Volksbegehren: Unterschriftenübergabe am 5. Oktober (Allgemein)
Start des Bayerischen Volksbegehrens "Rettet die Bienen“ am Freitag, 18. Mai ...
Laut ödp musste sie "In einem kurzen Zeitraum [...] in Bayern mindestens 25.000 Unterschriften sammeln", damit das Volksbegehren dem Innenministerium auf Prüfung der Rechtmäßigkeit vorgelegt werden kann. Doch die Frist wurde der ödp nicht etwa aufgezwungen, sondern sie war selbst gesetzt, die Partei wollte unbedingt die Gunst der Stunde nutzen und zur Landtagswahl in Bayern am 14. Oktober mit einem Erfolg auf sich aufmerksam machen. Die Kunst der Darstellung ist die halbe Karriere ...
Am 5. Oktober 2018 sollen nun die mehr als 25'000 Unterschriften, mit denen das Volksbegehren erst einmal beantragt wird, in einer öffentlichen Kundgebung dem Bayerischen Innenministerium übergeben werden. Dieses prüft die Zulässigkeit des Begehrens, bei einem positiven Befund müssen sich innerhalb einer Eintragungsfrist von 14 Tagen mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten Bayerns (rd. 1 Mio.) in Eintragungslisten, die in Amtsräumen ausliegen, eintragen. Erst dies ist das eigentliche Volksbegehren. Anschließend kümmert sich, bei Erreichen des Quorums, der Bayerische Landtag darum, er kann das Begehren rechtlich bestreiten, es annehmen und in ein Gesetz gießen oder es ablehnen, was binnen drei Monaten zu einem bindenden Volksentscheid über das Begehren führt.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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