BGH-Mitteilung der Pressestelle zum Urteil (Allgemein)

Lammer, Samstag, 14.02.2004, 14:07 (vor 7349 Tagen) @ H. Lamarr

Zitat: "... Bei diesem Forschungsstand war es nicht
verfahrensfehlerhaft
, daß das Berufungsgericht kein
Sachverständigengutachten
zu der Frage der gesundheitlichen
Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern eingeholt hat. Ein solches
Gutachten hätte nur diesen Stand der Forschung widerspiegeln können und
ist daher nicht geeignet, neue Erkenntnisse zu vermitteln." (Zitat

Ende)

Eigentlich müsste der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz jetzt
abdanken: Der König ist tot - und mit ihm der Vorsorgegedanke.

Die Richter scheinen sich ja sehr wenig Mühe gegeben zu haben, sich fundiert zu informieren. Siehe: es wurden nicht einmal neue Gutachten für nötig gehalten (womöglich nicht einmal Messungen in den konkreten Fällen vor Ort), und mit den Stellungnahmen, dass Mobilfunk doch gesundheitsschädlich sein könne (siehe die Meldungen ein paar Tage zuvor, eben auch vom BfS - Herrn König) haben sich diese Richter wohl überhaupt beschäftigt.
Das ist schon sehr ernüchternd!
K. Lammer


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