Kommunale Vorsorge über die Grenzwerte der 26. BImSchV hinaus? (Allgemein)

Gast, Montag, 26.04.2021, 12:10 (vor 1114 Tagen) @ KlaKla

von Peer Kollecker

Einleitung

Ob Flughafen, Innenstadt oder Berghütte – Menschen mit Smartphones oder Tablet-PCs sind heute (fast) überall anzutreffen. Eben schnell die Emails checken, Chatten mit Freunden via Facebook oder Whats App, das Besondere der Architektur eines Bauwerks ergooglen: sofortige Information und ständige Kommunikation sind für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Die Folge dieser stetig wachsenden Nachfrage nach Kommunikation ist konsequenterweise ein stark steigender Datenverkehr, der über die von den Netzbetreibern betriebenen Mobilfunkanlagen abgewickelt werden muss. So sind die vier in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber nach wie vor damit beschäftigt, ihre jeweiligen Mobilfunknetze auszubauen und zu erweitern. Im Jahr 2010 sind zusätzliche Frequenzen versteigert worden, die es den Netzbetreibern ermöglichen, die 4. Generation eines Mobilfunknetzes auszubauen. Es handelt sich hierbei um den Mobilfunkstandard LTE (Long Term Evolution), der mobile breitbandige Anwendungen ermöglichen soll.

Erstaunlicherweise stößt der Ausbau des Mobilfunknetzes trotz zunehmender Beliebtheit mobiler Kommunikation in der Bevölkerung nach wie vor auf heftigen Widerstand. So beschäftigen sich die Verwaltungsgerichte in Deutschland seit Jahren vor allem mit der Frage der baurechtlichen Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen. Gleichzeitig wird in der Öffentlichkeit intensiv die Diskussion über mögliche Gesundheitsauswirkungen des Betriebs der Mobilfunkanlagen und des mobilen Telefonierens diskutiert1. Immer wieder wird die Errichtung einer Mobilfunkanlage von Protestaktionen begleitet. Insbesondere in kleineren Kommunen verfügen die sich schnell gründenden Bürgerinitiativen über einen nicht zu unterschätzenden Einfluss und machen öffentlich Stimmung gegen die Errichtung von Mobilfunkanlagen. In einer solchen öffentlich aufgeheizten Stimmung entschließen sich immer wieder Kommunen, selbst das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen und mit den Mitteln der Bauleitplanung Vorsorgekonzepte für Mobilfunkanlagen umzusetzen. Hierbei gibt es mittlerweile zahlreiche Stimmen in der Literatur, die ein solches Vorgehen rechtfertigen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Probleme in diesem Zusammenhang sollen nachfolgend erörtert werden. Mehr ...

Tags:
Recht, Bauleitplanung, Grenzwert, Mitbestimmung, Vorsorgekonzept, Netzausbau, Kommune, Blockadehaltung, Vorsorgegrenzwert, Vorsorgeplanung, Verhinderungspolitik


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