Aufklärungsverhinderungskommissionen (Allgemein)

Christopher, Sonntag, 23.01.2011, 00:18 (vor 5053 Tagen) @ Alexander Lerchl

http://www.laborjournal.de/editorials/474.html

Lesenswerter Artikel.
Ich hätte dem ganzen noch hinzuzufügen, daß in dem OeAWI-Gutachten zwischen den Zeilen ja eigentlich Ihr Vorwurf bestätigt wird - Zitat: Es blieb allerdings unklar, wie aus den verfügbaren Originaldaten die publizierten Ergebnisse entstanden sind. OK, das ist jetzt kein schlagender Beweis für eine Fälschung, als Alternativerklärung hierfür ist immerhin auch einfach blanke Unfähigkeit bei den Autoren der Publikation denkbar. Trotzdem: Beides ist nicht sonderlich schmeichelhaft, und in beiden Fällen bedeutet der zitierte Satz, daß die Studienergebnisse - egal ob gefälscht oder nicht - wissenschaftlich völlig wertlos sind.

Also eben kein Freispruch erster Klasse (wie es von den Autoren und anderen dargestellt wird), sondern nur aus Mangel an Beweisen - denn offensichtlich ist auch für die OeAWI die wissenschaftliche Unbrauchbarkeit unstrittig. Insofern handelt es sich immerhin um einen Teilerfolg - ich denke, man sollte diesen Punkt ruhig offensiv hervorheben, damit den Märchen der "Lautsprecher" auch eine andere Deutung entgegensteht.

Tags:
Wissenschaftliches Fehlverhalten, Wien, Ethik-Kommission, OeAWI


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