Bürgerentscheid für neuen Mobilfunk-Standort in Uffing (Medien)
KlaKla, Sonntag, 16.02.2014, 09:44 (vor 3935 Tagen)
Die Gemeinde Uffing erließ im Jahr 2012 eine Bauleitplaung für Mobilfunk. Zwei Stellen wurden im Uffinger Gemeindegebiet zunächst als geeignet ausgewiesen: Zum einen der Rußbichl, zum anderen die Kläranlage. Mittlerweile aber sind diese ausgewiesenen Standorte funktechnisch ungeeignet - so die Telekom. Folge: schlechte Mobilfunkversorgung in Uffing. Die Betreiber wollen nicht in die schlechten Standorte investieren, um die Versorgung zu verbessern, sondern sind an besseren Standorten interessiert.
Der Kraftfahrer Herbert Doll (Foto - Merkur-Online) ist genervt vom schlechten Mobilfunkempfang an seinem Wohnort. Er will dem wirren Treiben der Gemeinde ein Ende setzen. Für die Bürger und Unternehmer von Uffing. Er bietet der Telekom sein Grundstück an. In der Nähe des Friedhofs, zwischen dem Lerchenweg und der Schöngrubstraße. Es ist funktechnisch geeignet. Das nächstgelegene Wohnhaus befindet sich laut Doll rund 60 Meter entfernt. Er selbst wohne in etwa 150 Meter Abstand. Der Uffinger hat die Gemeinde schon informiert. Um sein Vorhaben umzusetzen, muss er einen Bürgerentscheid erwirken. Doll sammelt in den vergangenen Wochen mehr Unterschriften als notwendig für sein Vorhaben. Der Rechtsanwalt Sommer prüft im Auftrag der Kommune, ob das Bürgerbegehren so zulässig ist. Dann liegt es an der Gemeinde den Bürgerentscheid auf dem Weg zu bringen. Dass die Gemeinde von RA Sommer unterstützt wird ist naheliegend, da er mit verantwortlich für das Gräfelfinger-Modell ist, welches für Uffing Pate stand. Auch in der Gemeinde Gräfelfing werden mit den Betreibern Ausnahmestandorte verhandelt. Und unbequeme Fragen sorgen für emotionale Regungen. Nicht näher bekannte Folgekosten für Gemeinden sind einzuplanen, wenn man sich verführen lässt zu einer Bauleitplanung gegen Mobilfunk-Standorte.
Medien Chronik: Wie kommt es in Uffing zum Bürgerentscheid für ein neuen Mobilfunkstandort
Okt. 2003 - "Gräfelfinger Modell"
Feb. 2009 - Bahnhof Uffing: Riesen-Ärger um geplante Mobilfunkantenne
April 2010 - Mobilfunk-Streit: Keine Einigung in Sicht
Juli 2010 - Mobilfunk-Streit geht in nächste Runde
Jan. 2012 - Mobilfunk-Streit in Uffing: Gemeinderat muss Entscheidung fällen
Aug. 2012 - Urteil BVerwG_4 C_1.11 VGH 1 BV 10.1332 Gemeinde Uffing / Deutsche Funkturm GmbH
Dez. 2012 - Mobilfunkstreit: Die Telekom ist am Zug
Feb. 2013 - Uffinger bietet Telekom Antennenstandort an
Sep. 2013 - Kampf um Handy-Empfang
Nov. 2013 - Bürgerentscheid rückt näher
Feb. 2014 - Bürgerentscheid: Die erste Hürde ist genommen
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Filz, Bauleitplanung, Bürgerentscheid, Standortkonzept, Bürgerbegehren, Gräfelfinger-Modell, Merkur, Sommer, RA, Uffing
Uffing: Sichtweise des Bürgermeisters
H. Lamarr , München, Sonntag, 16.02.2014, 14:26 (vor 3935 Tagen) @ KlaKla
Im Bürgerblatt 30/2013 (PDF) schildert der Uffinger Bürgermneister Rupert Wintermeier, wie er die "Mobilfunk-Lage" in seiner Gemeinde einschätzt:
Liebe Uffinger Mitbürger, die Gemeinde hat in den letzten Jahren zur Vorsorge gegen gesundheitliche Risiken von Mobilfunkanlagen ein aufwändiges Standortkonzept erarbeitet. Durch die Ausweisung von insgesamt vier Positivstandorten ist sichergestellt, dass unnötig hohe Strahlenbelastungen durch Sendeanlagen für die Bürger vermieden werden und dennoch eine gute Versorgung des Gemeindegebietes mit Mobilfunkdienstleistungen möglich ist. Gleichzeitig wurde für die Mobilfunkbetreiber Planungssicherheit geschaffen, da alle vier Positivstandorte mit entsprechendem Baurecht ausgestattet und sofort zu marktüblichen Konditionen verfügbar sind. Damit wird das gemeindliche Mobilfunkkonzept in vorbildlicher Weise den Interessen nach Gesundheitsvorsorge und mobiler Telekommunikationsversorgung gleichermaßen gerecht.
Über den Flächennutzungsplan wurde das gemeindliche Standortkonzept für alle Mobilfunkbetreiber rechtlich verbindlich festgelegt. Diese Vorgehensweise der Gemeinde wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer viel beachteten Grundsatzentscheidung am 30. August 2012 bestätigt.
Obschon die von der Gemeinde vorgesehenen Positivstandorte nachweislich eine qualitativ gute Versorgung von Uffing und Schöffau ermöglichen, weigern sich jedoch einige Mobilfunkbetreiber, allen voran die vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlegene Telekom, einen dieser Standorte zum Aufbau einer zeitgemäßen Mobilfunkversorgung zu nutzen. Stattdessen wird der Eindruck erweckt, die Gemeinde sei an der teilweise schlechten Mobilfunkversorgung in Uffing schuld - das stimmt nicht! Mobilfunknutzer, die mit der Netzqualität in Uffing nicht zufrieden sind, sollten sich daher nicht in die Irre führen lassen. Verantwortlich für einen schlechten Empfang ist allein der jeweilige Netzbetreiber, nicht die Gemeinde.
Die Gemeinde hat mit ihrem Konzept die Voraussetzungen für eine zeitgemäße Mobilfunkversorgung in Uffing geschaffen.
Jetzt sind die Mobilfunkbetreiber am Zug, eine aus grundsätzlichen Erwägungen eingenommene Blockadehaltung aufzugeben und die kommunalen Standorte zum Vorteil ihrer Kunden zu nutzen.
Kommentar: Die Krux des Bürgermeisters steckt bereits im ersten Satz: Die von Uffing betriebene "Vorsorge gegen gesundheitliche Risiken von Mobilfunkanlagen" ist vergleichbar einer Anweisung zum Tragen von Helmen, um sich - vorsorglich - gegen Meteoriteneinschläge zu schützen. Im Klartext: Die von Uffing aufwendig betriebene Vorsorge ist unnötig. Auch aus Sicht der WHO. Die Uffinger Räte sind mMn auf ein ausgeklügeltes Geschäftsmodell hereingefallen, das unnötige Vorsorge verkauft und Standortplanern, Beratern, Rechtsanwälten, Messtechnikern hübsche Honorare beschert. Warum auch immer: Es sind zu 100 Prozent kleine Gemeinden und keine Städte, die im Sumpf der Anti-Mobilfunk-Debatte stecken bleiben, und denen dann die einschlägig bekannten "Helfer" die vermeintlich rettende Hand reichen.
Vielleicht das noch: Uffing liegt von Oberammergau nur rund 30 Autominuten entfernt, das Infektionsrisiko war daher vorhersehbar.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Kraftprobe zwischen Mobilfunkgegnern und Mobilfunkbetreibern
H. Lamarr , München, Sonntag, 16.02.2014, 16:05 (vor 3935 Tagen) @ KlaKla
Das Instrument der Bauleitplanung wird von den vereinigten Mobilfunkgegnern seit einiger Zeit als probates Mittel gegen Mobilfunk-Sendemasten gepriesen. Der Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk tingelt damit über die Dörfer und versucht sich als Retter in der Not zu positionieren. Die Bauleitplanung von Uffing, 2012 vom Bundesverwaltungsgericht juristisch für rechtens erklärt, gilt in der Szene als Stein des Weisen (nicht: Waisen), um bei Gemeinden Geld abgreifen zu können, denn objektiv gesehen gibt es keinen einzigen Grund, wegen Gesundheitsvorsorge eine Bauleitplanung gegen Mobilfunkmasten auf den Weg zu bringen.
Mit dem Bürgerbegehren in Uffing greifen die Mobilfunkbetreiber aus meiner Sicht das unsinnige Instrument der Bauleitplanung genau dort an, wo es juristisch verankert wurde. Man will zeigen, dass man sich weder von einer grundsätzlich sinnfreien Bauleitplanung noch von privaten Standortplanern ins Handwerk pfuschen lassen möchte. Wirft auf den ersten Blick vielleicht kein allzu gutes Licht auf die Betreiber, auf den zweiten aber schon. Denn wenn das Spielzeug Bauleitplanung der Mobilfunkgegner kaputt gemacht wird, haben alle etwas davon, nicht nur die Netzbetreiber, sondern auch die Gemeinden, die künftig damit spielen wollten: Sie sparen sich sinnlose Investitionen, die ihnen von organisierten Mobilfunkgegnern unter dem Mäntelchen der Vorsorge eingeflüstert werden. Nachteile haben nur die Profiteure, die für den Vollzug der Einflüsterungen bereit stehen, die machen - wenn es mit dem Bürgerentscheid in Uffing modellhaft klappt - künftig weniger Umsatz.
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Kraftprobe zwischen Mobilfunkgegnern und Mobilfunkbetreibern
KlaKla, Montag, 17.02.2014, 16:40 (vor 3934 Tagen) @ H. Lamarr
37 Unterschriften gegen den Standort liegen dem Bürgermeister vor. Sie kommen aus dem direktem Umfeld, Hechenrainer Straße, Schöngrubstraße und am Lerchenweg. Nun ist abzuwarten, ob sich, wie in Eggersberg der Zorn der Anwohner mit bunten Plakaten und alarmierenden Parolen formiert und wann die Wanderprediger erneut das Örtchen aufsuchen um ihre Angst schürenden Botschaften zu verbreiten. München, Tölz-Wolfratshausen oder Oberammergau sind nicht weit entfernt. In Gräfelfing ist der Widerstand erlahmt.
Mittelbayerische - Foto: Kolbinger Obereggersberg
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Kraftprobe zwischen Mobilfunkgegnern und Mobilfunkbetreibern
Peter, Dienstag, 18.02.2014, 18:20 (vor 3932 Tagen) @ KlaKla
Wenn es in Obereggersberg erneut zu einem Aufstellen der unsäglichen, inhaltlich zudem falschen Schildern kommt, wird die Gemeinde wohl jene juristischen Probleme bekommen, die der Bürgermeisterkandidat und ÖDP-Förderer Lösch dem Schlossherrn über die Presse angedroht hat. Nur, dass in diesem Fall die Gemeinde sich voraussichtlich mit der Rechtsabteilung der Telekom konfrontiert sehen wird. Die Telekom hat sich immerhin auf massiven Druck des Schlossherrn (dem man dies nur mit Undank vergolten hat) schließlich bereits im vergangenen Jahr und nun schriftlich der Gemeinde gegenüber erneut verpflichtet, auf das dritte, nach Süden gerichtete Strahlfeld zu verzichten. Und dies, ohne dazu rechtlich verpflichtet gewesen zu sein. Von einer wissenschaftlich begründeten Notwendigkeit kann ohnehin nicht gesprochen werden, da, wie x-fach unter Beweis gestellt, von derartigen Mobilfunkmasten keine Gefahr ausgeht. Allein in der Stadt München stehen über 1000 solche Dinger. Als ob die Telekom und andere Anbieter, unterstützt von der Bundesnetzagentur, ein Geheimbund wäre, der die Vernichtung der Bundesbürger mittels Bestrahlung als Aufgabe sieht. Was für eine Unsinn.
Es ist nun an der Gemeindeführung, den billigen Populismus aufzugeben und die Bürger sachlich zu informieren. Zumindest Herr Bauer, der meines Wissens in direktem Kontakt zur Telekom stand, ist sich der pseudowissenschaftlichen Aussagen der ÖDP-Hetzer schon lange nicht mehr sicher, wurden diese doch in mehrfacher Hinsicht von dem eigens bestellten und teuer bezahlten "Prognoserechner" Ulrich-Raithel selbst widerlegt.
Großes Augenmerk muss im Übrigen auf die im Foto genannte, freie Journalistin Kolbinger, die für die Mittelbayerische Zeitung schreibt, gelegt werden. Diese Dame ist in ihrer gesamten Berichterstattung an mangelnder Recherche, fehlender Sachlichkeit und übler Tendenziösität nicht mehr zu überbieten. Aufgehetzt von einem demnächst ausscheidenden Stadtrat hat sie sich hochgradig emotionalisiert zu einer derart grottenschlechten Berichterstattung hinreißen lassen, dass man sich wundern muss, dass die Herrn Esser in Regensburg solchen Stil in ihrem Blatt zulassen.
Wobei man sagen muss, dass der Donaukurier auch nicht besser ist. Beide Blätter habe sich weidlich bemüht, die Flammen durch, wie man in Bayern sagt, "hinterfotzige" Berichterstattung am züngeln zu halten. Mit Pressefreiheit und guter Informationspolitik hat so ein trauriges Spiel nichts mehr zu tun.
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Kraftprobe zwischen Mobilfunkgegnern und Mobilfunkbetreibern
KlaKla, Dienstag, 18.02.2014, 18:51 (vor 3932 Tagen) @ Peter
Die Tagespresse lebt von kruden Ansichten und Aktionen. Sie erhöht mit derartigen Meldungen ihre Auflage. Wer heute Angst hat vor Funkstrahlung, ausgehend von einer Basisstationen, sich aber problemlos das Handy ans Hirn hält, der ist doch sonderbar. Ödp-Funktionär topt dass Ganze, indem er auf der Kundgebung gegen Funk heimlich am Handy spielt. Siehe hier ... Lachhaft.
Eine journalistische Aufarbeitung der irre geführten Debatte koste Zeit und Geld. Bis heute hat sich noch keins der sogenannten Leitmedien versucht, die Hintergründe den Bürgern nahe zu bringen. Es ist ein "ödes" Randthema oder vielleicht liegt es am Filz. In ihm steckt mMn tief verwurzelt der BUND - viele kleine Vereinsmeier mit Kommerziellem Interesse - Kommunalpolitiker - Mediziner - Wunderheiler und Scharlatane. Sie kümmern sich angeblich um die Sorgen der verstrahlten Mitbürger. Das muss man den Leuten nur lange genug einreden und kritische Betrachtungen raus filtern oder schlecht machen.
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Kraftprobe zwischen Mobilfunkgegnern und Mobilfunkbetreibern
Trebron, Dienstag, 18.02.2014, 19:48 (vor 3932 Tagen) @ KlaKla
@ KlaKla:
Darf ich mal eine Lanze für die Presse brechen?
Vielleicht bitte auch dieses bedenken: Die Printmedien, vor allem auf dem flachen Land (die gute alte Lokalzeitung) stehen mit dem Rücken an der Wand im Kampf gegen die digitalen Medien. Es geht schon lange nicht mehr um Auflagensteigerung und Meinungsführung, sondern nur noch ums schiere Überleben und die paar verbliebenen Arbeitsplätze der Mitarbeiter. Weswegen der Sportteil unnatürlich aufgebläht wird und seltsame Belanglosigkeiten wochenlang durch die Schlagzeilen geschleppt werden. Jeder Käse vom Hund des Bürgermeisters ist für einen großen Artikel gut. Schüler werden als Lokalreporter angeheuert. Das Ungeheuer von Loch Ness im Dorfteich wäre der ganz große Reißer. Und ohne Unterstützung vom Ungeheuer tut es eben auch schon mal ein Mobilfunkmast und seine etwas seltsame Bekämpfer-Szene. Gelernte Journalisten, die sauber recherchieren (können), stehen längst auf der Roten Liste.
Das ist alles andere als schön, aber eben Stand der Dinge. Lokalzeitungsbeiträge haben eben nicht mehr das Gewicht wie im letzten Jahrtausend.
Kraftprobe zwischen Mobilfunkgegnern und Mobilfunkbetreibern
Peter, Mittwoch, 19.02.2014, 08:46 (vor 3932 Tagen) @ Trebron
"Das ist alles andere als schön, aber eben Stand der Dinge."
Aha. Damit wird also gerechtfertigt, dass jedes Mitglied der Lokaljournaille, ob angestellt oder frei, schreiben darf, was sie/er gerade als opportun empfindet, um die Auflagen zu stärken? Informationspflicht ade? Recherchieren ist in Zeiten von GOOGLE etc. und jeglichem Zugang zu weltweiten Universitätsbibliotheken auch kein großes Problem, würde aber mit Arbeit verbunden sein? Und deshalb darf man getrost eine unbedarfte Leserschaft in die Irre führen? Man darf Ängste schüren, Tatsachen verschweigen, Tendenzen vorgeben und je nach Gusto unterstützen oder ignorieren? Man kann Informationen, wie z.B. die unmögliche Ausgabe von tausenden von €uro aus der Gemeindekasse, noch dazu gegen jeden Usus, verschweigen? Und man kann diffamierende, sachlich inkorrekte "Klageschilder" von Mobilfunkgegnern als "kreativ" bezeichnen, obwohl damit Mobbing betrieben wird? Ist das die Aufgabe der schreibenden Zunft?
Was für ein seltsames Verständnis von Pressearbeit. Da brechen Sie die Lanze für die Falschen.
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Lokalzeitungen kämpfen ums Überleben
KlaKla, Mittwoch, 19.02.2014, 15:10 (vor 3932 Tagen) @ Trebron
@ KlaKla:
Darf ich mal eine Lanze für die Presse brechen?
Klar darfst du.
Vielleicht bitte auch dieses bedenken: Die Printmedien, vor allem auf dem flachen Land (die gute alte Lokalzeitung) stehen mit dem Rücken an der Wand im Kampf gegen die digitalen Medien. Es geht schon lange nicht mehr um Auflagensteigerung und Meinungsführung, sondern nur noch ums schiere Überleben und die paar verbliebenen Arbeitsplätze der Mitarbeiter. Weswegen der Sportteil unnatürlich aufgebläht wird und seltsame Belanglosigkeiten wochenlang durch die Schlagzeilen geschleppt werden. Jeder Käse vom Hund des Bürgermeisters ist für einen großen Artikel gut. Schüler werden als Lokalreporter angeheuert. Das Ungeheuer von Loch Ness im Dorfteich wäre der ganz große Reißer. Und ohne Unterstützung vom Ungeheuer tut es eben auch schon mal ein Mobilfunkmast und seine etwas seltsame Bekämpfer-Szene. Gelernte Journalisten, die sauber recherchieren (können), stehen längst auf der Roten Liste.
Das ist alles andere als schön, aber eben Stand der Dinge. Lokalzeitungsbeiträge haben eben nicht mehr das Gewicht wie im letzten Jahrtausend.
Ok, diese Sicht der Dinge kann ich auch annehmen. Aber wer auf Berichterstattung von Schülern und Volontäre setzen, darf sich nicht wundern. Geiz ist eben nicht geil. Es gibt viele Gründe.
Journalimus darf sich nicht nur an Quote und Auflage orientieren
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Lokalzeitungen kämpfen ums Überleben
H. Lamarr , München, Mittwoch, 19.02.2014, 17:21 (vor 3932 Tagen) @ KlaKla
Es gibt viele Gründe.
Ja, zum Beispiel Jagdgründe, ewige.
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Uffing: Befangener Anwalt soll Rechtslage prüfen
H. Lamarr , München, Dienstag, 18.02.2014, 13:15 (vor 3933 Tagen) @ KlaKla
Der Rechtsanwalt Sommer prüft im Auftrag der Kommune, ob das Bürgerbegehren so zulässig ist.
Wieso eigentlich diese Prüfung?
Das kann doch nur bedeuten, dass die Gemeinde versuchen möchte, das Bürgerbegehren mit juristischen Mitteln zu verhindern, damit es erst gar nicht zu einem Bürgerentscheid mit möglicherweise unangenehmen Ausgang kommt.
Auf diese Interpretation deutet auch hin, dass ausgerechnet RA Sommer diese Prüfung vornehmen soll. Sommer ist seit rund zehn Jahren als Anwalt der vereinigten Mobilfunkgegner im Geschäft, jeder weiß, wo seine Sympathien liegen. Unter diesen Umständen ist eine ergebnisoffene Prüfung durch Sommer nicht zu erwarten, die Gemeinde hätte mMn, wenn sie es ehrlich meint, einen unbefangenen RA beauftragen müssen.
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Uffing: Befangener Anwalt soll Rechtslage prüfen
Trebron, Dienstag, 18.02.2014, 13:33 (vor 3933 Tagen) @ H. Lamarr
Aus der Gemeindeordnung für Bayern nach Wikipedia zitiert:
<< Innerhalb von einem Monat nach der Einreichung muss der Gemeinderat (Kreistag) über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. >>
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerbegehren_und_B%C3%BCrgerentscheid_in_Bayern
Diese Prüfung ist, wg. der formalen Hürden, eine Pflichtaufgabe der Kommune.
Uffing: Befangener Anwalt soll Rechtslage prüfen
H. Lamarr , München, Dienstag, 18.02.2014, 14:06 (vor 3933 Tagen) @ Trebron
Diese Prüfung ist, wg. der formalen Hürden, eine Pflichtaufgabe der Kommune.
Okay. Dennoch spricht es mMn Bände, wenn die Gemeinde diese Prüfung nicht selbst erledigt, oder, wenn schon Anwalt, dann wenigstens in die Hände eines unbefangenen Anwalts legt.
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Uffing: Befangener Anwalt soll Rechtslage prüfen
Trebron, Dienstag, 18.02.2014, 14:22 (vor 3933 Tagen) @ H. Lamarr
Diese Prüfung ist, wg. der formalen Hürden, eine Pflichtaufgabe der Kommune.
Okay. Dennoch spricht es mMn Bände, wenn die Gemeinde diese Prüfung nicht selbst erledigt, oder, wenn schon Anwalt, dann wenigstens in die Hände eines unbefangenen Anwalts legt.
Jein.
Diese Prüfung gehört wg. der komplexen Rechtslage nicht in die Hände des dicksten Bauern vom Dorf, sondern in die eines Juristen. Wenn was anbrennt, wird die Sache später und nach allem Aufwand und sämtlichen Kosten, vom Landrat kassiert.
Die Gemeinde dürfte mit diesem Anwalt vermutlich vertraglich verbunden sein. Eine kleine Kommune ohne eigene Rechtsabteilung hat üblicherweise „ihren“ festen Anwalt (Justiziar). Dieser und kein anderer unterstützt dann, solange der Vertrag läuft, die Gemeinde. Ein fester Ansprechpartner (auf beiden Seiten) ist von Vorteil für zügige, termingerechte Bearbeitung.
Das ist einfach ganz normales Verwaltungshandeln ohne Hintergedanken.
Uffing: Befangener Anwalt soll Rechtslage prüfen
H. Lamarr , München, Mittwoch, 19.02.2014, 00:16 (vor 3932 Tagen) @ Trebron
Das ist einfach ganz normales Verwaltungshandeln ohne Hintergedanken.
Sie haben heute die besseren Argumente. Ich gebe mich geschlagen, denn selbst 70 Kilometer Fahrstrecke zwischen Uffing und Büro des RA Sommer werden Sie wohl nicht umstimmen .
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Uffing: Bürgerentscheid mit Briefwahl
KlaKla, Dienstag, 18.02.2014, 14:59 (vor 3933 Tagen) @ Trebron
Aus der Gemeindeordnung für Bayern nach Wikipedia zitiert:
<< Innerhalb von einem Monat nach der Einreichung muss der Gemeinderat (Kreistag) über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. >>
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerbegehren_und_B%C3%BCrgerentscheid_in_Bayern
Nach positiver Prüfung, kann der Bürgerentscheid im den Pfingst-/Sommerferien statt finden. Da hat es H. Doll mit seinem Anliegen "Sind sie dafür, dass ein Mobilfunkmasten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1264 (Nähe Friedhof) errichtet und dafür die erforderliche Umplanung durchgeführt wird?“ am schwierigsten. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss er 20% der Wahlberechtigten Bürger aktivieren, wovon dann die Mehrzahl für sein Anliegen stimmen muss.
Den Hinweis auf Briefwahl sollte Doll dabei nicht vernachlässigen für all jene die zu der Zeit in Urlaub sind. Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Uffing einen Flyer gegen den Bürgerentscheid in Umlauf bringt und/oder das Bürgerblatt nutzt.
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Gerücht
Uffing: Vom Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid
Trebron, Dienstag, 18.02.2014, 15:27 (vor 3933 Tagen) @ KlaKla
[Hinweis Moderator: Titel geändert]
Aus der Gemeindeordnung für Bayern nach Wikipedia zitiert:
<< Innerhalb von einem Monat nach der Einreichung muss der Gemeinderat (Kreistag) über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. >>
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerbegehren_und_B%C3%BCrgerentscheid_in_Bayern
Nach positiver Prüfung, kann der Bürgerentscheid im den Pfingst-/Sommerferien statt finden. Da hat es H. Doll mit seinem Anliegen "Sind sie dafür, dass ein Mobilfunkmasten auf dem Grundstück Flur-Nr. 1264 (Nähe Friedhof) errichtet und dafür die erforderliche Umplanung durchgeführt wird?“ am schwierigsten. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss er 20% der Wahlberechtigten Bürger aktivieren, wovon dann die Mehrzahl für sein Anliegen stimmen muss.
Den Hinweis auf Briefwahl sollte Doll dabei nicht vernachlässigen für all jene die zu der Zeit in Urlaub sind. Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Uffing einen Flyer gegen den Bürgerentscheid in Umlauf bringt und/oder das Bürgerblatt nutzt.
Herr Doll muss 20% der Wahlberechtigten mobilisieren, die mit „Ja“ stimmen. Und außerdem auch noch die Mehrheit der sich an der Wahl Beteiligenden gewinnen. Wenn er eine satte Mehrheit bekommt, diese Mehrheit aber nicht 20% der Wahlberechtigten umfasst, ist der Bürgerentscheid gescheitert.
Wahltermine in den Schulferien und einseitige Stimmungsmache der Gemeinde wären ein billiger Grund, die Sache anzufechten. Die Gemeinde ist zur neutralen Abwicklung des Vorgangs verpflichtet.
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Uffing: Vom Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid
KlaKla, Dienstag, 18.02.2014, 15:46 (vor 3933 Tagen) @ Trebron
Herr Doll muss 20% der Wahlberechtigten mobilisieren, die mit „Ja“ stimmen. Und außerdem auch noch die Mehrheit der sich an der Wahl Beteiligenden gewinnen. Wenn er eine satte Mehrheit bekommt, diese Mehrheit aber nicht 20% der Wahlberechtigten umfasst, ist der Bürgerentscheid gescheitert.
Wenn 2400 Bürger wahlberechtigt sind, muss er mindestens 480 Bürger mobilisieren, die alle mit Ja stimmen.
Wenn 1000 Bürger an der Wahl teilnehmen hat er mit seinen 480 Ja-Stimmern jedoch verloren.
Ebenso verloren hat er wenn er nur 470 Bürger mobilisieren konnte und davon 400 mit Ja Stimmer, 70 mit Nein!
Weil er damit unter den 20% der Wahlberechtigten liegt?
Wahltermine in den Schulferien und einseitige Stimmungsmache der Gemeinde wären ein billiger Grund, die Sache anzufechten. Die Gemeinde ist zur neutralen Abwicklung des Vorgangs verpflichtet.
Na siehste, wie wichtig es ist, dass die Wanderprediger des Netzwerks kommen und der Gemeinde unter die Arme greifen. Das Instrument der Bauleitplanung steht auf dem Spiel.
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Uffing lehnt Bürgerbegehren Mobilfunk ab
H. Lamarr , München, Samstag, 08.03.2014, 12:19 (vor 3915 Tagen) @ KlaKla
In seiner Sitzung am 20. Februar 2014 hat der Gemeinderat Uffing das Bürgerbegehren Mobilfunk mit 13:0 Stimmen abgelehnt. Nachfolgend die Begründung:
Nach Art. 18 a Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) können die Gemeindebürger über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren).
Das Bürgerbegehren „Mobilfunk" ist am 30.01.2014 bei der Gemeinde eingereicht worden. Der Gemeinderat entscheidet nach Art. 18 a Abs. 8 Satz 1 GO über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens.
Die erforderliche Zahl der Unterschriften wird erreicht. Die Prüfuyg hat ergeben, dass von den insgesamt 325 eingereichten Unterschriften, 286 Unterschriften gewertet werden können; notwendig wären 238 (10 % aus 2.386 Gemeindebürgern) gewesen. Die Anzahl der Unterschriften ist also ausreichend.
Allerdings erfüllt die Fragestellung nicht die rechtlichen Anforderungen an einen zulässigen Bürgerentscheid. Insbesondere ist festzustellen:
- 1. Die beantragte Fragestellung erweist sich als zu ungenau. Erforderlich ist, dass die mit Bürgerbegehren unterbreitete Fragestellung Entscheidungscharakter besitzt.
Der Antragsgegenstand muss also eine konkrete Sachentscheidung in einer Angelegenheit der Gemeinde sein, wie sie sonst der Gemeinderat treffen würde.
Einen derart konkreten Bezug zu einer konkreten Sachentscheidung lässt die beantragte Formulierung vermissen. Es bleibt nämlich offen, was durch wen genau zu veranlassen ist, z.B. wer den Mast errichten und worin genau die geforderte "Umplanung" bestehen soll.
- 2. Unabhängig davon erweist sich die Begründung als unzureichend. Gemäß Art. 18 a Abs. 4 GO muss das eingereichte Bürgerbegehren neben der Fragestellung auch eine Begründung enthalten. Zweck dieser Regelung ist es, dass es oft erst mit der Begründung den Bürgern ermöglicht wird, sich mit den Zielen des Bürgerbegehrens und den dort angesprochenen Problemen auseinanderzusetzen. Die Unterzeichner eines Bürgerbegehrens müssen also in den Grundzügen wissen, warum eine bestimmte Frage den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Sie sollen erfahren, wofür sie sich einsetzen, die Bedeutung und Tragweite der Fragestellung erkennen und die wesentlichen Vor- und Nachteile abschätzen können.
Die Fragestellung des beantragten Bürgerbegehrens bezieht sich auf zwei Komponenten.
Hinsichtlich der ersten Komponente (Errichtung eines Mastes) bleibt z.B. offen, wie die Mastanlage beschaffen sein und wer sie errichten soll. Damit ist auch der Adressat der durchzuführenden Maßnahme unklar (siehe auch oben).
Hinsichtlich der Umplanung bleibt für einen mit der Materie nicht vertrauten Bürger offen, was damit gemeint sein soll. Es kann dabei nicht unterstellt werden, dass alle Bürger den sachlichen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde und seine Rechtswirkungen kennen.
- 3. Unabhängig davon besteht auch deshalb kein Anspruch auf Zulassung des Bürgerbegehrens, da seine Fragestellung im Teil "Umplanung" gegen § 1 Abs. 7 BauGB verstößt.
Die "Umplanung" betrifft - bei äußerst wohlwollender Auslegung und die vorgenannten Aspekte außen vor gelassen - die Änderung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1264. Derzeit steht der Errichtung eines Mobilfunkmasts dort der sachliche Teilflächennutzungsplan Mobilfunkanlagen entgegen (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Zwar kann die Bauleitplanung, die als Teil der kommunalen Planungshoheit zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde zählt, grundsätzlich Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. Allerdings ist in jedem Fall zu prüfen, ob die konkrete Fragestellung mit den gesetzlichen Vorschriften des Baurechts, insbesondere dem Abwägungsgebot, vereinbar ist.
Das in § 1 Abs. 7 BauGB verankerte Gebot, bei der Aufstellung der Bauleitpläne (damit auch des sachlichen Teilflächennutzungsplanes) die öffentlichen und pnvate? Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, setzt der direktdemokratischen Einflussnahme auf die kommunale Bauleitplanung durch Bürgerentscheid rechtliche Grenzen. Denn während die planerische Abwägung nicht in einer einmaligen Entscheidung, sondern in einem dynamischen Prozess mit einer Kette gestufter Präferenzentscheidungen unter Abschichtung von Alternativen erfolgt, zielt der Bürgerentscheid mit seiner geschlossenen, nur mit, "ja" oder "nein" beantwortbaren Fragestellung (vgl. Art. 18 a Abs. 4 Satz 1 GO) auf eine Einzelentscheidung mit beschränkt bindender Wirkung. Diese strukturellen Unterschiede führen so lange nicht zu einem Widerspruch, so lange ein verbleibender Planungsspielraum von substantiellem Gewicht bleibt und damit genügend Alternativen zur Abwägung der konkreten Belange offen gehalten werden, um ein rechtmäßiges Abwägungsergebnis zu ermöglichen.
Diesen Vorgaben wird jedoch die im vorliegenden Bürgerbegehren beantragte Fragestellung, die (auch) darauf zielt, für ein Bauvorhaben ein ganz bestimmtes Grundstück mit einer ganz bestimmten baurechtlichen Regelung zu versehen, nicht gerecht. Dem in diesem Fall wird im Bürgerbegehren das Ergebnis der Planung vorweggenommen. Der abwägende Vorgang, wie er nach § 1 Abs. 7 BauGB unverzichtbar ist, wird übergangen, es verbleibt kein Abwägungsspielraum von Gewicht.
Das wird im vorliegenden Fall besonders deutlich, führt man sich den Abwägungsprozess vor Augen, den der Gemeinderat seinerzeit für die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes durchgeführt hat. Hier wurden die teils widerstreitenden Belange - insbesondere des Orts- und Landschaftsbildschutzes, der Mobilfunkversorgung und des vorsorgenden Immissionsschutzes - in jedem Einzelfall sorgfältig gegen- und untereinander abgewogen, was bekanntermaßen nicht immer einfach war. Im beantragten Bürgerbegehren findet dieser Vorgang nicht statt, er wird übergangen.
Ohne den Teil "Umplanung" macht der Teil "Errichtung eines Mobilfunkrnasts" auf der FI.Nr. 1264 keinen Sinn. Denn derzeit steht der Errichtung eines Mobilfunkmasts dort der sachliche Teilflächemutzungsplan Mobilfunkanlagen entgegen (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Beschluss
1. Das am 30.01.2014 eingereichte Bürgerbegehren „Mobilfunk" wird als unzulässig zurückgewiesen.
2. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Entscheidung des Gemeinderats durch einen mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid gegenüber Herrn Michael Ziel, Seestr. 8, 82449 Uffing, als nach Art. 18a Abs. 4 GO vertretungsberechtigter Person bekanntzugeben.
Abstimmungsergebnis 13 : 0 Stimmen
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Uffing lehnt Bürgerbegehren Mobilfunk ab
Trebron, Samstag, 08.03.2014, 19:11 (vor 3914 Tagen) @ H. Lamarr
Die einstimmige Ablehnung des Bürgerentscheids durch den Gemeinderat und die Begründung zeigen:
- So ganz einfach ist das Werkzeug „Bürgerbegehren“ eben nicht zu handhaben. Bare Vernunft und guter Wille sowie Rückhalt in der Bevölkerung reichen eben nicht alleine aus. Ob es wohl eine juristische Unterstützung im Vorfeld gegeben hat?
- Die Begründung der Nicht-Zulassung kann allerdings auch als Betriebsanleitung für einen erneuten Anlauf verwendet werden. Die formalen und inhaltlichen Schwächen des Bürgerbegehrens sind ja ausführlich dargestellt.
Uffing lehnt Bürgerbegehren Mobilfunk ab
H. Lamarr , München, Samstag, 08.03.2014, 21:22 (vor 3914 Tagen) @ Trebron
- Die Begründung der Nicht-Zulassung kann allerdings auch als Betriebsanleitung für einen erneuten Anlauf verwendet werden.
Das wollte ich Herrn Doll fragen, ob auch er das so sieht. Sein Festnetzanschluss aber ist tot (Ansage: "diese Rufnummer ist uns nicht bekannt") und, das passt jetzt gar nicht ins Bild, eine Handynummer von Herrn Doll konnte ich nicht auftreiben. Dabei war sein schlechter Handyempfang in Uffing der Startpunkt für das Bürgerbegehren, er muss also ein Handy haben und es auch nutzen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Uffing lehnt Bürgerbegehren Mobilfunk ab
KlaKla, Sonntag, 09.03.2014, 14:15 (vor 3914 Tagen) @ H. Lamarr
Beschluss
1. Das am 30.01.2014 eingereichte Bürgerbegehren „Mobilfunk" wird als unzulässig zurückgewiesen.
2. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Entscheidung des Gemeinderats durch einen mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid gegenüber Herrn Michael Ziel, Seestr. 8, 82449 Uffing, als nach Art. 18a Abs. 4 GO vertretungsberechtigter Person bekanntzugeben.
Abstimmungsergebnis 13 : 0 Stimmen
Vielleicht sollt man besser einen Antrag stellen in dem es generell ums Verwerfen des Vorsorg-/Standortkonzept geht (Abschaffen). Wie sich zeigt, verhindert es ja eine gute Funkversorgung im Ort und auch dem Immissionsschutz wird man so nicht gerecht. Dadurch dass die Masten am Gemeinderand stehen statt im Zentrum müssen Handy/Sendemast die Leistung hoch regeln so das die Immission unnötig steigt. Ausnahme, man befindet sich am Stadtrand, wo der Mast steht.
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Meine Meinungsäußerung
Grünes Licht für neuen Sendemast
Gast, Mittwoch, 30.09.2015, 14:59 (vor 3344 Tagen) @ KlaKla
Uffing - Jetzt soll er also gebaut werden: ein Mobilfunkmast in Uffing. Nach Jahren der Planungen und Debatten beschloss dies der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung - einstimmig, aber mit Vorgaben.
Zuvor gab es eine emotionale, aber sachliche Diskussion mit betroffenen Bürgern. Die Kläranlage soll es werden. Mit dieser Entscheidung des Gemeinderats endet eine jahrelange Suche nach einem geeigneten Standort.
Rückblick: In den vergangenen Jahren investierte die Kommune viel Geld in die Mobilfunk-Planung. Man ließ ein Umweltgutachten anfertigen und beschloss einen speziellen Flächennutzungsplan für Mobilfunkanlagen (wir berichteten). Die Gemeinde wies zwei Standorte aus: den Rußblichl und die Kläranlage. Zudem verweigerte sie eine Inbetriebnahme der Antenne am Bahnhof, wodurch sie sich den Ärger der Deutschen Telekom zuzog. Sowohl dieser Konzern als auch andere Anbieter lehnten die beiden Standorte im Außenbereich jedoch ab. ...
Anwesende Anwohner rund um den Uffinger Dieter Wieland reagierten in der Sitzung irritiert und verärgert über diese Standort-Wahl. Aus ihrer Sicht war stets nur eine Kombination aus beiden Standorten vorgesehen. Nie die Kläranlage allein, die zudem in dem Gutachten des Münchner Umweltinstituts, das dem Tagblatt in Auszügen vorliegt, auch als alleiniger Standort als „nicht genügend für eine Flächenversorgung“ eingestuft wird. Und überhaupt: „Sie haben eigentlich damals den Rußbichl beschlossen“, kritisierte Wieland. Dieser sei laut Gutachten immer der „privilegierte“ Standort gewesen. Außerdem sollte der Mast nur von einem Anbieter genutzt werden und nicht von mehreren. Das erhöhe die Strahlungsbelastung deutlich.
„Wir haben zwei Standorte zur Verfügung gestellt“, betonte Wintermeier. Von denen habe sich der Betreiber nun halt den unwahrscheinlicheren ausgesucht. Dagegen könne man aber nichts machen. Auch ablehnen könne die Kommune den Bau nicht, wenn sie schon eigens einen Flächennutzungsplan aufgestellt habe. „Da machen wir uns lächerlich“, so Vize-Bürgermeister Josef Diepold (WGU) Mehr ...
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Umweltinstitut München, Krötenwanderung, Mobilfunkkonzept, Steuerverschwendung, Nachbesserung, Ulrich
Uffing: Baustart für 43 Meter hohen Mobilfunkmasten im Frühjahr
Gast, Montag, 17.05.2021, 15:31 (vor 1288 Tagen) @ KlaKla
Nun ist es fix: An der Uffiner Kläranlage wird ein 43 Meter hoher Mobilfunkmast entstehen. Das Landratsamt hat den Bauantrag eines Vodafone-Ablegers genehmigt.
Uffing – Das Thema hat Verschleißpotenzial. Uffing und der Mobilfunkmast – damit beschäftigt sich nun schon der dritte Bürgermeister. Andreas Weiß, 37 Jahre alt, hat sämtliche Episoden aus nächster Nähe erlebt. Er fuhr als Vertreter der Gemeinde mit nach Leipzig und feierte 2012 den großen Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht über die Telekom. In der nächsten Sitzung des Gemeinderats wird er nun verkünden, was sich für manchen Bürger wie die Kapitulationserklärung im ewigen Kampf des kleinen Uffing gegen die großen Konzerne liest. Das Landratsamt hat den Bauantrag des Vodafone-Ablegers Vantage Towers genehmigt. An der Kläranlage in Uffing wird ein Mobilfunkmast entstehen, 43 Meter hoch. Der Mobilfunkgigant avisiert den Baustart für Frühjahr 2022.
Uffing verhindert zumindest einen Mobilfunkmasten im Ortszentrum
Ist das nun eine Niederlage? Jein, muss man antworten. „Man kann sich nicht komplett dagegen wehren“, betont Weiß. Seit Jahren pocht die Landesregierung auf den Ausbau des Netzes in ländlichen Regionen. Anlagen sind nicht zu verhindern und sogar notwendig, noch dazu, wenn in der Pandemie jeder über die fehlende Digitalisierung in ruralen Gegenden klagt. Zum Positiven: Die Gemeinde, und das ist mehr als viele andere versucht, geschweige denn erreicht haben, hat einen Masten im Ortszentrum verhindert und ihn in den Außenbereich verbannt. Tragisch, dass es nun ausgerechnet Heimatschützer Dieter Wieland und seine Frau trifft, die in unmittelbarer Nähe wohnen. Das ist die pikante Note der Geschichte. Die Wielands wollen noch einmal mit dem Bürgermeister reden, konzedieren jedoch ihre Niederlage. „Unser Widerstand war umsonst“, sagt Dieter Wieland dem Tagblatt am Telefon. Weiß erklärt, es habe immer wieder vereinzelte Nachfragen zu dem Thema gegeben, jedoch keine opponierende Front. Mit dem Beschluss pro Bau aus dem Januar 2020 hat der Gemeinderat die Proteste abgeschmettert. Weiter ...
Wie versucht wurde, Uffinger für dumm zu verkaufen
H. Lamarr , München, Montag, 17.05.2021, 23:56 (vor 1287 Tagen) @ Gast
Nun ist es fix: An der Uffiner Kläranlage wird ein 43 Meter hoher Mobilfunkmast entstehen.
Zuvor wurde mit Haken und Ösen versucht, den Mast zu verhindern, obwohl der auf einem von der Gemeinde eigens ausgewiesenen Positivstandort stehen wird.
Januar 2020: Eine perspektivisch unverschämt verzerrte Fotomontage. Der Mast wird ziemlich genau westlich der Kirche in rd. 880 Meter Abstand errichtet. Die Fotomontage zeigt ihn a) an falscher Position in Nordwesten und b) monströs zu groß und zu hoch.
Februar 2020: Ein googelnder Arzt redet Stuss über "Strahlenbelastung" durch 5G.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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