Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

Raylauncher @, Dienstag, 14.06.2005, 21:12 (vor 6883 Tagen) @ KlaKla

Sie unterschlagen einfach den zweiten wichtigen Passus des Volksbegehrens, der da lautet: Im Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern werden folgende Sätze neu gefasst: "Der Ausbau der Mobilfunknetze soll umwelt- und sozialverträglich erfolgen, wobei die Belange der Gesundheitsvorsorge besonders zu berücksichtigen sind. Es soll auch auf einen sparsamen Flächenverbrauch und die nachhaltige Schonung des Orts- und Landschaftsbildes geachtet werden."

Dabei sollen mögliche technische und organissatorische Maßnahmen zur Minimierung der Strahlenbelastung genutzt werden.

KlaKla,

das ist ja gerade dieses Wunschdenken, welches hinter dem Volksbegehren steht. Es sind Forderungen, die sich als demagogische Meinungsmache gegenüber dem uninformierten Bürger vielleicht gut verkaufen lassen, die aber niemals das erfüllen, was man zu erhoffen vorgibt. Das wissen die Initiatoren des Volksbegehrens sehr genau. Denn das Landesentwicklungsprogramm hat keinerlei Auswirkungen auf das Baurecht. Auch irgendwelche Apelle einer Strahlenminimierung (was darunter im einzelnen auch zu verstehen wäre) betreffen nicht das Baurecht.
Ich wiederhole mich: Die im Begehren geforderte Genehmigungspflicht für Mobilfunk ist einzig im Baurecht begründet.

Raylauncher


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