Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

Raylauncher @, Sonntag, 12.06.2005, 20:52 (vor 7129 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von Raylauncher, Sonntag, 12.06.2005, 21:12

Dass die Angst vor dem Volksbegehren bis in BfS reicht, kann ich nicht nachvollziehen. Das gäbe auch keinerlei Sinn, denn betroffen durch ein erfolgreiches Begehren wäre nicht das BfS sondern in erster Linie die Gemeinden und auch die Netzbetreiber.

Die Gemeinden kann man als Hauptbetroffene festmachen, da sie in erster Linie die Konsequenzen aus einer generellen Genehmigungspflicht von Mobilfunkanlagen zu tragen hätten. Das Wort Genehmigungspflicht ist wörtlich zu nehmen. Denn die Gemeinden wären verpflichtet, einem Bauantrag auf ein Mobilfunkvorhaben die Genehmigung zu erteilen, wenn dieses genehmigungsfähig ist - genehmigungsfähig nach dem Baurecht. Das war aber auch bisher schon durchgängig der Fall, und an der Genehmigungsfähigkeit von Mobilfunkanlagen kann und wird das Begehren nichts ändern. Für die Genehmigungsbehörden bei den Gemeinden ergäbe sich kein erweiterter Ermessensspielraum, lediglich ein Anwachsen der Bürokratie mit den entsprechenden Kosten, die von der Allgemeinheit zu tragen wären. Und viele Gemeinden werden sich dieser Tatsache mehr und mehr bewusst und stehen dem Volksbegehren entsprechend reserviert gegenüber.

Und wie sieht es mit den Netzbetreibern aus?

Fall 1: Das Volksbegehren ist erfolgreich:

Damit wären die Netzbetreiber zwar gezwungen, für jede geplante Mobilfunkanlage, egal ob großer Mast oder kleine Antenne auf einem Gebäude, neben der erforderlichen immissionsrechtlichen auch eine baurechtliche Genehmigung (Bauantrag) zu beantragen. Entspricht das Vorhaben dem Baurecht - andere Gründe wären in diesem Fall irrelevant - muss dem Vorhaben allerdings stattgegeben werden, ohne Wenn und Aber. Der Antragsteller hätte ein Anrecht darauf und könnte dieses incl. Schadenersatzforderungen einklagen. Eine Betrachtung von Standortalternativen ist im Baurecht nicht vorgesehen und diese würde es dann wohl auch nicht mehr geben. Das bisherige Verfahren, bei dem die Gemeinde bei der Standortfindung beteiligt wird und die Möglichkeit hat, Standortalternativen zu benennen, wäre dann ad absurdum geführt.
Einziger Nachteil: aufgrund langwieriger Genehmigungs- bzw. Gerichtsverfahren wären zusätzliche Verzögerungen beim Netzausbau zu berücksichtigen.

Fall 2: Das Volksbegehren scheitert:
Dies würde die Motivation vieler Bürgerinitiativen entscheidend schwächen, denn damit wäre es amtlich, dass nur eine Minderheit den Mobilfunkanlagen ablehnend gegenübersteht. Der Mobilfunkgegnerschaft wären durch das Volksbegehren der ÖDP viele ihrer Argumente genommen und die öffentliche Wahrnehmung ginge stark zurück. Der Widerstand gegen den Bau von Sendeanlagen wäre geschwächt.

Damit könnte man also die Netzbetreiber als die Gewinner des Volksbegehrens bezeichnen. So oder so.

Also, wer fürchtet nun wen?

Raylauncher


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