Hadlikon: Mobilfunkgegner unterliegen vor Baurekursgericht (Allgemein)
Den Einsprechern (Anstössern), die den Baurechtsentscheid eingefordert haben, stand das Recht zu, gegen den Entscheid des Gemeinderates beim Baurekursgericht des Kantons Zürich zu rekurrieren. Ob die Hadliker Wutbürger diesen Schritt machten ist nicht bekannt aber wahrscheinlich. Und die Anfang November gestartete Petition deutet darauf hin, dass sie mit ihrem Einspruch gescheitert sind.
Die Einsprecher haben tatsächlich den Kürzeren gezogen, jedoch nicht im vergangenen November, sondern erst am 21. Februar 2018 (R3.2017.00119).
Der Gemeinderat Hinwil erteilte der Salt Mobile SA die Bewilligung für die Erstellung einer leistungsmässig durchschnittlichen Basisstation im Ortsteil Hadlikon, wogegen mehrere Nachbarn mit zahlreichen Rügen rekurrierten und die Aufhebung der Baubewilligung verlangten. Das Baurekursgericht wies den Rekurs mit einer umfassenden Begründung im Rahmen der bisherigen Rechtspraxis grossmehrheitlich ab. Einzig bezüglich der Abnahmemessungen korrigierte das Gericht die strittige Baubewilligung. Wie züriost am 2. März meldete, wollen die Mobilfunkgegner jedoch nicht aufgeben, sondern mit ihrer Beschwerde in die nächste Instanz ziehen. Die Beschwerdeführerin Katharina Luginbühl (Interessengemeinschaft Hadlikon für antennenfreie Wohnzonen) hat bekanntlich im Marsch durch die Instanzen viel Erfahrung. Sie behauptete schon früh Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobilfunk, klagte und scheiterte letztinstanzlich am 17. Januar 2006 in allen Belangen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Hintergrund
EGMR-Urteil: Katharina Luginbühl gegen die Schweiz (I)
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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