Darf eine Gemeinde eigene Mobilfunk-Grenzwerte verordnen? (Allgemein)
H. Lamarr , München, Sonntag, 25.04.2021, 16:19 (vor 1289 Tagen)
In Österreich gelten für elektromagnetische Felder (EMF) wie auch in vielen anderen Ländern die Grenzwerte, die von Icnirp empfohlen werden. Aufgeschreckt von Berichten über die angebliche Gefährlichkeit von 5G will der Rat der Kärntener Gemeinde Flattach dies nicht länger hinnehmen. Per Verordnung setzt er für das Gemeindegebiet die Grenzwerte drastisch herunter. Mobilfunkgegner sind über die Grenzen Österreichs hinaus begeistert und feiern Flattach als Präzedenzfall für alle anderen Gemeinden der Alpenrepublik. Die Aufsichtsbehörde in der Landeshauptstadt Klagenfurt teilt die Begeisterung indes nicht. Hier die Story und ihre Geschichte.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Oesterreich, Grenzwerte, Vorsorgegrenzwert, Flattach
Gemeinde/Kommunen sollen Vorsorgegrenzwert fordern
KlaKla, Montag, 26.04.2021, 07:29 (vor 1289 Tagen) @ H. Lamarr
Auszug: Diagnose-Funk, Stuttgart, hatte es ausgesprochen eilig, die für den Verein vorteilhafte Botschaft über die spektakuläre Verordnung Flattachs auch unter deutschen Mobilfunkgegnern zu verbreiten...
Ergänzung: Kompakt 03/2020 (Seite 21-22 )von Diagnose:Funk
Die Meldung (siehe Bild) steht seit mittlerweile gut acht Monaten auf der Website von Diagnose-Funk und seit mindestens sieben Monaten verbreitet der Verein mit seiner unberichtigten Seite über die Verordnung eine Falschmeldung. Es ist keineswegs die einzige. Zwei Beispiele: Diagnose-Funk weigert sich seit 2012 hartnäckig, die inhaltlich teilweise falsche Darstellung einer Europarat-Resolution zu berichtigen. Und am 25. März 2021 drückte der Verein mit einer Pressemitteilung eine alarmierende Studie in die Mobilfunkdebatte, obwohl die Redaktion des Publikationsjournals diese Studie wegen zahlreicher Unstimmigkeiten bereits am 10. März 2021 zurückgezogen hat. Bis heute konnte sich Diagnose-Funk nicht dazu überwinden, bei seiner Präsentation der Studie auf emfdata.org darauf hinzuweisen, dass diese retrahiert ist. Der Hang des Vereins, eindeutig fehlerhafte Berichterstattung auch nach direkter Benachrichtigung unberichtigt zu lassen, deutet weniger auf Unfähigkeit hin als auf Absicht.
Diagnose:Funk biete Webinare an. Im ersten versucht der Baubiologe seine Zuhörer auf Bürgerversammlungen/Einwohnerversammlung einzuschwören. Über dieses Organ will er die Gemeindevertreter in seinem Sinn aufklären, sie haben seiner Meinung nach keine Ahnung! Im zweiten Webinar geht der Elektrosensible Dr. Hans Schmidt damit weiter im Detail. Das sie in den eigenen Reihen mit ihrer Idee baden gingen wird verschwiegen.
Gemeinden/Kommunen sollen sich einmischen und in die Mietverträge "Vorsorgegrenzwerte" (100µW/m2 außen (1µW/m2 innen) festschreiben. Damit diesem Beispiel auch private Standortvermieter folgen, sollen Gemeinde das auch öffentlich bekunden. Fazit, ohne willkürlichen Vorsorgegrenzwert keine Standorte für Betreiber. Wenn die Betreiber nicht spuren, droht man ihnen mit einer Bauleitplanung. Das funktioniert so Gutbier. Für ihn sind Gemeinden die diese Empfehlung umsetzen wichtig. Daher denke ich nicht, dass er seine Desinformation korrigieren wird.
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Kommunale Vorsorge über die Grenzwerte der 26. BImSchV hinaus?
Gast, Montag, 26.04.2021, 12:10 (vor 1289 Tagen) @ KlaKla
von Peer Kollecker
Ob Flughafen, Innenstadt oder Berghütte – Menschen mit Smartphones oder Tablet-PCs sind heute (fast) überall anzutreffen. Eben schnell die Emails checken, Chatten mit Freunden via Facebook oder Whats App, das Besondere der Architektur eines Bauwerks ergooglen: sofortige Information und ständige Kommunikation sind für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Die Folge dieser stetig wachsenden Nachfrage nach Kommunikation ist konsequenterweise ein stark steigender Datenverkehr, der über die von den Netzbetreibern betriebenen Mobilfunkanlagen abgewickelt werden muss. So sind die vier in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber nach wie vor damit beschäftigt, ihre jeweiligen Mobilfunknetze auszubauen und zu erweitern. Im Jahr 2010 sind zusätzliche Frequenzen versteigert worden, die es den Netzbetreibern ermöglichen, die 4. Generation eines Mobilfunknetzes auszubauen. Es handelt sich hierbei um den Mobilfunkstandard LTE (Long Term Evolution), der mobile breitbandige Anwendungen ermöglichen soll.
Erstaunlicherweise stößt der Ausbau des Mobilfunknetzes trotz zunehmender Beliebtheit mobiler Kommunikation in der Bevölkerung nach wie vor auf heftigen Widerstand. So beschäftigen sich die Verwaltungsgerichte in Deutschland seit Jahren vor allem mit der Frage der baurechtlichen Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen. Gleichzeitig wird in der Öffentlichkeit intensiv die Diskussion über mögliche Gesundheitsauswirkungen des Betriebs der Mobilfunkanlagen und des mobilen Telefonierens diskutiert1. Immer wieder wird die Errichtung einer Mobilfunkanlage von Protestaktionen begleitet. Insbesondere in kleineren Kommunen verfügen die sich schnell gründenden Bürgerinitiativen über einen nicht zu unterschätzenden Einfluss und machen öffentlich Stimmung gegen die Errichtung von Mobilfunkanlagen. In einer solchen öffentlich aufgeheizten Stimmung entschließen sich immer wieder Kommunen, selbst das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen und mit den Mitteln der Bauleitplanung Vorsorgekonzepte für Mobilfunkanlagen umzusetzen. Hierbei gibt es mittlerweile zahlreiche Stimmen in der Literatur, die ein solches Vorgehen rechtfertigen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Probleme in diesem Zusammenhang sollen nachfolgend erörtert werden. Mehr ...
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Fordert baubiologischen Vorsorgegrenzwert (100µW/m2)
KlaKla, Freitag, 19.11.2021, 08:47 (vor 1082 Tagen) @ KlaKla
Auch in Münsing wird der von Diagnose:Funk an versierten Vorsorgewert im Ort bei weitem überschritten. Das liegt daran, dass im Ort mit dem Handy telefoniert wird oder jeder Haushalt ein W-LAN Router betreibt. Auch in Kitas, Krankenhäuser oder Schulen kann der von Diagnose:Funk vorgeschlagene Vorsorgewert von 1µW/m² nicht eingehalten werden. In Münsing wurde lediglich der geplante Sendemast von A nach B verschoben mit dem Ergebnis, dass die Handynutzer einer unnötig höheren Immission ausgesetzt werden. Darunter auch Kinder und Jugendliche.
Wer also profitiert von dieser Aktion? Externe Standortplaner und ein kleiner Haufen selbst ernannter Experten die ihrem Geltungsdrang nach kommen.
Bürgermeister die sich vorbereiten wollen, auf das was aufgebrachte Bürger ihnen auftischen, empfehle ich das Webinar von Diagnose:Funk.
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Erfolge von Gutbier und Schmidt
KlaKla, Samstag, 20.11.2021, 10:05 (vor 1081 Tagen) @ KlaKla
Frage eines Zuschauers: Was haben Hans Schmidt und Jörn Gutbier in ihren Gemeinden erreicht?
Gutbiers Antwort: In Herrenberg wird jeder neue Standort mit dem Dialogverfahren begleitet. Und die Gemeinde setzt auf Lorawan.
Schmidts Antwort: Die Mobilfunkbetreibern meiden die Gemeinde Wolfratshausen! Es wurde eine Veränderungssperre - Bebauungsplan aufgesetzt. Wir haben eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgesetzt.
Von einer Veränderunssperre aus dem Jahr 2000 findet man heute nichts mehr. Es ist anzunehmen, dass diese längst überholt ist. Eine Bürgerinformationsveranstaltung ist auch nichts was die Immissionen vor Ort minimiert. Sie trägt lediglich zur Verbreitung von Angst vor Funkwellen bei, wenn die üblichen Alarmisten die Bühne betreten.
Der Grüne Stadtrat aus Wolfratshausen und der Ex-Stadtrat aus Herrenberg konnten mit ihren Argumenten in den eigenen Reihen nicht überzeugen. Nun schicken sie andere (Stopfgänse) ins Rennen damit diese in ihrem Sinn Laien überzeugen, aktiv werden und die kommerziell Interessierten externe Standortplaner den Weg ebnen. Unklar ist in wie weit für ein erfolgreiches Dialogverfahren Provision/Spende an Diagnose:Funk fließt.
Der Elektrosensible Dr. H.-D. Schmidt, findet seine Erfüllung im endlosen Kampf gegen Mobilfunk. Er hat damit ein Alleinstellungsmerkmal als grüner Stadtrat in Wolfratshausen und eine langlebige Beschäftigung. Realistische Erfolge sind unwichtig.
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Auch in der Schweiz ist Schutz vor EMF Bundesangelegenheit
H. Lamarr , München, Mittwoch, 05.05.2021, 22:58 (vor 1279 Tagen) @ H. Lamarr
In Österreich gelten für elektromagnetische Felder (EMF) wie auch in vielen anderen Ländern die Grenzwerte, die von Icnirp empfohlen werden. Aufgeschreckt von Berichten über die angebliche Gefährlichkeit von 5G will der Rat der Kärntener Gemeinde Flattach dies nicht länger hinnehmen. Per Verordnung setzt er für das Gemeindegebiet die Grenzwerte drastisch herunter.
Die Rechtslage in der Schweiz ist dem Bundesgerichtsurteil 1C_298/2010 vom 19. Oktober 2010 zu entnehmen. Auch in der Eidgenossenschaft gilt: Bau- oder planungsrechtliche Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung sind Sache des Bundes, sie liegen nicht im Kompetenzbereich von Gemeinden oder Kantonen. Hier ein Auszug der mMn wichtigsten Passagen des Urteils, der besseren Lesbarkeit ohne die Quellenhinweise des Originals.
[...] 2.1 Die Vorinstanz legt zunächst dar, dass sich Planungszonen in räumlicher Hinsicht nur so weit ausdehnen dürften, als dies zur Sicherung der künftigen Planung nötig sei. Der Beschluss des Gemeinderats habe zur Folge, dass während des Planverfahrens in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren überhaupt keine Mobilfunkantennen im Gemeindegebiet erstellt werden könnten. Ein solches generelles Bauverbot für Mobilfunkantennen sei nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht zulässig. Die Notwendigkeit eines generellen Baustopps lasse sich mit den von der Gemeinde angeführten Argumenten nicht begründen. Die Verhältnismässigkeit dieser Massnahme sei zu verneinen.
2.2 Mobilfunkantennen sind in der Bauzone grundsätzlich zonenkonform, soweit sie der Abdeckung derselben dienen. Das Bundesgericht hat sich bereits verschiedentlich mit den Möglichkeiten befasst, welche einer Gemeinde bei der detaillierteren Planung von Mobilfunkstandorten offen stehen. Der Vollständigkeit halber seien die wichtigsten Grundsätze dazu nochmals wiederholt: Im Rahmen ihrer bau- und planungsrechtlichen Zuständigkeiten sind Gemeinden und Kantone grundsätzlich befugt, Bau- und Zonenvorschriften in Bezug auf Mobilfunksendeanlagen zu erlassen, sofern sie die bundesrechtlichen Schranken, die sich insbesondere aus dem Bundesumwelt- und -fernmelderecht ergeben, beachten. Ausgeschlossen sind bau- oder planungsrechtliche Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung, denn der Immissionsschutz ist durch das USG und die darauf gestützten Verordnungen, insbesondere die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Überdies dürfen die Planungsvorschriften nicht die in der Fernmeldegesetzgebung konkretisierten öffentlichen Interessen verletzen, d.h. sie müssen den Interessen an einer qualitativ guten Mobilfunkversorgung und an einem funktionierenden Wettbewerb zwischen den Mobilfunkanbietern Rechnung tragen. Werden die Zielsetzungen der Fernmeldegesetzgebung eingehalten, so sind namentlich ortsplanerische Bestimmungen, die anderen als umweltschutzrechtlichen Interessen dienen, wie z.B. der Wahrung des Charakters oder der Wohnqualität eines Quartiers, grundsätzlich möglich. Mobilfunkantennen können bewirken, dass Liegenschaften und Wohnungen schwerer verkäuflich oder vermietbar werden und Druck auf den Kaufpreis oder den Mietzins entsteht. Umweltrechtskonforme Mobilfunkanlagen können unerwünschte Auswirkungen dieser Art auslösen, obwohl von ihnen zurzeit keine erwiesene gesundheitliche Gefährdung ausgeht. Solche psychologische Auswirkungen werden auch als ideelle Immissionen bezeichnet, welche grundsätzlich neben dem zivilrechtlichen Schutz (Art. 684 ZGB) durch planungs- und baurechtliche Vorschriften eingeschränkt werden können.
Denkbar ist zum Beispiel eine Anordnung, wonach in einem bestimmten schutzwürdigen Gebiet oder auf gewissen Schutzobjekten keine Mobilfunkantennen erstellt werden können. Auch die Anwendbarkeit der allgemeinen Ästhetikklausel ist nicht ausgeschlossen. Als zulässig erscheint es ferner, baupolizeilich vorzuschreiben, die Erstellung von Mobiltelefonantennen setze eine Standortevaluation voraus, wobei die Baubewilligungsbehörde den Baustandort im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung festzulegen habe. Das würde diesen Behörden ein - wenn auch mit namentlich bundesrechtlichen Einschränkungen verbundenes - Steuerungsinstrument in die Hand geben und das frühzeitige Zusammenwirken zwischen Mobilfunkbetreibern und Behörden fördern. Erweisen sich bestimmte verfügbare Standorte in einer Gemeinde als besonders vorteilhaft, ist auch eine positive planerische Standortfestsetzung möglich. Voraussetzung für Planungsmassnahmen ist in jedem Fall eine gesetzliche Grundlage im kommunalen oder kantonalen Recht. [...]
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Recht, Bauleitplanung, Grenzwert, Schweiz, Baurecht, Aktenzeichen, ideelle Immission
Diagnose-Funk hat Studien-Retraktion eingeräumt
H. Lamarr , München, Samstag, 08.05.2021, 01:50 (vor 1277 Tagen) @ H. Lamarr
In der Flattach-Story (Epilog) werfe ich dem Verein Diagnose-Funk vor:
Bis heute konnte sich Diagnose-Funk nicht dazu überwinden, bei seiner Präsentation der Studie auf emfdata.org darauf hinzuweisen, dass diese retrahiert ist.
Das war der Stand am 25. April 2021. Und der war richtig. Wer jetzt den den Link zu emfdata aufruft sieht jedoch einen deutlichen Hinweis, dass die Studie zurückgezogen wurde und ein Besucher der Seite muss den Eindruck gewinnen, als ob dieser Hinweis schon immer dort gestanden hätte. Denn Diagnose-Funk hat es versäumt kenntlich zu machen, wann der Hinweis hinzugefügt wurde.
Damit kein falscher Eindruck zu meinem Nachteil entsteht hole ich das Versäumte nach: Diagnose-Funk fügte den Hinweis [zurückgezogen] am 1. Mai 2021 hinzu.
Weiter unberichtigt ist (Stand heute) die Diagnose-Funk-Meldung vom 15. Juli 2020 über die seit 1. September 2020 hinfällige Grenzwertsenkung der Gemeinde Flattach.
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Flattach: Diagnose-Funk verbreitet Falschmeldung weiter
H. Lamarr , München, Samstag, 20.11.2021, 11:28 (vor 1081 Tagen) @ H. Lamarr
Weiter unberichtigt ist (Stand heute) die Diagnose-Funk-Meldung vom 15. Juli 2020 über die seit 1. September 2020 hinfällige Grenzwertsenkung der Gemeinde Flattach.
Der Stuttgarter Verein gedenkt offensichtlich nicht, seine von den Tatsachen überrollte Meldung zu aktualisieren. Die veraltete und daher zur Falschmeldung gewordene Flattacher Grenzwertsenkung wird von Diagnose-Funk unverändert auch heute noch verbreitet .
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Flattach: Diagnose-Funk trennt sich von Falschmeldung
H. Lamarr , München, Samstag, 26.02.2022, 13:32 (vor 982 Tagen) @ H. Lamarr
Weiter unberichtigt ist (Stand heute) die Diagnose-Funk-Meldung vom 15. Juli 2020 über die seit 1. September 2020 hinfällige Grenzwertsenkung der Gemeinde Flattach.
Der Stuttgarter Verein gedenkt offensichtlich nicht, seine von den Tatsachen überrollte Meldung zu aktualisieren. Die veraltete und daher zur Falschmeldung gewordene Flattacher Grenzwertsenkung wird von Diagnose-Funk unverändert auch heute noch verbreitet .
Nach 542 Tagen hat sich Diagnose-Funk gestern dazu durchringen können, seine Falschmeldung über die Grenzwertsenkung in der österreichischen Gemeinde Flattach zu löschen. Der oben im Zitat genannte Link führt deshalb nicht mehr zum Ziel, sondern auf die Leitseite des Vereins.
Wird ihnen eine Falschmeldung öffentlich vorgeworfen, tun sich die Stuttgarter schwer, schnell zu reagieren. Sie warten ab, bis Gras über die Sache gewachsen ist, erst dann lassen sie den Stein des Anstoßes diskret verschwinden (Beispiel). Dies gilt für jüngere Verfehlungen. Die Falschmeldung vom 27. Mai 2011 bleibt davon unberührt.
Wer nun glaubt, die Flattach-Falschmeldung sei bei Diagnose-Funk restlos verschwunden, der täuscht sich. Da der Verein sie in seine Druckwerke mit aufgenommen hat, lebt die Desinformation dort für unbestimmte Dauer weiter. Etwa in dem sogenannten Ratgeber 4: Kommunale Handlungsfelder, der im April 2021, also rd. sechs Monate nach Bekanntwerden der Flattach-Falschmeldung, von Diagnose-Funker Jörn Gutbier angeblich "vollständig überarbeitet wurde". In der momentan aktuellen 4. Auflage verbreitet das Heft die Desinformation auf Seite 31 jedoch munter weiter. Diagnose-Funk bietet diesen Ratgeber nicht unentgeltlich als PDF an, sondern als kostenpflichtiges Druckwerk. Möglicherweise ist darin ein Motiv für die träge Reaktion des Vereins erkennbar. Nämlich dann, wenn in den Druckwerken auf die eigene Website referenziert wird. Gelöschte Sprungziele könnten zu Irritationen führen. Aus meiner Sicht wäre dies jedoch schmerzfrei zu tolerieren. Denn wer so verwegen ist, sich von Diagnose-Funk Rat zu holen, ist ohnehin auf dem Holzweg .
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Korrektur, Diagnose-Funk, Desinformation, Falschmeldung, Flattach
Österreich: 5G-Gemeindeservice
H. Lamarr , München, Samstag, 28.08.2021, 20:36 (vor 1164 Tagen) @ H. Lamarr
Die österreichische Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) bietet für österreichische Gemeinden einen 5G-Gemeindeservice in Gestalt von häufigen Fragen und deren Antworten an (FAQ). Die kurz & bündig gefassten FAQs sind in sechs Gruppen gegliedert:
► Allgemeines zu Mobilfunk
► Rechtliche Aspekte
► Ausbau von 5G
► Breitbandförderung
► Betriebliche Aspekte
► Mobilfunk und gesundheitliche Aspekte
Beispiel
4.4 Kann die Gemeinde im Bauverfahren prüfen, ob Grenzwerte für Sendeanlagen eingehalten werden?
Mobilfunksendeanlagen werden entsprechend der geltenden Grenzwerte errichtet, sodass im Bauverfahren keine gesonderte Prüfung vorgesehen ist.
Siehe hierzu auch Frage 3.2.
Eine Gemeinde hat jedoch die Möglichkeit, nach Inbetriebnahme einer Sendeanlage (bzw. auch bei bereits länger in Betrieb befindlichen Anlagen) überprüfen zu lassen, ob die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Hierzu können sich Gemeinden an das Fernmeldebüro wenden.
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