Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

Franz, Mittwoch, 15.06.2005, 23:02 (vor 7126 Tagen) @ Raylauncher

Denn das Landesentwicklungsprogramm hat keinerlei Auswirkungen auf das Baurecht.

Diese Behauptung, ist falsch!

Das Landesentwicklungsprogramm beschreibt die Grundsätze nach denen in Bayern jede Bauleitplanung und jeder Flächennutzungsplan ausgerichtet werden muss.

Dies greift immer dann, wenn ein neuer Flächennutzungsplan und eine neue Bauleitplanung erstellt wird, egal ob die Grundstücke schon bebaut sind oder nicht.

Die bisherige Vorrangstellung der Mobilfunkbetreiber begründet sich schließlich aus diesem Landesentwicklungsprogramm.


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