Was hat der BGH eigentlich klargestellt? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 17.02.2004, 12:37 (vor 7466 Tagen) @ H. Lamarr

Der hessische Landtagsabgeordnete Frank Willigens bringt in einer Stellungnahme zum BGH-Urteil den Standpunkt der Gegenseite zur Sprache. Wenn er damit Recht behält, sollten die Mobilfunker in Zukunft keine Schwierigkeiten mehr haben, Standorte für neue Masten zu kriegen. So recht kann ich daran nicht glauben, denn mir z. B. hat der BGH-Spruch die Zweifel überhaupt nicht genommen. Klargestellt wurde hier m. E. nur eines: Die Mobilfunker dürfen so weitermachen wie bisher.

So, und nachfolgend hat nun F. Willigens das Wort (Quelle: http://www.sg-fulda.de/aktiv/redaktion/news-redaktion/2004_02_16_cdu01.shtml)


Frank Williges begrüßt BGH-Urteil: "Mobilfunk nicht verteufeln"

Der Sprecher für Mobilfunk der CDU-Landtagsfraktion, Frank Williges, hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Mobilfunk begrüßt. Mit seinem Urteil vom 13. Februar 2004 habe der Bundesgerichtshof, so Williges, für eine "längst überfällige Klarstellung gesorgt". In zunehmenden Maße sind die Verpächter der Gebäude oder Grundstücke, auf denen Sendeanlagen errichtet werden, die Zielscheibe von Kritik und Klagen, kritisiert der CDU-Abgeordnete. "Fast alle nutzen Mobiltelefone und fordern gut ausgebaute Mobilfunk-Netze, aber nicht in der eigenen Umgebung. Dieser Widerspruch ist rational nicht zu fassen." Im konkreten Fall hatten zwei Anlieger gegen die Errichtung einer Sendeanlage auf einem Kirchturm in Bruchköbel bei Hanau geklagt. Ihre Klage wurde abgewiesen, weil keine konkreten Anhaltspunkte für ein Gesundheitsrisiko durch Elektrosmog vorlagen. Die allgemeine Behauptung, die elektromagnetischen Felder seien schädlich, reicht laut BGH nicht aus, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Laut Williges basieren die in Deutschland geltenden Grenzwerte auf Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierenden Strahlen (ICNIRP). Deutschland hat sich 1999, wie die meisten europäischen Länder, der EU- Ratsempfehlung angeschlossen, die die ICNIPR- Grenzwerte aufgenommen hat. In den Niederlanden, und Österreich gelten noch höhere Grenzwerte als in Deutschland. Williges mahnt an, die Diskussionen vor Ort sachlich zu führen und gemeinsam akzeptable Standorte für Mobilfunkantennen zu finden. Eine wichtige Grundlage ist, so Williges, dabei die im Jahr 2001 zwischen den Betreibern und den kommunalen Spitzenverbänden geschlossene Vereinbarung, die die Beteiligung der Kommunen bei der Standortauswahl regelt. "Eine Prüfung der Gesundheitsgefährdung ist richtig und wichtig", so der CDU-Abgeordnete. Jedoch müssten wissenschaftliche Erkenntnisse auch akzeptiert werden. "Die irrationale Verteuflung des Mobilfunks ist unangemessen und schadet außerdem dem Wirtschaftsstandort."

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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