Kleine Anfrage der Grünen (Allgemein)
Nach der AfD wollen auch die Grünen über die Gefahren von 5G informiert werden und stellen der Bundesregierung eine "Kleine Anfrage" mit 30 Fragen. Ich dachte, die wären zur Vernunft gekommen. Dem scheint nicht so, denn die Frage 2a-h stützt sich ausschließlich auf eine Publikation von David O. Carpenter mit ganzen 19 Quellenangaben. Ein Armutszeugnis, und eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, die zu diesem Zeitpunkt ein wenig fehl am Platz ist. Ob die das mit Cem Özdemir in der Karantäne abgestimmt haben? Eher nicht.
Kleine Anfrage der Grünen
Nach der AfD wollen auch die Grünen über die Gefahren von 5G informiert werden und stellen der Bundesregierung eine "Kleine Anfrage" mit 30 Fragen. Ich dachte, die wären zur Vernunft gekommen.
Zur Vernunft kamen vor allem die Grünen im Bayerischen Landtag, nachdem sie es zuvor in der "Mobilfunkfrage" jahrelang krachen ließen. Auf Bundesebene hingegen haben die Grünen beim Thema Mobilfunk seit eh und je mit Frau Kotting-Uhl einen erprobten Infektionsherd, der bei Bedarf mühelos von Sparflamme auf volle Pulle schalten kann. Mit Bedarf meine ich, dass die Scouts der Bundestagsfraktionen die 5G-Paranoia als gesellschaftlich relevantes Thema mit Profilierungspotential an ihre Generäle berichten. Die grüne Generalität hat offenbar Sorge, die AfD könnte ihr das Thema vor der Nase wegschnappen und sich exklusiv als Schutzpatron aller "Zwangsbestrahlten" wirkungsvoll in Szene setzen. MeToo ist keineswegs auf sexuelle Belästigungen beschränkt .
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Kleine Anfrage der Grünen
Wer viel fragt, kriegt viel Antwort.
Diagnose-Funk: ... denn sie wissen nicht, was sie tun
Wer viel fragt, kriegt viel Antwort.
Am 21. März 2020 flötete Diagnose-Funk noch augenrollend (Auszug):
Die grünen Fragen treffen ins Schwarze. Sie zeigen, dass sich die GRÜNEN mit dem Thema auseinandergesetzt haben, wohl auch durch Anregungen von Grünen Mitgliedern, die in der 5G- Bewegung für ein Moratorium aktiv sind. Es wird spannend, ob das Bundesamt für Strahlenschutz, das diese Fragen beantworten wird, die GRÜNEN mit den üblichen Textbausteinen abspeist. Angesichts der Forschungslage, vieler wachsamer Bürgerinitiativen und dem Vertrauensverlust des Bundesamtes für Strahlenschutz durch seine bisherige Politik der Legitimation der Interessen der Mobilfunkindustrie, sind wir und die Bürgerinitiativen auf die Antworten gespannt. Sie werden die Diskussion beflügeln.
Alles nur leeres Gerede.
Die Antworten der Bundesregierung (Drucksache 19/18445, siehe Zitat oben) vom 31. März auf die 30 "grünen Fragen" hat die selbsternannte "Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation" bis heute glatt übersehen.
Was soll man dazu noch sagen ...
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Diagnose-Funk: Ein Profiteur wettert gegen das BfS
... Angesichts der Forschungslage, vieler wachsamer Bürgerinitiativen und dem Vertrauensverlust des Bundesamtes für Strahlenschutz durch seine bisherige Politik der Legitimation der Interessen der Mobilfunkindustrie, sind wir ...
Kleiner Trick der Desinformation, Diagnose:Funk stellt u.a. hier die Behauptung auf, dass das Vertrauen der Bürger ins BfS schwindet. Dazu sei anzumerken, Diagnose:Funk ist ein privater Lobbyverein eines Profiteurs. In seinen Kreisen mag seine Behauptung zutreffen aber Funkgegner sind eine verschwindend kleine Masse, die einfach nur laut ist, keine wissenschaftliche Fachkompetenz zum Thema hat und viele Nutznießer beherbergt. Diagnose:Funk setzt sich mMn für die Spaltung ein um Deutungshoheit und Einfluss zu gewinnen. Die Geschichte hat schon einen sehr langen Bart. Der BUND scheint endlich auf zu wachen!
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Meine Meinungsäußerung
Die Bundesregierung steht hinter der ICNIRP
2020 Antwort der Bundesregierung, Drucksache 19/18445 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Margit Stumpp, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/17939 –
Auswirkungen von hochfrequenter Auswirkungen von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung auf die menschliche Gesundheit und Umwelt ...
27. Welche Schlussfolgerungen, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Empfehlungen der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung, dass das derzeitige Besetzungsverfahren der ICNIRP dazu beiträgt, dass Forscher, die die derzeitige Einschätzung des ICNIRP nicht teilen, von einer Aufnahme in das Gremium ausgeschlossen sind, wie es die Äußerung „ICNIRP ist ein selbsternanntes Gremium. Denn Leute, die ICNIRP beitreten wollen, müssen dieses irrige Konzept unterstützen, dass es keine nachteiligen Gesundheitseffekte gibt, wenn das Gewebe nicht warm wird“ von David Carpenter, Professor für Umweltmedizin an der Universität in Albany im Staat New York im DLF Kultur (https://www.deutschlandfunkkultur.de/gesundheitsrisiko-5g-der-zweifelhafte-umgang-mit-der.976.de.html?dram:article_id=446671) nahelegt?
Die ICNIRP ist eines der wichtigsten internationalen Gremien zur Bewertung der Wirkungen und Risiken elektromagnetischer Felder und zur Erarbeitung von Empfehlungen zu ihrer Begrenzung. Um ihre Unabhängigkeit von kommerziellen, nationalen und persönlichen Interessen zu wahren, ist die ICNIRP als Verein verfasst. Der Erhalt der ICNIRP und die Absicherung ihrer Unabhängigkeit ist für die Bundesregierung von großem Interesse. Daher fördert die Bundesregierung die wissenschaftliche Arbeit der ICNIRP seit langem.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragestellenden nicht, dass die Mitgliedschaft in der ICNIRP an eine bestimmte Auffassung zu einzelnen wissenschaftlichen Fragen gebunden sei. Nach ihrer Satzung muss die Zusammensetzung der Kommission vielmehr deren ausgewogenen Sachverstand und die wissenschaftliche Unabhängigkeit gewährleisten. Die ICNIRP verfügt über ein klares Regelwerk zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Entsprechende Erklärungen jedes ICNIRP-Mitglieds sind auf der Homepage der Kommission (www. i c n i r p .org) einsehbar. Beschäftigte von Hersteller- bzw. Betreiberunternehmen sind von der Mitgliedschaft in der ICNIRP und der Mitarbeit in ihren Arbeitsgruppen ausgeschlossen.
28. Plant die Bundesregierung gegenüber der ICNIRP anzuregen, dass die Besetzung der ICNIRP allein auf fachlicher Basis und nicht auf Grundlage von Einschätzungen zu Einzelaspekten getroffen werden sollte?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu den Fragen 27 und 29 wird verwiesen.
Drucksache 19/18445 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
29. Plant die Bundesregierung, gegenüber der ICNIRP eine Reform des Besetzungsverfahrens für das ICNIRP zu empfehlen?
Wenn nein, warum nicht?
Die ICNIRP hat Vorkehrungen getroffen, um die wissenschaftliche Unabhängigkeit ihrer Mitglieder und die Neutralität ihrer wissenschaftlichen Arbeit sicherzustellen. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keinen Anlass für Änderungen in Bezug auf die Mitgliedschaft. Im Übrigen verbietet die Wahrung der Unabhängigkeit der ICNIRP eine Einflussnahme auf deren Besetzungsverfahren.
30. Inwieweit ist eine Zusammenarbeit zwischen der ICNIRP und dem „Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder“ strukturell angelegt, und inwieweit ist eine darüber hinausgehende Zusammenarbeit geplant?
Eine Zusammenarbeit zwischen dem Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder und der ICNIRP ist im Konzept zum Aufbau des Kompetenzzentrums nicht vorgesehen und auch sonst nicht geplant. Derzeit sind keine BfS-Bediensteten Mitglieder der ICNIRP oder wirken in deren Arbeitsgruppen mit. Eine BfS-Mitarbeiterin nimmt die Aufgabe der wissenschaftlichen Sekretärin der ICNIRP wahr; sie ist in der Kommission nicht stimmberechtigt. Das BfS führt grundsätzlich eine unabhängige Risikobewertung durch, die sich auf die jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Entwicklungen stützt. In die Bewertung fließen auch Empfehlungen und Bewertungen einschlägiger Organisationen und Expertengremien, wie zum Beispiel WHO, IARC, SSK, SCHEER und ICNIRP, ein.