Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

KlaKla, Mittwoch, 06.07.2005, 09:02 (vor 7105 Tagen) @ Raylauncher

Die Bürger müssen für jedes Dachfenster, jeden Zaun und jede Gaube einen Bauantrag stellen. Aber Mobilfunkantennen unter 10 m Höhe sind genehmigungsfrei. Die Mobilfunkbetreiber verhandeln nach dem freiwilligen "Mobilfunkpakt II" mit den Gemeinden über "geeignete" Standorte. Dieser Pakt ist aber nicht bindend.
Wenn den Mobilfunkbetreibern die vorgeschlagenen Standorte nicht zusagen, stellen sie die Sender trotzdem dort hin, wo sie sie von vornherein haben wollten. Gemeinde und Nachbarschaft haben kein Einspruchsrecht, in der Regel erfahren die Nachbarn vorher nicht mal was davon.
Da die Gemeinden wissen, dass sie kein Einspruchsrecht haben, machen sich viele erst gar nicht die Mühe, spezialisierte Ingenieurbüros mit der Prüfung geeigneter Standorte zu beauftragen.
Text: Urban Mangold ödp

Die Folgen: In kürzester Zeit befindet man sich im Karos. :surprised:

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Meine Meinungsäußerung


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