Das Untätigsein der BfS (Allgemein)

Schutti @, Dienstag, 17.08.2004, 15:10 (vor 7215 Tagen) @ A. Nagel

Es gilt dabei das PRÄ-VENTIONS-Prinzip, will heißen:
VOR-SORGE

Dazu ist der Staat sogar verpflichtet.
Doch auch in Österreich, oder?

Nicht unbeschränkt.
Man kann nicht alles verbieten weil es noch nicht zu 100% erforscht wurde.
Irgenwo muss man mal einen Strich ziehen.
Da kann man gleich auf Strom oder auf die ganze Medizin verzichten.
Bei Funkwellen kann man inzwischen davon ausgehen dass es keine deutliche Schädigung gibt wie beispielsweise bei Röntgenstrahlen oder Gammastrahlen.

Schutti


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