BGH-Mitteilung der Pressestelle zum Urteil (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 14.02.2004, 00:18 (vor 7808 Tagen) @ Erwin

Zitat: "... Bei diesem Forschungsstand war es nicht
verfahrensfehlerhaft
, daß das Berufungsgericht kein
Sachverständigengutachten
zu der Frage der gesundheitlichen
Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern eingeholt hat. Ein solches
Gutachten hätte nur diesen Stand der Forschung widerspiegeln können und
ist daher nicht geeignet, neue Erkenntnisse zu vermitteln." (Zitat Ende)

Eigentlich müsste der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz jetzt abdanken: Der König ist tot - und mit ihm der Vorsorgegedanke.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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