Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk und DECT (Allgemein)

Bernhard, Dienstag, 17.08.2004, 13:21 (vor 7215 Tagen) @ Dr. Hans Schmidt

Unabhängige Wissenschaftler konnten bisher weder einen massiven Anstieg von Gehirntumoren, neurologischen Erkrankungen, Herzkrankheiten, vielfältigen Erkrankungen und Todesfällen wegen der Mobilfunk- und DECT-Technologie feststellen oder vorher sagen. Ein Zusammenhang dieser unspezifischen Erkrankungen, die auch schon vor Einführung dieser Technologien in der Bevölkerung weit verbreitet waren, konnten diese unabhängigen Wissenschaftler nicht erkennen.

Trotzdem gibt es immer wieder Interessengruppen, die diese Tatsache nicht zu akzeptieren scheinen und mit gegenteiligen Behauptungen Ängste in der Bevölkerung hervorzurufen versuchen. Auch die sachlich klare Haltung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird von diesen Gruppierungen nicht anerkannt.

1. Umgang mit Studienergebnissen am Beispiel der Blut-Hirn-Schranke (BHS) Die BHS sorgt dafür, dass gehirnfremde Stoffe nicht übers Blut ins Gehirn eindringen können.
Bisher konnte trotz zahlreicher Untersuchungen für die von Mobilfunk oder DECT verursachten Feldern kein Beleg für eine Schädigung der BHS gefunden werden. Erst mit einem SAR-Wert oberhalb von 5 W/kg, was zu einer Erwärmung führt, treten Störungen auf. So kommt das BfS zur Aussage, es lägen keine Erkenntnisse für eine Schädigung vor.
Wir sehen in dieser Haltung einen klaren Beweis dafür, wie das BfS Forschungsergebnisse sorgfältig prüft und sachlich auswertet, um die Grenzwerte in einem Bereich zu halten, der nach derzeitigen Erkenntnissen schützt.

2. "Wissenschaftlicher Beweis"
Das BfS lässt nur solche Studienergebnisse als wissenschaftliche Beweise gelten, die a) auf einer gesicherten Datenbasis gründen und b) exakt reproduziert wurden und c) keine widersprüchlichen Befunde zeigen. Diese Kriterien gelten in der Wissenschaft als allgemein anerkannt und unabdingbar. Aufgrund dieser Festlegung konnten bisher alle unsicheren und nicht reproduzierbaren biologischen Effekte als wissenschaftlich nicht bewiesen erkannt werden mit der Konsequenz, dass die sorgfältig eruierten Grenzwerte nicht in Frage gestellt werden mussten.
Wir sehen in diesem Vorgang einen klaren Beweis dafür, dass die geltenden Grenzwerte die Kriterien für einen wissenschaftliche Beweis erfüllen und deshalb gültig sind.

Im Übrigen wird hier das biologische System Mensch nicht mit einem technischen System verglichen; die Übertragung von Kriterien für Wissenschaftlichkeit ist aber allgemeingültig und das einzige Verfahren zu sachlich korrekten Ergebnissen zu kommen und unscharfe oder ideologisch getragene Ergebnisse zu erkennen, im Interesse der menschlichen Gesundheit.

3. Parteilichkeit der Gutachter
Herr Prof. Bernhardt ist ehrenamtlicher Vorsitzender des SSK-Ausschusses "Nicht-Ionisierende Strahlen". Die SSK hat unter seiner Federführung Kriterien für die wissenschaftliche Verwertbarkeit von Studien festgelegt und die Grenzwerte der 26. BImSchV empfohlen. Er war von 1996 bis 2000 Vorsitzender der ICNIRP, in dem Zeitraum also, in dem dieses Gremium Grenzwerte und Kriterien für die wissenschaftliche Verwertbarkeit von Studien für Hochfrequenzstrahlung begründet und international durchgesetzt hat; er ist bis 2004 stellvertretender Vorsitzender der ICNIRP.
Von einem so verdienten Wissenschaftler wie Herrn Bernhardt kann man erwarten, dass er die von ihm als Vorsitzender der ICNIRP entwickelten Grenzwerte kritisch beurteilt. Seine unparteiliche Haltung steht außer Zweifel.
Ganz im Gegenteil zu gewissen Parteien, die durch Kungelei in der Bevölkerung Ängste schüren, in der Hoffnung auf Wählerstimmen. Dazu bedienen sie sich mancher sehr parteilicher und oft auch sehr fragwürdiger Wissenschaftler und Mitglieder, mir denen sie in ihren Homepages sogar noch Werbung betreiben.

Tags:
ICNIRP, SSK, Bernhardt, Herzkrankheiten


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