch den Bau staatlich geförderter passiver Mobilfunkinfrastruktur (Mobilfunkmasten) mobilfunktechnisch besser zu erschließen. Der Betrieb der Sendetechnik auf diesen Staatsfunktürmen bleibt allein den privaten Netzbetreibern vorbehalten. Zusätzlich beabsichtigt die Regierungskoalition im Herbst 2019 ein Gesetz, das die Netzbetreiber zu nationalem Roaming verpflichtet, sie also zwingt, ihre Sendetechnik mit anderen Netzbetreibern zu teilen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Mobilfunkversorgung in Regionen mit derzeit nur einem einzigen Netzanbieter (&quot;graue Flecken&quot;) zu bessern. Netzbetreiber mit gut ausgebautem Netz (wie die Deutsche Telekom) wehren sich bislang mit Händen und Füßen gegen die Verpflichtung zu nationalem Roaming.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 27 Jun 2019 14:00:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bericht der 5G-Arbeitsgruppe kommt später als geplant (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Vorgesehen ist, dass die Arbeitsgruppe Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen vorlegt.</p>
</blockquote><p>Auszug aus <a href="https://www.nzz.ch/meinung/der-bund-hat-beim-5g-netz-niemanden-ueberrumpelt-ld.1491606">Neue Zürcher Zeitung</a> vom 26. Juni 2019:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>[...] Kürzlich erklärte Bundesrätin Sommaruga im Nationalrat [nein, im Ständerat; Anm. Postingautor], dass dieser Zeitplan nicht eingehalten werden könne. Neu heisst es, dass der Bericht im Laufe des Jahres 2019 präsentiert werde. [...]</strong></em></span></p>
<p><strong>Hintergrund</strong><br />
<a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=thread&amp;id=65032#p67364">Zusatzfragen von Häberli-Koller an UVEK-Chefin</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67363</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67363</guid>
<pubDate>Thu, 27 Jun 2019 11:42:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Schweiz: Keine weitere Revision der NISV geplant (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Auf Anfrage des IZgMF teilte das Bafu mit, die öffentliche Vernehmlassung anlässlich der Revision der NISV ist für das 2. Quartal 2019 vorgesehen. <a href="index.php?id=65873" class="internal">mehr ...</a></p>
</blockquote><p>Nun hat aber der Bundesrat die <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67080">NISV am 17.04.2019</a> mit Wirkung zum 01.06.2019 geändert, <span class="underline">ohne</span> dass es zu einer Vernehmlassung kam. Dies kann bedeuten:</p>
<p>a) Die Änderung vom 17.04.2019 war bereits die angekündigte.<br />
b) In Kürze ist noch eine weitere Anpassung der NISV zu erwarten, zu der es dann eine Vernehmlassung geben wird.</p>
<p>Eine Anfrage des IZgMF beim Bafu brachte Klärung zugunsten von a).</p>
<p>Das Amt teilte mit, die Revision der NISV wurde ohne öffentliche Konsultation durchgeführt, da lediglich technische Details angepasst und Regelungslücken geschlossen wurden. Bezüglich des nachträglich aufgenommenen <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19996141/index.html">Art. 19b der NISV</a> (Erhebung der Immissionen und Information) wurde schon im Oktober 2014 eine öffentliche Konsultation durchgeführt (<a href="https://www.tg.ch/public/upload/assets/3998/VNL_Missiv_Schutz_vor_nichtionisierender_Strahlung.pdf">Beispiel einer Antwort</a> durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau). Derzeit sind keine weiteren Anpassungen der NISV geplant.</p>
<p><strong>Hintergrund</strong><br />
<a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/56549.pdf">Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)</a> vom 17. April 2019</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67357</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67357</guid>
<pubDate>Wed, 26 Jun 2019 17:28:02 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hardegger-Interpellation 19.3089 - Antwort Bundesrat (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Am 15. Mai benatwortete der Bundesrat die Fragen von Thomas Hardegger (<span style="color:#900;">rot, Zitatformat</span>) wie folgt:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Die Wirkung nichtionisierender Strahlung auf den Menschen hängt von deren Intensität und Frequenz ab. Die zurzeit laufende Einführung von 5G erfolgt in Frequenzbereichen, wie sie bereits jetzt für den Mobilfunk und für WLAN verwendet werden.</strong></em></span></p>
<blockquote><p>1. Wie viele unabhängige biologische und medizinische Studien hat der Bund hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (3 bis 100 GHz) von 5G in Auftrag gegeben?</p>
</blockquote><blockquote><p>2. Wie viele wurden von kantonalen oder privaten Forschungseinrichtungen ausgearbeitet und wie viele wurden von den Mobilfunkbetreibern selber angestrengt respektive finanziert?</p>
</blockquote><p>Zu 1) und 2)<br />
<span style="color:#399;"><em><strong>Da die höheren Frequenzbereiche, wie sie längerfristig auch für 5G vorgesehen sind, bisher nicht auf breiter Basis genutzt werden, existieren noch keine beobachtenden Bevölkerungsstudien dazu. Auf internationaler Ebene identifizierte ein 2018 publizierter Übersichtsartikel rund 80 Tier- und Zellstudien für Frequenzen zwischen 30 und 65 Gigahertz. In der Schweiz wurden bislang keine Untersuchungen zu diesem Frequenzbereich durchgeführt.</strong></em></span><br />
 </p>
<blockquote><p>3. Wie wird der Umstand beurteilt, dass die kantonalen Vollzugsbehörden seit mehreren Monaten sogenannte Bagatellbewilligungen für 5G-Mobilfunkanlagen ausstellen? Werden damit nicht die kommunalen Behörden umgangen und das Einspracherecht der Bevölkerung ausgehebelt?</p>
</blockquote><p><span style="color:#399;"><em><strong>Für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Da sich das Baurecht je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet, können auch die Verfahren etwas anders ablaufen. Der Bund kann den Kantonen diesbezüglich aufgrund der föderalistischen Kompetenzverteilung keine Vorgaben machen. Die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sowie die weiteren baurechtlichen Vorschriften müssen aber in jedem Fall, unabhängig vom Verfahren, eingehalten werden.</strong></em></span></p>
<blockquote><p>4. Mobilfunkbetreiber verkünden, dass sie ab März 2019 Kunden 5G-Dienste anbieten werden. Bislang wurde von der Branche unisono behauptet, dass man 5G ohne Aufweichung der Grenzwerte nicht realisieren könne. Offensichtlich ist es nun aber doch möglich. Wird der Bundesrat unter Berücksichtigung dieser Entwicklung auf die bereits vom UVEK vorbereitete Lockerung der Regelung zur Anwendung der Grenzwerte, insbesondere - aber nicht ausschliesslich - mittels der räumlichen und zeitlichen Mittelung der der Strahlungsstärke im Rahmen von Bewilligungs- und Messverfahren, verzichten?</p>
</blockquote><p>
 </p>
<blockquote><p>5. Beabsichtigt der Bundesrat das im Umweltschutzgesetz festgehaltene Vorsorgeprinzip im Zusammenhang mit der Einführung von 5G und dessen elektromagnetischen Immissionen konsequent anzuwenden oder zieht er es vor, dieses im Interesse der Mobilfunkbranche weiter aufzuweichen?</p>
</blockquote><p>Zu 4) und 5)<br />
<span style="color:#399;"><em><strong>In den Antworten auf die Fragen Vogler 17.5396 und 17.5397 hat der Bundesrat ausgeführt, dass die Einführung von 5G auch mit den geltenden Grenzwerten der NISV möglich ist. Für die 5G-Implementierung muss hauptsächlich in urbanen Zonen eine grössere Anzahl neuer Basisstationen (Antennen) gebaut werden, dies gilt sowohl für die Makrozellen als auch für die Kleinzellen. Wie stark die Exposition der Bevölkerung zunimmt, hängt von den Grenzwerten und vom Ausbauszenario ab. Zu diesen Themen soll eine im September 2018 von alt Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe Hintergründe und Fakten erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, ihren Bericht über die nähere und weitere Zukunft des Mobilfunks unter Berücksichtigung der Nutz- und Schutzinteressen und mit Optionen für das weitere Vorgehen bis Mitte 2019 zuhanden des UVEK zu erstellen. Das UVEK wird den Bericht veröffentlichen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.</strong></em></span><br />
 </p>
<blockquote><p>6. Beinhalten die neuen (5G) und bisherigen konzessionsrechtlichen Verpflichtungen und Verträge Vorgaben hinsichtlich minimaler Pegel für die Funkversorgung von Räumen in privaten und öffentlichen Gebäuden oder nur für den Aussenraum?</p>
</blockquote><p><span style="color:#399;"><em><strong>Die Mobilfunkbetreiberinnen sind verpflichtet, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens von Anfang 2019 mittels Konzession zugeteilten Frequenzen im Sinne von Artikel 1 des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) zu nutzen und damit kommerzielle Fernmeldedienste zu erbringen. Gemäss Konzession müssen sie bis spätestens am 31. Dezember 2024 mindestens 50 Prozent der Bevölkerung der Schweiz mit Mobilfunkdiensten über ihre eigenen Sende- und Empfangseinheiten versorgen. Die Konzessionen enthalten keine Vorgaben für einen minimalen Versorgungspegel.</strong></em></span></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67319</link>
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<pubDate>Wed, 12 Jun 2019 22:42:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Häberli-Koller-Interpellation 19.3169 - Antwort Bundesrat (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Am 29. Mai 2019 beantwortete der Bundesrat die Fragen von Häberli-Koller (<span style="color:#900;">rot, Zitatformat</span>) wie folgt:</p>
<blockquote><p>1. Wird die von alt Bundesrätin Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe offen über die möglichen Netzstrukturen berichten?</p>
</blockquote><blockquote><p>8. Ist er [der Bundesrat] ebenfalls der Meinung, dass aufgrund der politischen Wichtigkeit des Themas Mobilfunk und Strahlung der Bericht der Arbeitsgruppe zwingend dem Eidgenössischen Parlament präsentiert werden muss?</p>
</blockquote><p>Zu 1) und 8)<br />
<span style="color:#399;"><em><strong>Die Arbeitsgruppe soll die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks analysieren, insbesondere auch im Hinblick auf die nächste Mobilfunkgeneration 5G. Sie hat den Auftrag, einen Bericht mit Fakten und Empfehlungen zu Handen des UVEK zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe wird keine Entscheide fällen, sondern Optionen aufzeigen. Die in der Interpellation angesprochenen Fragestellungen zu einer nachhaltigen Netzstruktur sind Teil der Diskussionen in dieser Arbeitsgruppe, genauso wie die angesprochenen Befürchtungen der Bevölkerung über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das UVEK wird den Bericht veröffentlichen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden. Das UVEK ist gerne bereit, den Bericht in den zuständigen Kommissionen vorzustellen, wenn die Kommissionen dies wünschen.</strong></em></span></p>
<blockquote><p>2. Wie sieht er längerfristig die optimale Struktur eines Mobilfunknetzes, damit die Strahlung möglichst tief bleibt?</p>
</blockquote><blockquote><p>3. Ist er auch der Meinung, dass in absehbarer Zeit kleinräumige Funk-Zellen in den Städten sowieso unumgänglich sein werden, um die explodierenden Datenmengen zu bewältigen?</p>
</blockquote><p>Zu 2) und 3)<br />
<span style="color:#399;"><em><strong>Mit der Einführung von Smartphones ist die Datenmenge, die durch Mobilfunk übertragen wird, in den letzten Jahren rasant gestiegen. Zurzeit entspricht die Zunahme fast einer jährlichen Verdoppelung. Es wird erwartet, dass sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren fortsetzt. Aufgrund dieser ständig zunehmenden Datenmengen werden die Mobilfunknetze kontinuierlich ausgebaut. Nach der geltenden Rechtslage ist die Entwicklung der Netzstruktur grundsätzlich im Ermessen der Anbieter von Mobilfunkdiensten. Absehbar ist, dass die Notwendigkeit von kleinen Funkzellen dort zunehmen wird, wo hohe Kapazitäten nötig sind. Die breitflächige Versorgung mit grösseren Zellen wird aber nach wie vor ebenfalls notwendig sein.</strong></em></span></p>
<blockquote><p>4. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass Innovation im dynamischen Umfeld des Mobilfunks nicht nur bei der Funktechnologie und den Smartphones sondern auch bei der Netzstruktur Einzug hält? Wie wird er insbesondere das Innovations- und Investitionspotenzial für nachhaltige Netzstrukturen fördern?</p>
</blockquote><p><span style="color:#399;"><em><strong>Die Weiterentwicklung der Mobilfunknetze - unter Berücksichtigung sowohl der Bedürfnisse der Mobilfunkanbieter und -nutzer als auch der durch die Strahlung betroffenen Bevölkerung - ist Gegenstand der Arbeiten der bereits erwähnten Arbeitsgruppe. In den laufenden Arbeiten wird auch der Aspekt der Nachhaltigkeit von Netzstrukturen berücksichtigt. Dabei können auch Instrumente zur Förderung der mittel- und langfristigen Weiterentwicklungen der Netze diskutiert werden.</strong></em></span><br />
 </p>
<blockquote><p>5. Was unternimmt er, damit übertragene Daten so weit wie möglich über Glasfaserkabel übertragen werden und nur über Mobilfunk, wenn es nicht anders geht.</p>
</blockquote><p><span style="color:#399;"><em><strong>Die Schweiz soll mit Blick auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Gesellschaft sowohl über leistungsfähige und moderne Festnetzinfrastrukturen als auch über entsprechende Mobilfunknetze verfügen. Seit der Liberalisierung des Fernmeldemarktes setzt der Bund auf die Marktkräfte, um die Telekommunikationsnetze so auszubauen, dass diese Bedürfnisse optimal erfüllt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für die Frage, mit welcher Übertragungstechnologie die Versorgung sichergestellt wird.</strong></em></span></p>
<blockquote><p>6. Welchen Einfluss hätten mengenabhängige Mobilfunktarife auf die übertragene Datenmenge?</p>
</blockquote><p><span style="color:#399;"><em><strong>Dem Bundesrat ist keine Studie bekannt, die den Zusammenhang zwischen den Preisen für die Übertragung von bestimmten Mengen von Daten und der gesamten übertragenen Datenmenge im schweizerischen Kontext untersucht hätte. Aufgrund der ökonomischen Grundregel, dass hohe Preise in der Regel zu sinkender Nachfrage führen, kann aber davon ausgegangen werden, dass hohe mengenabhängige Preise die Nachfrage dämpfen würden.</strong></em></span></p>
<blockquote><p>7. Welche Vor- und Nachteile sieht er in einem einheitlichen Mobilfunknetz mit einem zentralen Netzbetreiber - analog zu Swissgrid?</p>
</blockquote><p><span style="color:#399;"><em><strong>Ziel des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) ist es, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden (Art. 1). Dieses Ziel soll insbesondere durch einen wirksamen Wettbewerb sowohl auf der Dienste- als auch auf der Netzebene erreicht werden. Heute verfügt die Schweiz über eine im internationalen Vergleich ausgezeichnete Versorgung im Festnetz- und im Mobilfunkbereich und gleichzeitig gelten hier strengere Grenzwerte als in unseren Nachbarstaaten. Die Zusammenführung der Netze in ein einziges nationales Netz hat der Gesetzgeber bislang als nicht zielführend erachtet. Eine Beurteilung der Vor- und Nachteile eines einheitlichen Mobilfunknetzes, welches von einem zentralen Netzbetreiber unterhalten würde, ist deshalb zurzeit auch nicht geplant.</strong></em></span></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 12 Jun 2019 16:50:14 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>12. Juni 2019: H.-U. Bigler fragt Bundesrat (19.5349) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hans-Ulrich Bigler (FDP) nutzte die Fragestunde im Nationalrat, um eine vernünftige für die Schweizer Mobilfunkindustrie drängende Frage an den Bundesrat zu richten (Geschäft (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20195349">19.5349</a>):</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Der Bundesrat hat frühzeitig dem Mobilfunk neue Frequenzen für 5G zugewiesen und Konzessionen auktioniert. Jetzt verzögern einzelne Kantone und Gemeinden den 5G-Ausbau mit Moratorien.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit diese Moratorien aufgehoben werden und die Anbieter ihren Rechten und Pflichten aus der Konzession nachkommen können?</strong></em></span></p>
<p><strong>Hintergrund</strong><br />
<a href="https://www.blick.ch/digital/moratorien-gefordert-von-st-gallen-bis-genf-kantone-wollen-den-ausbau-von-5g-stoppen-id15330063.html">Kantone wollen den Ausbau von 5G stoppen</a> (Blick, 20. Mai 2019)</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 12 Jun 2019 16:35:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>5. Juni 2019: Schneider-Schüttel fragt Bundesrat (19.5286) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ursula Schneider Schüttel (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) stellte am 5. Juni 2019 in der Fragestunde des Nationalrats die beiden Fragen (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20195286">Geschäft 19.5286</a>):</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Derzeit ist in der Schweiz der Aufbau der 5G-Mobilfunk-Netze im Gang.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>- Welche Anpassungen bzgl. Grenzwerte für nichtionisierende Strahlungen für Mobilfunkanlagen sind im Zusammenhang mit dem Aufbau des 5G-Netzes vorgesehen bzw. geplant?</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>- Wird auch das Bewilligungsverfahren für den Antennenaufbau modifiziert?</strong></em></span></p>
<p>Die Fragen sind gar nicht so uninteressant wie es scheint. Denn die bislang bekannte <a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/56536.pdf">Änderung der NIS-Verordnung vom 17.04.2019</a> ist am 1. Juni 2019 in Kraft getreten. Dieser Zug ist also abgefahren. </p>
<p>Das Bafu hatte allerdings im August 2018 <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=65873">auf Anfrage angekündigt</a>, das öffentliche Vernehmlassungsverfahren für die geplante Änderung der NIS-Verordnung sei für das 2. Quartal 2019 geplant. Da die Änderung vom 17.04.2019 ohne öffentliche Konsultation stattfand könnte dies bedeuten, dass da noch etwas im Rohr steckt. Die Alternative wäre: Die Schweizer Regierung hat es sich anders überlegt und verzichtet auf das Vernehmlassungsverfahren. Schneider-Schüttel könnte mir Ihren Fragen für Klarheit sorgen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 05 Jun 2019 14:29:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bundesrat antwortet auf Ammann-Interpellation (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Thomas Ammann (CVP) reichte am 22. März 2019 im Nationalrat die Interpellation 19.3321 ein (Einführung der neuen 5G-Mobilfunktechnologie in der Schweiz erfordert eine gute Aufklärungsarbeit der Bevölkerung durch den Bund). Vier Nationalräte unterstützen diesen vernünftigen Vorstoß, der sich nicht populistisch gegen 5G wendet, sondern – aus meiner Sicht politisch verantwortungsbewusst – die systematisch betriebene 5G-Desinformation der Schweizer Bevölkerung thematisiert.</p>
</blockquote><p>Am 29.05.2019 antwortete der Schweizer Bundesrat auf die Fragen von Thomas Ammann:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Eine gute Mobilfunkversorgung und der Zugang zum mobilen Internet sind aus Sicht des Bundesrates wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Der Bundesrat will deshalb die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft vorantreiben und erachtet dafür leistungsfähige Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard als wichtig. Gleichzeitig muss aber auch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der damit einhergehenden Strahlung gewährleistet bleiben.</strong></em></span></p>
<blockquote><p>1. Wie beurteilt er die Notwendigkeit einer breit angelegten, faktenbasierten Information an die Bevölkerung im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G?</p>
</blockquote><p><span style="color:#399;"><em><strong>Die bevorstehende Einführung der fünften Mobilfunkgeneration (5G) hat in der Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit erweckt. Gleichzeitig ist die Unsicherheit in der Bevölkerung gegenüber der neuen Technologie offensichtlich. Der Bundesrat nimmt die Bedenken der Bevölkerung ernst und erachtet eine breit angelegte faktenbasierte Information der Bevölkerung als sehr wichtig.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Alt-Bundesrätin Doris Leuthard hat am 20. September 2018 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die über den Bereich Mobilfunk und Strahlung diskutieren und dabei insbesondere auch die Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G-Netzen analysieren soll. Die Arbeitsgruppe soll im Verlaufe des Jahres 2019 einen Bericht über die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks erstellen und dabei Optionen erarbeiten und Empfehlungen abgeben. Die Federführung der Arbeitsgruppe liegt beim Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die Arbeitsgruppe erstellt ihren Bericht zuhanden des UVEK. Das UVEK wird den Bericht veröffentlichen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.</strong></em></span></p>
<blockquote><p>2. Was gedenkt er zu tun, um den offensichtlichen Aufklärungsbedarf bei einer grossen Mehrheit der Bevölkerung zu befriedigen?</p>
</blockquote><p><span style="color:#399;"><em><strong>Siehe Antwort auf Frage 1.</strong></em></span></p>
<blockquote><p>3. Könnte das Vertrauen der Bevölkerung rund um die gesundheitlichen Aspekte beim Mobilfunk mit der Einführung von Monitoring Systemen gestärkt werden?</p>
</blockquote><p><span style="color:#399;"><em><strong>Um eine faktenbasierte Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern, wird vom Bundesrat ein Monitoring der Mobilfunkstrahlung und von nichtionisierender Strahlung anderer Herkunft (NIS-Monitoring) als sinnvoll erachtet. Er hat am 18. Dezember 2015 in Erfüllung des Postulats Gilli (09.3488) ein &quot;Konzept für ein nationales Monitoring elektromagnetischer Felder&quot; verabschiedet. Mit der am 17. April 2019 vom Bundesrat beschlossenen Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) wird das BAFU beauftragt, ein solches Monitoring aufzubauen und periodisch eine nationale Übersicht über die Belastung der Bevölkerung durch Strahlung zu veröffentlichen. Das BAFU soll auch periodisch über den Stand der Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Strahlung auf Mensch und Umwelt informieren.</strong></em></span></p>
<blockquote><p>4. Wie kann er die Wirtschaft, Landwirtschaft und das Gesundheitswesen bei der Einführung der 5G Technologie unterstützen?</p>
</blockquote><p><span style="color:#399;"><em><strong>Mit der jüngsten Revision der NISV wurden wichtige Regelungslücken geschlossen, damit der Ausbau des 5G-Netzes möglich wird. Die NISV ist zwar technologieneutral und gilt damit unabhängig davon, ob es sich bei der Mobilfunktechnologie um 3G (Universal Mobile Telecommunications System, UMTS), 4G (Long Term Evolution, LTE) oder 5G (New Radio) handelt. Im Hinblick auf die technische Weiterentwicklung des Mobilfunks war trotzdem eine Änderung der NISV notwendig. So wurde unter anderem - basierend auf dem bisherigen Schutzniveau - ein Anlagegrenzwert für Frequenzen festgelegt, die in der Frequenzvergabe von Anfang 2019 neu dem Mobilfunk zugewiesen wurden.</strong></em></span></p>
<blockquote><p>5. Teilt er die Meinung, dass in diesem wichtigen Dossier der Bund - und nicht die Industrie - den Lead übernehmen muss?</p>
</blockquote><p><span style="color:#399;"><em><strong>Mit der Mobilfunkauktion von Anfang 2019 hat der Bund die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der leistungsfähigen Mobilfunknetze gemäss 5G-Standard in der Schweiz geschaffen. Gleichzeitig ist es ist die Aufgabe des Bundesrates, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat das BAFU als Umweltfachstelle des Bundes die Aufgabe, die Forschung über gesundheitliche Auswirkungen nichtionisierender Strahlung zu verfolgen und die Ergebnisse zu bewerten. Die Förderung oder Promotion bestimmter Technologien oder Standards ist aber nicht Aufgabe des Bundesrates.</strong></em></span></p>
<p><strong>Hintergrund zum geplanten Monitoring</strong></p>
<p><em>Etwas mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung schätzt die Strahlung von Mobilfunkantennen als gefährlich oder eher gefährlich ein. Wie hoch die Strahlungsbelastung im heutigen Lebensumfeld tatsächlich ist, ist hingegen den wenigsten Bürgerinnen und Bürgern bekannt. Dies dürfte ein Grund für das latente Unbehagen weiter Teile der Zivilgesellschaft gegenüber der Mobilfunkinfrastruktur sein. Bisherige Erhebungen zeigen, dass die Intensität der Strahlung je nach Aufenthaltsort sehr unterschiedlich ist, dass sie im Tagesverlauf schwankt und langfristigen Trends unterworfen ist. Um eine rationale Auseinandersetzung der Bevölkerung mit der Thematik zu ermöglichen und zu fördern, sind repräsentative Daten über ihre Strahlungsbelastung erforderlich. Solche fehlen bislang in der Schweiz. Unabhängig davon, welche Massnahmen zur Kapazitätssteigerung der Netze ergriffen werden, wird sich die Verteilung und die Intensität der emittierten Strahlung im Laufe der Zeit verändern. Ein Monitoring der Mobilfunkstrahlung und von Strahlung anderer Herkunft sollte deshalb als flankierende Massnahme zum Ausbau der Mobilfunknetze rasch an die Hand genommen werden. Damit könnten die Auswirkungen der für die Kapazitätssteigerung getroffenen Massnahmen auf die Strahlungsbelastung der Bevölkerung aufgezeigt und langfristig verfolgt werden. Ein solches Monitoring wurde im Postulat Gilli (09.3488 EMF-Monitoring) verlangt und die grundsätzliche Machbarkeit nachgewiesen. Mit der laufenden Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) schafft der Bundesrat die rechtliche Grundlage für ein solches Monitoring. Er strebt dabei eine haushaltsneutrale Finanzierung an. Einen möglichen Finanzierungsansatz hat der Bundesrat überdies im Fernmeldebericht 2014 unter Ziffer 3.2.3.2 skizziert.</em></p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.bakom.admin.ch/dam/bakom/de/dokumente/zukunftstauglichemobilfunknetze.pdf.download.pdf/zukunftstauglichemobilfunknetze.pdf">Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Noser (12.3580) und FDP-Liberale Fraktion (14.3149)</a></p>
<p><strong>Kommentar</strong>: Aus meiner Sicht überschätzt der Bundesrat die Wirkung des geplanten Monitorings. In anderen Ländern (z.B. Deutschland) wird ein solches Monitoring bereits seit längerem praktiziert, ohne dass dies eine erkennbar positive Auswirkung auf die Mobilfunkdebatte gehabt hätte. Der Grund: Seit mindestens 15 Jahren verbreiten organisierte Mobilfunkgegner, die geltenden Grenzwerte seinen viel zu hoch, stattdessen werden die nach Gutdünken festgelegten &quot;baubiologischen Richtwerte&quot; als erstrebenswert verbreitet. Diese Richtwerte aber bedienen exklusiv die kommerziellen Interessen der &quot;Baubiologie&quot;, sie sind deshalb extrem tief angesetzt. Auf diese Weise können wissenschaftlich völlig unbedenkliche Immissionswerte als risikobehaftet deklariert werden (Anomalie, starke Anomalie ...), was beste Voraussetzung für einen Geschäftsabschluss ist (Schirmung, Beratung, Messung ...). Die Messwerte, die das geplante Monitoring künftig hervorbringen wird, werden von der Bevölkerung aller Voraussicht nach nicht mit Blick auf die qualifizierten Immissions- oder Anlagegrenzwerten der Schweiz beurteilt, sondern an den unqualifizierten baubiologischen Richtwerten gemessen und folglich subjektiv als &quot;zu hoch&quot; eingestuft.</p>
<p>Die Anti-Mobilfunk-Vereine werden alles dafür tun, um diese Fehlbeurteilung durch Laien zu verbreiten und zu fördern oder irgendwelche anderen Einwände gegen die Messwerte des Monitorings vorbringen (z.B. Messungen am Erdboden, wenn Bebauung in der Nähe ist). Als bewährte flankierende Maßnahme werden die Anti-Mobilfunk-Vereine versuchen, das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Aufsichtsbehörden (Bafu, Bakom, ...) weiter zu untergraben, um beruhigenden amtlichen Bewertungen des Monitorings vorsorglich die Wirkung zu nehmen. Mutmaßlich liegt es am parlamentarischen System der Schweiz, es räumt dem Stimmvolk traditionell viel Macht ein, dass organisierte Mobilfunkgegner unter Zuhilfenahme ihnen zugetaner Abgeordneter ihre Desinformation sogar bis in die beiden Kammern des Schweizer Parlaments tragen können. Ich behaupte aufgrund der geschilderten Umstände: Das teure Monitoring wird die Mobilfunkdebatte in der Schweiz nicht wirksam versachlichen, sondern eher zu neuen Auseinandersetzungen und neuer Desinformation der Bevölkerung führen, bevor es nach vielleicht zehn oder 15 Jahren entweder abgeschafft oder auf Sparflamme herunter gefahren wird. Denn das Monitoring wird ein Fass ohne Boden sein, jedes neue Mobilfunksystem (Trägerfrequenz) erfordert mit ziemlicher Sicherheit die Aktualisierung seiner Hard- und Software.</p>
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<pubDate>Mon, 03 Jun 2019 13:03:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>22. März 2019: Ammann-Interpellation 19.3321 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Thomas Ammann (CVP) reichte am 22. März 2019 im Nationalrat die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193321">Interpellation 19.3321</a> ein (Einführung der neuen 5G-Mobilfunktechnologie in der Schweiz erfordert eine gute Aufklärungsarbeit der Bevölkerung durch den Bund). Vier Nationalräte unterstützen diesen vernünftigen Vorstoß, der sich nicht populistisch gegen 5G wendet, sondern – aus meiner Sicht politisch verantwortungsbewusst – die systematisch betriebene 5G-Desinformation der Schweizer Bevölkerung thematisiert.</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Die Schweiz verdankt ihren wirtschaftlichen Wohlstand unter anderem ihren weltweit besten Infrastrukturen. Mit zu den wichtigsten Infrastrukturen gehören alle Telekommunikationsinfrastrukturen. Diese spielen unter anderem auch bei der Digitalisierung unserer Volkswirtschaft und damit bei der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit des Landes eine zentrale Rolle. Neue Technologien bringen immer viele neue Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, die Landwirtschaft oder auch das Bildungswesen. Dies ist auch bei der kürzlich angekündigten neuen 5G Technologie im Mobilfunk nicht anders.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Aufgrund der technischen Komplexität der jüngsten Mobilfunk Generation besteht bei der Bevölkerung ein grosser Aufklärungsbedarf. Sie ist verunsichert. Der Bund soll deshalb seine Führungsrolle übernehmen und Auskunft zu den wichtigsten Fragestellungen u.a. rund um die Technik, Anwendungsmöglichkeiten und Gesundheit geben zu können.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>1. Wie beurteilt er die Notwendigkeit einer breit angelegten, faktenbasierten Information an die Bevölkerung im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G?</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>2. Was gedenkt er zu tun, um den offensichtlichen Aufklärungsbedarf bei einer grossen Mehrheit der Bevölkerung zu befriedigen?</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>3. Könnte das Vertrauen der Bevölkerung rund um die gesundheitlichen Aspekte beim Mobilfunk mit der Einführung von Monitoring Systemen gestärkt werden?</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>4. Wie kann er die Wirtschaft, Landwirtschaft und das Gesundheitswesen bei der Einführung der 5G Technologie unterstützen?</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>5. Teilt er die Meinung, dass in diesem wichtigen Dossier der Bund - und nicht die Industrie - den Lead übernehmen muss?<br />
</strong></em></span></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67281</link>
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<pubDate>Mon, 03 Jun 2019 12:55:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>22. Mai 2019: Bundesrat zu Munz-Interpellation 19.3113 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hier die Antworten des Bundesrates auf den Fragenkatalog von Nationalrätin Munz.</p>
<blockquote><p>1. Wie schätzt er das gesundheitliche Risiko durch Mobilfunkstrahlen ein und wie verändert sich das Risiko mit dem 5G-Netzausbau? Gibt es dazu Gutachten, Forschungsergebnisse oder Erfahrungen im Ausland?</p>
</blockquote><p>Der Bundesrat nimmt die Besorgnis der Bevölkerung betreffend die negativen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung sehr ernst. Die Schweiz verfügt mit der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710) über ein Regelungswerk, welches die Strahlung von Mobilfunkantennen strenger begrenzt als in den meisten Nachbarstaaten. Dies basierend auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes, an dem der Bundesrat weiterhin festhalten will.</p>
<p>Aus der Forschung liegen unterschiedlich gut abgesicherte Beobachtungen vor, wonach Mobilfunkstrahlung biologische Effekte auslösen kann, die nicht auf eine Erwärmung des Körpergewebes zurückzuführen sind. Die Frage, ob diese Effekte gesundheitlich von Bedeutung sind, ist Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat hochfrequente Strahlung - gestützt auf Befunde bei der Nutzung von Mobiltelefonen - als möglicherweise krebserregend klassiert. Gleichzeitig stellt sie fest, dass Studien für die wesentlich schwächere Belastung durch ortsfeste Sendeanlagen nicht auf ein erhöhtes Krebsrisiko hinweisen. Die WHO anerkennt jedoch auch, dass aussagekräftige Langzeituntersuchungen fehlen. Diesen Ungewissheiten hat der Bundesrat beim Erlass der NISV Rechnung getragen: Er hat - basierend auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) - für Orte wie Wohnungen, Schulen, Spitäler, Büros oder Kinderspielplätze zusätzlich strengere Anlagegrenzwerte festgelegt, welche die Langzeitbelastung an diesen Orten tief halten sollen. Die Einführung von 5G soll in Frequenzbereichen erfolgen, wie sie bereits jetzt für den Mobilfunk und für WLAN verwendet werden.</p>
<blockquote><p>2. Gibt es medizinische Gutachten und Gerichtsentscheide, die Schadenfälle auf Mobilfunkstrahlung zurückführen? Gibt es solche Fälle auch in der Schweiz und könnten sie durch den 5G-Netzausbau gehäuft eintreten?</p>
</blockquote><p>Aus dem Ausland gibt es Berichte über einzelne Urteile in Zusammenhang mit Schäden aufgrund der intensiven Nutzung von Mobiltelefonen im Arbeitsalltag. Dem Bundesrat sind jedoch keine Urteile aus der Schweiz bekannt. Betreffend Mobilfunkanlagen hat das Bundesgericht die Bestimmungen der NISV in weit über 100 Urteilen als rechtskonform bestätigt.</p>
<blockquote><p>3. Wer haftet für mögliche Gesundheitskosten, die durch die Mobiltelefonie entstehen? Falls er zum Schluss kommt, dass für den Bund als Mobilfunk-Konzessionsgeberin keine Haftung besteht, soll dargelegt werden, wer stattdessen das Haftungsrisiko tragen muss und wie hoch dieses ist.</p>
</blockquote><p>Schadenersatz wegen Gesundheitsschädigung infolge Mobilfunkstrahlung könnte gestützt auf verschiedene Gesetzesbestimmungen verlangt werden - sofern der Nachweis des Schadens durch die Mobilfunkstrahlung gelingt. Infrage kommen unter den jeweiligen unterschiedlichen Haftungsvoraussetzungen insbesondere die Haftung des Betreibers gemäss Artikel 41 des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (OR; SR 220), die Haftung des Betreibers oder des Grund- bzw. Werkeigentümers gemäss Artikel 679 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) oder Artikel 58 OR, die Haftung der Herstellerin eines Endgeräts gemäss Artikel 1 Produktehaftpflichtgesetz (PrHG; SR 221.112.944) oder die Haftung des Gemeinwesens nach den allgemeinen Regeln der Staatshaftung. Zudem könnte der Betreiber gemäss Artikel 59a USG haftbar gemacht werden, sofern Mobilfunkanlagen als Anlagen, mit denen eine besondere Gefahr für die Umwelt verbunden ist, qualifiziert werden.</p>
<blockquote><p>4. Wer haftet für die entstehenden Gesundheitskosten, wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Grenzwerte zu hoch angesetzt wurden?</p>
</blockquote><p>Die Vorschriften des USG und der NISV wurden so festgelegt, dass die Strahlung von Mobilfunkanlagen nach dem heutigen Stand der Wissenschaft und der Erfahrung keine Gesundheitsschäden infolge Erwärmung des Körpergewebes verursacht und auch das Risiko noch ungewisser, langfristiger negativer Auswirkungen minimiert wird. Wird eine Mobilfunkanlage nach den geltenden Vorschriften rechtmässig betrieben, ist davon auszugehen, dass verschuldensabhängige Haftungsbestimmungen wie Artikel 41 OR auch bei späteren neuen Erkenntnissen zur Schädlichkeit nicht greifen, da zum Zeitpunkt der Schadensverursachung keine Sorgfaltspflichtverletzungen vorliegen. Die oben genannten Kausalhaftungen setzen kein Verschulden voraus, erfassen aber in der Regel nur Schäden, mit denen nach dem Stand der Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Inbetriebnahme gerechnet werden musste. Zudem ist nachzuweisen, dass der entstandene Schaden adäquat kausal verursacht wurde respektive dass sich bei Artikel 59a USG eben diese besondere Gefahr, welche die Haftung begründet, verwirklicht hat. Sind die Haftungsvoraussetzungen im Einzelfall nicht erfüllt und kommt daher eine Schadensabwälzung nicht in Betracht, müssen die Betroffenen beziehungsweise, wie bei andern Gesundheitsschäden, die Allgemeinheit für allfällige Gesundheitskosten aufkommen.</p>
<blockquote><p>5. Sind finanzielle Konsequenzen zu erwarten, falls aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Verschärfung der Grenzwertregelung für Mobilfunkanlagen durchgesetzt wird?</p>
</blockquote><p>Eine nachträgliche Verschärfung der Immissionsgrenzwerte für Mobilfunkstrahlung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse begründet grundsätzlich keine Haftung des Staats gegenüber den Anlagebetreibern. Bei der Umsetzung der nachträglichen Verschärfung ist jedoch auch dem Vertrauensschutz durch den Erlass von Übergangsbestimmungen Rechnung zu tragen.</p>
<blockquote><p>6. Welche Möglichkeiten bestehen, um Mobilfunkbetreiber einem Haftpflichtgesetz zu unterstellen, analog den Kernkraftwerkbetreibern mit dem Kernenergiehaftpflichtgesetz?</p>
</blockquote><p>Die Einführung einer strengen Kausalhaftung der Mobilfunkbetreiber für durch Strahlung verursachte Gesundheitsschäden und die Einrichtung von Risikofonds analog dem Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG; SR 732.44) müsste entsprechend begründet sein und im formellen Gesetzgebungsverfahren erfolgen.</p>
<blockquote><p>7. Wie können die Mobilfunkbetreiber motiviert werden, den Bevölkerungsschutz im Sinne der Vorsorge möglichst hoch zu halten? Ist ein Risikofonds durch die Mobilfunkbetreiber vorgesehen für Schadenersatzansprüche von Mobilfunkgeschädigten?</p>
</blockquote><p>Die Anlagebetreiber sind an die Bestimmungen der NISV, insbesondere an die im internationalen Vergleich streng angesetzten Anlagegrenzwerte, gebunden. Diese bilden das Vorsorgeprinzip des USG vollumfänglich ab. Ein Risikofonds der Mobilfunkbetreiber ist im geltenden Recht nicht vorgesehen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67218</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67218</guid>
<pubDate>Thu, 23 May 2019 16:01:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Nationalrätin C. Friedl lässt sich vor den Karren spannen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Claudia Friedl (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) reichte am 22. März 2019 im Nationalrat ihre Interpellation <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193345">Forschungsbedarf zu Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Tiere und Pflanzen</a> ein. Den Vorstoß unterstützen zehn weitere Nationalräte:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Das Umweltschutzgesetz des Bundes sieht den vorsorglichen Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädlichen und lästigen Immissionen vor. Zu solchen Immissionen zählen unter anderem die niederfrequenten elektromagnetischen Felder von Hochspannungsleitungen und die hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks. Aktuell ist derzeit der Ausbau des Mobilfunknetzes der 5. Generation, was neue Diskussionen über die Auswirkungen von elektromagnetischen Felder auslöst.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Die Vorgaben des Umweltschutzgesetzes hinsichtlich elektromagnetischer Felder wurden vom Bundesrat 1999 in der Verordnung über nicht-ionisierende Strahlung (NISV) umgesetzt. Die darin enthaltenen Grenzwertregelungen beziehen sich bis heute lediglich auf Menschen aber nicht auf Tiere und Pflanzen.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Bislang ist erst wenig über die möglichen Schäden durch die technisch erzeugten elektromagnetischen Felder bekannt, insbesondere bei Tieren und Pflanzen. Die Autoren einer neuen EU-Studie kamen nun zum Schluss, dass man aufgrund bisheriger Erkenntnisse negative Wirkungen auf Tiere und Pflanzen befürchten müsse und deshalb ein Forschungsbedarf bestehe <span style="color:#666;">[siehe &quot;Hintergrund; Anm. Postingautor]</span>.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>1. Welche Bundesämter sind für den Schutz von Tieren und Pflanzen vor elektromagnetischen Feldern zuständig? Sind dort Studien über diese Thematik bekannt?</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>2. Ist der Bundesrat bereit, die Forschung hinsichtlich der Risiken von elektromagnetischen Feldern für die Tier- und Pflanzenwelt zu fördern?</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>3. Gedenkt er die Vorgaben des Umweltschutzgesetzes umzusetzen und neben Menschen auch Tiere und Pflanzen durch entsprechende Verordnungen vorsorglich vor den Risiken von elektromagnetischen Feldern zu schützen?</strong></em></span></p>
</blockquote><p>Es wäre wünschenswert, das Politiker wie <a href="https://claudia-friedl.ch/persoenlich/">Claudia Friedl</a>, selbstständig ihre Hausaufgaben machen. Ein bisschen mehr <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=60835">Eigenleistung und kritisches Hinterfragen</a>, kann hilfreich sein. Anhänger der Pseudowissenschaft agieren seit Jahren auf dem Pfad des Umweltschutzes. Ihre Absicht ist klar, erzeuge nützliche Idioten die behaupten, ich bin Elektrosensibel, selbst Pflanzen und Tiere reagieren auf Elektrosmog. Schützt die <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=63572">Ameisen</a>. </p>
<p><strong>Ohne Angst vor Funk kein Geschäftsabschluss</strong><br />
Wie elektrosensibel EHS wirklich sind, zeigt sich <a href="https://media.gettyimages.com/photos/demonstrators-take-part-in-a-protest-against-the-5g-mobile-network-picture-id1142596886?s=2048x2048">hier ...</a> <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/frech.gif" alt=":tock:" /> </p>
<p>Elektrosensibilität ist keine Krankheit, es ist ein Zustand. Und natürlich behaupten sie, EHS sei in Schweden anerkannt. Aber es gibt ja auch Drucker, die behaupten, sie haben studiert. Die Tageszeitung. <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/wink2.gif" alt=":wink:" /> </p>
<p><strong>Verwandte Threads</strong><br />
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]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 18 May 2019 06:54:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>KlaKla</dc:creator>
</item>
<item>
<title>22. März 2019: Friedl-Interpellation 19.3345 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Claudia Friedl (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) reichte am 22. März 2019 im Nationalrat ihre Interpellation <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193345">Forschungsbedarf zu Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Tiere und Pflanzen</a> ein. Den Vorstoß unterstützen zehn weitere Nationalräte:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Das Umweltschutzgesetz des Bundes sieht den vorsorglichen Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädlichen und lästigen Immissionen vor. Zu solchen Immissionen zählen unter anderem die niederfrequenten elektromagnetischen Felder von Hochspannungsleitungen und die hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks. Aktuell ist derzeit der Ausbau des Mobilfunknetzes der 5. Generation, was neue Diskussionen über die Auswirkungen von elektromagnetischen Felder auslöst.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Die Vorgaben des Umweltschutzgesetzes hinsichtlich elektromagnetischer Felder wurden vom Bundesrat 1999 in der Verordnung über nicht-ionisierende Strahlung (NISV) umgesetzt. Die darin enthaltenen Grenzwertregelungen beziehen sich bis heute lediglich auf Menschen aber nicht auf Tiere und Pflanzen.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Bislang ist erst wenig über die möglichen Schäden durch die technisch erzeugten elektromagnetischen Felder bekannt, insbesondere bei Tieren und Pflanzen. Die Autoren einer neuen EU-Studie kamen nun zum Schluss, dass man aufgrund bisheriger Erkenntnisse negative Wirkungen auf Tiere und Pflanzen befürchten müsse und deshalb ein Forschungsbedarf bestehe <span style="color:#666;">[siehe &quot;Hintergrund; Anm. Postingautor]</span>.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>1. Welche Bundesämter sind für den Schutz von Tieren und Pflanzen vor elektromagnetischen Feldern zuständig? Sind dort Studien über diese Thematik bekannt?</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>2. Ist der Bundesrat bereit, die Forschung hinsichtlich der Risiken von elektromagnetischen Feldern für die Tier- und Pflanzenwelt zu fördern?</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>3. Gedenkt er die Vorgaben des Umweltschutzgesetzes umzusetzen und neben Menschen auch Tiere und Pflanzen durch entsprechende Verordnungen vorsorglich vor den Risiken von elektromagnetischen Feldern zu schützen?</strong></em></span></p>
<p>Am 15. Mai 2019 gab der Bundesrat folgene Stellungnahme zu dem Vorstoß ab:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong><span style="color:#c00;">Zu 1)</span> Für den Schutz von Tieren und Pflanzen sind unterschiedliche Bundesämter verantwortlich. So liegt die Zuständigkeit bei Nutztieren beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), bei Wildtieren und -pflanzen beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) und bei Nutzpflanzen beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Im Auftrag des BAFU sichtet seit 2014 eine Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) die neu publizierten wissenschaftlichen Arbeiten zu den gesundheitlichen Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung. Sie wählt diejenigen Studien zur detaillierten Bewertung aus, die aus ihrer Sicht für den Schutz des Menschen von Bedeutung sind oder sein könnten. Auch in Bezug auf die Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung auf Tiere und Pflanzen hat der Bund Massnahmen ergriffen:</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>- Die im Auftrag des BAFU vorübergehend eingerichtete Meldestelle &quot;Nutztiere und nichtionisierende Strahlung&quot; für Schweizer Tierhalterinnen und Tierhalter hat gezeigt, dass nur sehr wenige Tierhalterinnen und Tierhalter den Verdacht haben, dass gesundheitliche Störungen bei ihren Tieren auf nichtionisierende Strahlung zurückzuführen sind.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>- Das Zentrum für Bienenforschung von Agroscope Liebefeld-Posieux und die internationale Forschungsgemeinschaft erachten die nichtionisierende Strahlung gestützt auf verschiedene Studien als Ursache für den vermehrten Überwinterungsverlust bei Völkern der Honig- und Wildbienen als wenig wahrscheinlich.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>- Bei Pflanzen stehen andere Stressoren im Vordergrund der Forschung, weshalb momentan keine entsprechenden Studien laufen.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong><span style="color:#c00;">Zu 2)</span> Sollte ein konkreter Verdacht bestehen, dass nichtionisierende Strahlen Pflanzen und/oder Tiere schädigen, ist der Bundesrat im Rahmen der heutigen Kredite der Bundesämter bereit, Forschung auch im Bereich der Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Tiere und Pflanzen zu verstärken.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong><span style="color:#c00;">Zu 3)</span> Der Bundesrat trägt neben den Menschen auch Tieren und Pflanzen Sorge, um sie vor den Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung zu schützen. Wenn ein wissenschaftlich erhärteter Verdacht vorhanden ist, dass nichtionisierende Strahlung für Pflanzen und/oder Tiere schädlich sein könnte, werden die zuständigen Bundesstellen Ergänzungen der Rechtsgrundlagen prüfen. Aus heutiger Sicht besteht jedoch kein zusätzlicher Regulierungsbedarf.</strong></em></span></p>
<p><strong>Hintergrund</strong><br />
Mit &quot;einer neue EU-Studie&quot; meint Nationalrätin Friedl aller Voraussicht nach das <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=66294">Eklipse-Projekt</a>, das allerdings keine EU-Studie ist, sondern lediglich von der EU befristet finanziert wird. Befremdlich an dem Projekt (Lenkungsgruppe EMF) ist die Mitwirkung von Mario Babilon, einem überzeugten &quot;Elektrosensiblen&quot; aus Deutschland. Befremdlich deshalb, weil Babilon kaum die erforderliche Ergebnisoffenheit haben dürfte, die bei so einem Projekt unabdingbar sein sollte.</p>
<p>Friedls Behauptung &quot;<em>Die Autoren einer neuen EU-Studie kamen nun zum Schluss, dass man aufgrund bisheriger Erkenntnisse negative Wirkungen auf Tiere und Pflanzen befürchten müsse [...]</em>&quot; ist in dem <a href="http://www.eklipse-mechanism.eu/documents/15803/0/EMR-WebConferenceReport_FINAL_27042018.pdf/b5117399-2231-473e-b25c-ee24e6b78342">Abschlussbericht</a> der Eklipse-EMF-Arbeitsgruppe nicht zu finden, die Forderung nach mehr und besserer Forschung hingegen schon.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67183</link>
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<pubDate>Thu, 16 May 2019 20:54:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>16. April 19: Mandat und Zusammensetzung der Arbeitsgruppe (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Bern, 20.09.2018 - Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), hat entschieden, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die über den Bereich Mobilfunk und Strahlung diskutieren wird. Sie soll insbesondere Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G Netzen analysieren und bis Mitte 2019 einen Bericht mit Empfehlungen dazu verfassen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird die Arbeitsgruppe leiten.</p>
</blockquote><p>Details über Auftrag, Ziel und Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe erfährt man in dem Dokument <a href="https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/elektrosmog/fachinfo-daten/Mandat_Arbeitsgruppe_Mobilfunk_und_Strahlung_-_unterschrieben_geschw%C3%A4rzt.pdf.download.pdf/Mandat_Arbeitsgruppe_Mobilfunk_und_Strahlung_-_unterschrieben_geschw%C3%A4rzt.pdf">Mandat Arbeitsgruppe &quot;Mobilfunk und Strahlung&quot;</a> (PDF, 3 Seiten).</p>
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<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67129</link>
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<pubDate>Tue, 30 Apr 2019 12:07:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Faktencheck Mobilfunktechnologie 5G (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Anlässlich der aktuellen Lage hat &quot;aust&quot; (Schweizerischer Verband der Telekommunikation) eine Medienmitteilung raus gelassen:</p>
</blockquote></blockquote><p>
 </p>
<blockquote><blockquote><p><a href="https://www.asut.ch/asut/media/id/1426/type/document/20190327_mm_faktencheck_5G.PDF">Faktencheck Mobilfunktechnologie 5G</a> Wie es sich für seriöse Information gehört werden auch Quellen angegeben.</p>
</blockquote></blockquote><p>
 </p>
<blockquote><p>Der Link führt bei mir reproduzierbar zu einem &quot;Serverfehler&quot;. Dieser <a href="https://www.asut.ch/asut/media/id/1428/type/document/20190327_mm_faktencheck_5G.pdf">Ersatzlink</a> funktioniert bei mir.</p>
</blockquote><blockquote><p>Die Idee finde ich gut. Die Darstellung z.B. bei &quot;Bagatelländerungen&quot; ist jedoch so kurz gehalten, dass die von Gigaherz-Jakob heraufbeschworene Scheinproblematik nicht wieder zu erkennen ist. Damit steht die Information etwas verloren im &quot;luftleeren&quot; Raum da. Wirksamer wäre aus meiner Sicht, Behauptungen wortwörtlich (mit Quelle) zu nennen und dann mit einer Kurzfassung und einer Langfassung zu widerlegen. Das hätte den Vorteil, die Quellen von Desinformation systematisch der Falschmeldungsverbreitung zu überführen und so im Laufe der Zeit ihrer Wirkung mehr und mehr zu berauben. Das Klärwerk muss die Quelle bearbeiten, die den Informationsfluss mit Desinformation verschmutzt, und nicht irgendwo flussabwärts klären. Billig ist das nicht, in Anbetracht des Schadens, den Jakob und seine Spießgesellen anrichten, wäre es mMn dennoch eine lohnende Investition.</p>
</blockquote><p>Da hat die Software wohl aus dem &quot;pdf&quot; ein &quot;PDF&quot; gemacht.</p>
<p>Im Grunde genommen stimmt die Aussage aber vielleicht bezieht sich das &quot;aust&quot; bei den Bagatelländerungen gar nicht auf Gigaherz-Jakob - wäre ja noch schöner wenn man Hans-Ueli so viel Aufmerksamkeit zuteil werden lässt dass man seinen Stuss auch noch widerlegen müsste.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67006</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67006</guid>
<pubDate>Sat, 30 Mar 2019 15:04:57 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>Gustav</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Faktencheck Mobilfunktechnologie 5G (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Anlässlich der aktuellen Lage hat &quot;aust&quot; (Schweizerischer Verband der Telekommunikation) eine Medienmitteilung raus gelassen:</p>
<p><a href="https://www.asut.ch/asut/media/id/1426/type/document/20190327_mm_faktencheck_5G.PDF">Faktencheck Mobilfunktechnologie 5G</a> Wie es sich für seriöse Information gehört werden auch Quellen angegeben.</p>
</blockquote><p>Der Link führt bei mir reproduzierbar zu einem &quot;Serverfehler&quot;. Dieser <a href="https://www.asut.ch/asut/media/id/1428/type/document/20190327_mm_faktencheck_5G.pdf">Ersatzlink</a> funktioniert bei mir.</p>
<p>Die Idee finde ich gut. Die Darstellung z.B. bei &quot;Bagatelländerungen&quot; ist jedoch so kurz gehalten, dass die von Gigaherz-Jakob heraufbeschworene Scheinproblematik nicht wieder zu erkennen ist. Damit steht die Information etwas verloren im &quot;luftleeren&quot; Raum da. Wirksamer wäre aus meiner Sicht, Behauptungen wortwörtlich (mit Quelle) zu nennen und dann mit einer Kurzfassung und einer Langfassung zu widerlegen. Das hätte den Vorteil, die Quellen von Desinformation systematisch der Falschmeldungsverbreitung zu überführen und so im Laufe der Zeit ihrer Wirkung mehr und mehr zu berauben. Das Klärwerk muss die Quelle bearbeiten, die den Informationsfluss mit Desinformation verschmutzt, und nicht irgendwo flussabwärts klären. Billig ist das nicht, in Anbetracht des Schadens, den Jakob und seine Spießgesellen anrichten, wäre es mMn dennoch eine lohnende Investition.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67004</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67004</guid>
<pubDate>Fri, 29 Mar 2019 20:53:06 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
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</channel>
</rss>
