Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk und DECT (Allgemein)

Dr. Hans Schmidt, Wolfratshausen, Dienstag, 17.08.2004, 11:01 (vor 7408 Tagen)

Unabhängige Wissenschaftler prognostizieren einen massiven Anstieg von Gehirntumoren, neurologischen Erkrankungen, Herzkrankheiten, vielfältigen Erkrankungen und Todesfällen wegen dieser Technologie.

Die Haltung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und der Strahlenschutzkommission (SSK)

1. Umgang mit Studienergebnissen am Beispiel der Blut-Hirn-Schranke (BHS)
Die BHS sorgt dafür, dass gehirnfremde Stoffe nicht übers Blut ins Gehirn eindringen können. Wenn diese Schranke verletzt wird, können Krankheiten wie Alzheimer. Parkinson u.ä. auftreten.
Wir haben das BfS um Stellungnahme gebeten zu wiederholten Veröffentlichungen, dass die Handystrahlung die BHS durchdringt. Die Antwort des BfS: es gibt eine Studie, die zu anderen Ergebnissen kommt; deshalb liegt kein Gesundheitsrisiko vor. Doch im Text dieser Studie ist nachzulesen, dass auch hier die BHS verletzt wird, nur geht dies zurück und kann nach ca. 7 Tagen nicht mehr nachgewiesen werden. Eine kurzzeitige Verletzung der BHS stellt also für das BfS keine Gesundheitsgefährdung dar. Auf Nachfragen bestätigt das BfS dies als offizielle Stellungnahme.
Wir sehen in diesem Vorgang einen klaren Beweis dafür, wie das BfS Forschungsergebnisse falsch auswertet, um die industriefreundlichen Grenzwerte zu schützen.

2. "Wissenschaftlicher Beweis"
Das BfS lässt nur solche Studienergebnisse als wissenschaftliche Beweise gelten, die a) auf einer gesicherten Datenbasis gründen und b) exakt reproduziert wurden und c) keine widersprüchlichen Befunde zeigen. Diese Kriterien wurden für technische Systeme entwickelt und vom BfS auf den Mobilfunk übertragen. Aufgrund dieser Festlegung werden bisher alle biologischen Effekte nicht als "wissenschaftlich bewiesen" anerkannt mit der Konsequenz, dass die extrem hohen Grenzwerte nicht in Frage gestellt werden.
Wir haben das BfS gebeten, zu bestätigen, dass diese Kriterien einzeln für die in Deutschland vom BfS vorgeschlagenen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung nachgewiesen wurden. Trotz wiederholter Rückfrage unter Einschaltung des Präsidenten, Herrn Prof. König, hat das BfS auf diesen Punkt nicht geantwortet.
Wir sehen in diesem Vorgang einen klaren Beweis dafür, dass die geltenden Grenzwerte nicht die vom BfS selbst aufgestellten Kriterien für wissenschaftliche Beweise erfüllen und deshalb ungültig sind.Im Übrigen ist das biologische System Mensch nicht mit einem technischen System zu vergleichen; die Übertragung von Kriterien für Wissenschaftlichkeit vom technischen System auf die menschliche Gesundheit kann nur als Manipulation bezeichnet werden, um industriefreundliche Grenzwerte und nicht die menschliche Gesundheit zu schützen. Im medizinisch/pharmazeutischen Bereich wird diese Beweisführung als gänzlich unzureichend angesehen (Beispiel Placebo- oder Nonceboeffekte). Das multidimensionale Regelsystem Mensch bzw. Lebewesen lässt sich eben nicht mit einem einfachen mechanischen Modell erklären.

3. Parteilichkeit der Gutachter
Herr Prof. Bernhardt ist ehrenamtlicher Vorsitzender des SSK-Ausschusses "Nicht-Ionisierende Strahlen". Die SSK hat unter seiner Federführung Kriterien für die wissenschaftliche Verwertbarkeit von Studien festgelegt und die Grenzwerte der 26. BImSchV empfohlen. Er war von 1996 bis 2000 Vorsitzender der ICNIRP, in dem Zeitraum also, in dem dieses Gremium Grenzwerte und Kriterien für die wissenschaftliche Verwertbarkeit von Studien für Hochfrequenzstrahlung begründet und international durchgesetzt hat; er ist bis 2004 stellvertretender Vorsitzender der ICNIRP. Dies stellt einen klassischen Interessenkonflikt für Herrn Bernhardt dar, der für das Allgemeinwohl unhaltbar ist. Von Herrn Bernhardt kann man nicht erwarten, dass er die von ihm als Vorsitzender der ICNIRP entwickelten Grenzwerte kritisch beurteilt.
Dieser Zustand belegt die Kungelei von Politik und Wirtschaft, die erst die Einführung dieser Technologie ohne Prüfung ihrer gesundheitlichen Auswirkungen ermöglichte und nun das ganze Volk als Versuchskaninchen missbraucht - mit schlechter Prognose, siehe oben.
Wir haben deshalb Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Trittin, den Bundes-Umweltminister, gestellt mit dem Ziel, Herrn Bernhardt und andere Mitglieder der ICNIRP aus der SSK zu entfernen.

Tags:
Schmidt, Interessenkonflikt, Nocebo, Wolfratshausen, Versuchskaninchen, Dienstaufsichtsbeschwerde


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