Hier geht's um Haus & Hof, nicht um Gesundheit (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 13.02.2004, 17:31 (vor 7808 Tagen) @ Godot

Danke, Godot, für den Link, das Warten hat sich also nicht gelohnt. Satz mit x: Wieder nix.

Nachfolgend die Urteilsbegründung, wie sie bei Heise steht. Ausführlicheres wird's wohl in einigen Wochen beim BGH geben.

Das Gericht begründete seinen Spruch mit einer Vorschrift, nach der eine Duldungspflicht bestehe, wenn die von der Anlage ausgehenden Immissionen zu keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung führen. Wissenschaft und Forschung ist nach Auffassung des Gerichtes bislang nicht der Nachweis gelungen, dass nicht-thermische Effekte elektromagnetischer Felder zu gesundheitlichen Schäden führen können.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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