Europäische Union: EWSA/EESC schlägt Konkurrenz zu Icnirp vor (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 22.05.2022, 15:37 (vor 945 Tagen)

Im Oktober 2021 hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss seine Stellungnahme "Die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des 5G-Ökosystems" verabschiedet. Darin werden sowohl rationale als auch irrationale Ansichten des EWSA erkennbar. Wer für das Irrationale der Stellungnahme verantwortlich ist und ob das Papier überhaupt eine nennenswerte Wirkung hat, lässt sich gegenwärtig nicht ausmachen. Offensichtliche Fehler in der Stellungnahme deuten jedoch darauf hin, aufmerksam gelesen hat kein einziges Ausschussmitglied das Papier.

Veröffentlicht wurde die Initiativstellungnahme des EWSA im März 2022 im Amtsblatt der EU unter der Kennnummer 2022/C 105/06. Initiativstellungnahmen des EWSA kommen zustande, wenn der Ausschuss nicht auf Anforderung anderer EU-Gremien hin tätig wird (z.B. der EU-Kommission), sondern aus eigenem Antrieb heraus handelt. Im konkreten Fall geht die Stellungnahme auf die Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft zurück, Berichterstatter war der Rumäne Dumitru Fornea, er gehört im EWSA der Gruppe der Arbeitnehmer an.

"Elektrosensible" und Konkurrenz für Icnirp

Von den 15 Empfehlungen der Initiativstellungnahme geben aus meiner Sicht besonders die sechste und siebte zu denken:

1.6. Der EWSA ist der Auffassung, dass die EU ein unabhängiges europäisches Gremium mit modernen Verfahren entsprechend den aktuellen technischen Rahmenbedingungen und einem multidisziplinären Ansatz benötigt, um Leitlinien zum Schutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte vor elektromagnetischer Strahlung festzulegen.

Mit dieser Empfehlung will der EWSA offensichtlich die Deutungshoheit von Icnirp angreifen. Der Ausschuss scheint der Ansicht zu sein, die Icnirp-Empfehlungen schützen Bevölkerung und Arbeitnehmer der EU nicht hinreichend vor elektromagnetischer Strahlung. Wie er die "unabhängigen" Experten für das neu zu schaffende Gremium aus dem Hut zaubern möchte, verrät der Ausschuss nicht. Bekanntlich wachsen diese nicht in beliebig hoher Anzahl auf Bäumen.

Etwas weiter unten in der Stellungnahme findet der EWSA allerdings freundliche Worte über den Münchener Verein: "ICNIRP bemüht sich sehr, ihre wissenschaftlichen Methoden für die Festlegung der Schutzleitlinien transparent zu machen; allerdings erkennt sie nur die thermischen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung als potenziell schädlich an", heißt es im Abschnitt 4 ("Zweifel an den ICNIRP-Standards").

1.7. Der EWSA empfiehlt, alle Sendestationen und die von ihnen genutzten Frequenzen zu erfassen und diese Information zu veröffentlichen, um eine bessere Kontrolle in den Gebieten und den Schutz der Interessen der Bürger und insbesondere der Risikogruppen (Kinder, Schwangere, chronisch kranke Personen, ältere Menschen, Menschen die unter Elektrosensibilität leiden) zu gewährleisten. Außerdem müssen die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

Der EWSA ist augenscheinlich noch immer der Ansicht, "Elektrosensibilität" sei eine physische Krankheit und keine Phobie. Wie er zu dieser wissenschaftlich grenzwertigen Einschätzung kommt ist unklar und es drängt sich der Verdacht auf, organisierte Mobilfunkgegner nehmen über eine unbekannte Hintertür Einfluss auf den Ausschuss. Dazu genügen, wie die Erfahrung zeigt, zuweilen nur wenige oder sogar nur eine einzige Person an maßgebender Stelle (Beispiel).

Abwegig ist aus meiner Sicht auch das Vorhaben, die von Funkmasten genutzten Trägerfrequenzen in den Mittelpunkt einer Offenlegungskampagne zu stellen. So als ob Trägerfrequenzen, die ohnehin indirekt an der Bauform von Funkantennen erkennbar sind, ein entscheidender Risikofaktor wären. Mutmaßlich hat sich der EWSA bei diesem unsinnigen Vorschlag von der öffentlichen Diskussion leiten lassen, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von Trägerfrequenzen über ca. 20 GHz weniger gut erforscht sind als die tieferer Frequenzen. Die Frequenz einer EMF-Immission ist gesundheitlich jedoch belanglos, entscheidend ist bei hohen und tiefen Frequenzen der Wirkmechanismus und die Stärke der Feldeinwirkung. Funkfelder erreichen mit steigender Trägerfrequenz innere Organe zunehmend weniger, so dass sich das Augenmerk der Forschung auf die Haut und die Augen richtet. Dies primär aber nicht wegen der Frequenz, sondern wegen der zur Distanzüberbrückung erforderlichen Sendeleistung, die mit steigender Frequenz ebenfalls anwächst. Dies könnte zu riskanten Situationen führen, wenn Menschen sich in unmittelbare Nähe solcher Sender aufhalten. Dieses Risiko beherrschbar zu machen ist Aufgabe der Wissenschaft, wobei die Sender nicht zwingend Dachstandorte haben müssen, sie können sich im Miniaturformat auch in Wohnzimmern befinden, um dort breitbandige Datenströme von einer Ecke drahtlos in eine andere zu übertragen. Beispielsweise das hochauflösende TV-Signal einer via Glasfaser gespeisten TV-Box an einen irgendwo im Raum montierten Beamer. Dann muss gewährleistet sein, dass z.B. auch ein Kleinkind, dass die TV-Box aus 20 Zentimeter Abstand neugierig betrachtet, keinen Schaden nimmt.

Wasser auf die Mühlen von Mobilfunkgegnern

Nicht alle Empfehlungen der EWSA-Stellungnahme sind so realitätsentrückt wie die oben kritisierten, wobei die Formulierungen stellenweise so abstrakt sind, dass sich Interpretationsspielräume öffnen. Das ist aber nicht der Knackpunkt dieses Papiers. Den sehe ich eher darin, dass die hinlänglich bekannten üblichen Verdächtigen der Anti-Mobilfunk-Szene sich die Rosinen aus der Stellungnahme herauspicken und versuchen werden, diese mit Verweis auf die Autorität des EWSA wichtiger zu machen als sie sind, um letztendlich die Bevölkerung zu verunsichern.

Über den Werdegang der Stellungnahme ist im Amtsblatt der EU nichts zu erfahren, auch nicht, wer genau die Initiative dazu ergriffen hat. In der politischen Mobilfunkdebatte scheinen Osteuropäer jedoch aktiver zu sein als ihre Kollegen im Westen. So spielt bei der noch immer ungelösten Stoa-Geschichte ein Bulgare eine wichtige Rolle, bei der EWSA-Stellungnahme ein Rumäne. Das kann Zufall sein, oder richtungsweisend. In jüngster Zeit mehren sich meiner Beobachtung zufolge jedenfalls mobilfunkkritische Stimmen im Speckgürtel der EU-Bürokratie. Dies begann 2020 mit einem fragwürdigen Papier des wissenschaftlichen Dienstes am EU-Parlament, dem 2021 im Auftrag von Stoa die 5G-Gesundheitsreview einer überzeugten Mobilfunkkritikerin folgte. Etwa ein halbes Jahr später kam der EWSA mit seiner Stellungnahme.

Fakt ist: Die Stellungnahme wurde zuerst am 7. Oktober 2021 von der Fachgruppe abgenommen, dann, nur wenige Tage später am 20. Oktober auch vom Plenum des Ausschusses mit 210 Zustimmungen, zwei Ablehnungen und 19 Enthaltungen. Ob die Stellungnahme anlässlich der Verabschiedung nur abgenickt oder kontrovers diskutiert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.

Offensichtliche Fehler in der Stellungnahme

Nach Fehlern gesucht habe ich in der Stellungnahme nicht. Wenn ich doch welche gefunden habe, ist dies das Ergebnis einer oberflächlichen Sichtung des Textes. Es kann also gut sein, dass sich der EWSA noch anderweitig Schnitzer geleistet hat.

Unter Ziffer 4.16 behauptet der Ausschuss, die WHO habe "[...] im Zusammenhang mit der Einführung von 5G-Netzen im Jahr 2022 eine neue Bewertung der Risiken elektromagnetischer Felder für das Frequenzspektrum (zwischen 3 kHz und 3 000 GHz) angekündigt". Als Quelle wird benannt: "Gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU)". Ich behaupte: Der EWSA hat bei der Obergrenze des Frequenzspektrums eine Null zuviel gesetzt. Denn a) hat die Quelle mit der WHO nichts zu tun und b) ist im Entwurf der neuen WHO-Bewertung an keiner Stelle von 3'000 GHz die Rede, häufig jedoch von 300 GHz.

Unter Ziffer 4.22 heißt es: "In der vom Europäischen Parlament [19] gemäß den Empfehlungen der Resolution 1815 des Europarates von 2011 durchgeführten STOA-Studie werden die Einhaltung des Vorsorgeprinzips, die erneute Prüfung der von der ICNIRP vorgeschlagenen Grenzwerte sowie technische und administrative Maßnahmen zur Minderung der Folgen von elektromagnetischer Verschmutzung aufgrund der Telekommunikation unterstützt."

Nanu, Stoa hat anlässlich der Resolution 1815 des Europarats eine Studie durchgeführt? Trotz hingebungsvoller Beschäftigung mit der Resolution nie davon gehört. Konnte ich auch nicht, da es eine solche Stoa-Studie gar nicht gibt! Unter der Quellenangabe [19] findet sich zwar eine Studie, doch dieses Papier ist keine "Stoa-Studie", sondern eine 2001 von dem Mobilfunkkritiker Gerard Hyland für Stoa verfasste Abhandlung (PDF, 35 Seiten, englisch), die mit der Resolution nicht das Geringste zu tun hat. Ähnlich wie viele Mobilfunkgegner wertet der EWSA die Stimme eines einzelnen Mobilfunkkritikers zu einer "Stoa-Studie" auf, nur weil der Kopf der Abhandlung dies suggeriert. Hätte man wenigstens bis zum Fuß der Seite 2 den Inhalt auch gelesen, wäre man über die Distanzierung von Stoa gegenüber dem Inhalt informiert gewesen.

Die gefundenen Fehler in dem EWSA-Papier sind nicht dramatisch. Bemerkenswert sind sie mMn deshalb, weil sie die Freigabeprozedur in der Fachgruppe und im Plenum unbeschadet überstanden haben. Dies lässt Rückschlüsse zu, wie sorgfältig sich die Mitglieder des EWSA mit dem Papier, das sie mit überwältigender Mehrheit abgenickten, inhaltlich auseinander gesetzt haben.

Steckbrief des EWSA

Der EWSA ist ein beratendes Gremium der EU, in dem soziale und wirtschaftliche Interessenvertreter die EU-Organe (Rat, Kommission und Europäisches Parlament) unterstützen und Vorschläge zu Gesetzesinitiativen einbringen (Art. 13 EUV, Art. 300-304 AEUV). Im EWSA sind 350 Mitglieder aus den (nach dem Austritt Großbritanniens) 27 EU-Staaten vertreten; Deutschland entsendet 24 Mitglieder (Stand: 2019). Der EWSA trifft sich jährlich zu neun Plenartagungen und beschließt etwa 150 Stellungnahmen. Die Mitglieder werden von den EU-Staaten für fünf Jahre ernannt; sie teilen sich nach ihrer beruflichen Herkunft in die drei Gruppen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und »verschiedene Interessen«.

Die zuletzt genannte Gruppe ist am wenigsten einheitlich, in ihr sind u.a. Verbraucherschutzverbände, Familienorganisationen und Bauernverbände, aber auch klein- und mittelständische Unternehmer vertreten. Der EWSA ist intern nach Fachgruppen gegliedert (z.B. Binnenmarkt, Landwirtschaft). Die insgesamt wenig homogene Zusammensetzung des EWSA erschwert mitunter die Erarbeitung von gemeinsamen Positionen. Der EWSA wurde bereits mit den Römischen Verträgen (1957) eingeführt, seine institutionelle Struktur ist u. a. angelehnt am Modell entsprechender Ausschüsse, wie sie in den EG-Mitgliedstaaten existieren. weiter ...

Hintergrund
EWSA/EESC: "Elektrosensibilität" soll erforscht werden

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Europäische Union: EWSA/EESC retrospektiv neben der Spur

H. Lamarr @, München, Sonntag, 22.05.2022, 19:56 (vor 945 Tagen) @ H. Lamarr

Nach Fehlern gesucht habe ich in der Stellungnahme nicht. Wenn ich doch welche gefunden habe, ist dies das Ergebnis einer oberflächlichen Sichtung des Textes. Es kann also gut sein, dass sich der EWSA noch anderweitig Schnitzer geleistet hat.

Es kann nicht nur sein. Es ist so.

Unter Absatz 4.18 schreibt der EWSA: "In einigen Studien wird die Strahlung der Mobiltelefonie und der drahtlosen elektronischen Kommunikationsinfrastrukturen mit neuronalen, reproduktiven, onkologischen sowie mutagenen Risiken assoziiert (obwohl es sich um nichtthermische Emissionen handelt) (17). Die zuständigen Stellen sind jedoch auf der Grundlage ihrer eigenen Bewertungen und Verfahren zu der Einschätzung gelangt, dass die Strahlung der Mobiltelefonie und der elektronischen Kommunikationsinfrastruktur für den Menschen unbedenklich ist."

Der EWSA sät damit Misstrauen in die Integrität der "zuständigen Stellen", weil diese entgegen der unter Quelle 17 genannten Befunde bei nichtthermischer Emission (hier müsste es mMn Immission heißen) auf Grundlage ihrer eigenen Bewertungsmaßstäbe keine gesundheitlich abträglichen Folgen erkennen wollen. Nunja, das ist einmal mehr der hinlänglich bekannte Sprech organisierter Mobilfunkgegner.

So weit, so gut.

Doch jetzt raten Sie mal, was sich hinter der Quelle 17 verbirgt.

Salford? NTP oder Ramazzini? Kann nicht stimmen, denn die haben sich z.B. mit "reproduktiven" Risiken nicht beschäftigt.

Also was dann?

Trommelwirbel ...






Auflösung (Originaltext des EWSA):

(17) So wurde beispielsweise die europäische REFLEX-Studie (2004) im Auftrag der EU mit einem Gesamtbudget von über 3 Mio. EUR und einem Zuschuss der Europäischen Kommission in Höhe von 2,059 Mio. EUR von 12 Hochschuleinrichtungen durchgeführt.

:surprised:

Es ist nicht zu glauben. Da streiten zwei Wissenschaftler rund zehn Jahre über Fälschungsvorwürfe gegenüber den Wiener Studien des "Reflex"-Projekts, bis schließlich ein Oberlandesgericht entschieden hat: Nein, die besagten Wiener Studien dürfen nicht länger unter Fälschungsverdacht gestellt werden, dafür reichen die vorgelegten Beweise nicht aus. Denn einem vom Gericht bestellten Gutachter zufolge könnte einfach auch nur Pfusch die Ursache für die statistisch auffälligen Studiendaten sein.

Die Wissenschaft hatte zuvor schon reagiert und die Wiener Studien, wenn überhaupt, nur noch mit Vorbehalt in große Studienreviews aufgenommen, da ausnahmslos alle Replikationsversuche die Befunde des Wiener Labors nicht bestätigen konnten. Der Streit um die Wiener Studien gipfelte 2010 darin, dass die EU-Kommission die Medizinische Universität Wien (MUW) aufforderte, einen Teil der erhaltenen EU-Fördermittel zurück zu erstatten und die MUW dem folgte.

Das alles ficht die Autoren der EWSA-Stellungnahme nicht an. Als ob die Zeit stehen geblieben wäre, tragen sie das "Reflex"-Projekt 2021 noch ebenso unschuldig vor, wie es der listige Projektkoordinator Franz Adlkofer ab 2003 in die Öffentlichkeit getragen hat. Von den Studien der "12 Hochschuleinrichtungen" schafften es allein die beiden spektakulär alarmierenden Studien des Wiener Labors in die öffentliche Wahrnehmung, die übrigen versickerten, weil unspektakulär, in den Datenbanken des Wissenschaftsbetriebs.

Der völlig unnötige Rückverweis auf das stigmatisierte "Reflex"-Projekt nährt weiter Zweifel an der Stellungnahme des EWSA. Wussten die Autoren es nicht besser oder stehen sie unter dem Einfluss von Leuten aus Kreisen organisierter Mobilfunkgegner, die sich seit Jahren an einer Rehabilitation der Wiener "Reflex"-Studien abarbeiten? Unwahrscheinlich, darüber jemals Klarheit zu bekommen.

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Diagnose-Funk dramatisiert EWSA/EESC-Stellungnahme

H. Lamarr @, München, Dienstag, 07.06.2022, 14:52 (vor 929 Tagen) @ H. Lamarr

Gut zu wissen, dass auch Diagnose-Funk sich Meldungen des IZgMF-Forums bedient, wenn sie dem Stuttgarter Verein denn in den Kram passen. Gewohnt schwülstig und orthografisch schlampig speiste der Verein am 2. Juni eine seiner Echokammern mit der Botschaft:

Liebe Leserinnen und Leser unseres Newsletter,

auf unserer Homepage dokumentieren wir einen sensationellen Vorgang. Eine EU-Institution fordert ein Umsteuern in der Mobilfunkpolitik. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union nimmt in seiner Stellungnahme: "Die gesellschaftlichen & ökologischen Auswirkungen des 5G-Ökosystems" wichtige Forderungen der Bürgerbewegung auf. [...]

Nur einen Tag nach dem IZgMF hatte der Verein seine Meldung schon am 23. Mai fertig. Der 22. Mai war für ihn nicht zu erreichen, denn das war ein Sonntag. Da wird in Ba-Wü keine Freizeit geopfert, in Bayern schon ... :-P

Wer nichts Besseres zu tun hat, kann einmal vergleichen, was wir hier und die Blähboys von Diagnose-Funk zu der Stellungnahme des Ausschusses zu sagen haben und sich so seine Gedanken machen, warum "wichtige Forderungen der Bürgerbewegung" weltweit in den verstaubten Todeszellen zahlloser Amtsstuben liegen und auf die Vollstreckung des Urteils durch den Reißwolf warten :-).

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EWSA hat "Elektrosensibilität" keineswegs anerkannt (I)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 12.03.2023, 15:39 (vor 651 Tagen) @ H. Lamarr

Offensichtliche Fehler in der Stellungnahme

Nach Fehlern gesucht habe ich in der Stellungnahme nicht. Wenn ich doch welche gefunden habe, ist dies das Ergebnis einer oberflächlichen Sichtung des Textes. Es kann also gut sein, dass sich der EWSA noch anderweitig Schnitzer geleistet hat.

Weil der Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk die EWSA-Stellungnahme so hingebungsvoll ausschlachtet wie ein Schrottauto, habe ich mir den Text noch einmal angesehen, eine weitere fragwürdige Passage gefunden und diese bis zu ihren Anfängen zurückverfolgt. Das Ergebnis dieser Recherche hat mich selbst überrascht, denn in einem der geprüften EWSA-Dokumente fand sich ein erhellender Hinweis auf die bislang unbekannten Hintermänner, die den EWSA für ihre Zwecke einspannen wollten. Ein Niederländer war es, der das Schlimmste verhinderte.

Unter Ziffer 4.13 ist in dem EU-Amtsblatt C105 vom März 2022 über den EWSA-Beschluss zu lesen:

Das Europäische Parlament (9), der EWSA (10) und der Europarat (11) haben anerkannt, dass Elektrosensibilität bzw. Elektrosensitivität eine Krankheit ist.

Klar, dass Diagnose-Funk diese frohe Botschaft schnellstens unter seinen "elektrosensiblen" Anhängern verbreitet und bei dieser Gelegenheit die Begrifflichkeit von "Elektrosensi..." auf "Elektrohypersensi..." dramatisiert:

Das Europäische Parlament, der EWSA und der Europarat haben anerkannt, dass Elektrohypersensibilität bzw. Elektrohypersensitivität eine Krankheit ist.

Aber stimmt das überhaupt, was da behauptet wird?

Schau'n wir doch mal nach. Die eingeklammerten Zahlen im Zitat oben benennen Quellen. Mit Quelle 10 referenziert das EWSA-Papier auf ein älteres Amtsblatt der EU (C 429) vom Dezember 2020, das auf mehr als 300 Seiten allerlei Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen des EWSA den EU-Bürgern amtlich zur Kenntnis gibt. Und tatsächlich, auf Seite 288 ist zu lesen:

[...] Der EWSA hat das Problem der elektromagnetischen Hypersensitivität (EHS) anerkannt (15) und diesbezüglich seine Sorge zum Ausdruck gebracht. [...]

Aha, man beachte, statt einer "Krankheit" wird jetzt nur noch ein "Problem" anerkannt. Das fängt ja wieder einmal gut an ...

Doch auch an dieser Stelle wird lediglich eine Behauptung aufgestellt und weiter zurück referenziert auf Quelle 15. Dahinter verbirgt sich diesmal das Amtsblatt C 242 vom 23. Juli 2015.

Die darin enthaltene primäre Stellungnahme des EWSA anerkennt "Elektrosensibilität" als Krankheit jedoch nicht. Wie denn auch, EWSA-Mitglieder sind ausnahmslos politische Lobbyisten, von denen bestenfalls einige im erlernten Beruf Ärzte sind. Es wäre anmaßend, wollten Politiker eine Krankheit anerkennen, die noch nicht einmal in der ICD (internationale Klassifikation der Krankheiten) als Krankheit gelistet ist. So findet sich in der Stellungnahme zu dem Suchbegriff "anerk" auch nur ein einziger Treffer:

[...] Im Rahmen von Kampagnen fordern Aktivistengruppen in mehreren Ländern dennoch weiterhin mehr Anerkennung für das wahrgenommene Problem und verstärkte Vorbeugungs- und Abhilfemaßnahmen mit Blick auf die Intensität von EMF und die Verbreitung von Feldquellen. [...]

Wieder einmal ist die Kunst der Darstellung die halbe Karriere. Im Laufe der Jahre haben die Berichterstatter der EWSA-Stellungnahmen aus dem Nichts der Primärquelle von 2015 zunächst ein "Problem" der "Elektrosensiblen" erkannt, das war 2020, und später, 2022, das Problem ohne neue Erkenntnisse, aber weil es dem Berichterstatter so besser gefiel, zu einer "Krankheit" hochstilisiert.

Die Spur führt nach Spanien

Doch es kommt noch besser. Das IZgMF hat sich mit der EWSA-Stellungnahme von 2015 ausführlich auseinandergesetzt und Hintergründe recherchiert. Leider sind viele wichtige Links dort inzwischen tot. Deshalb hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung:

► Am 7. Januar 2015 billigte die Fachgruppe "Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft" des EWSA den von Berichterstatter Bernardo Hernandez Bataller vorgelegten Entwurf der Stellungnahme zu "Elektrosensitivität". Dieser Entwurf lässt einem die Haare zu Berge stehen. Anlässlich der Sitzung vom 7. Januar reicht der Niederländer Jan Simons einen Änderungsantrag ein, in dem die schlimmsten Entgleisungen des Entwurfs entweder ersatzlos gelöscht oder abgemildert formuliert werden. Simons begründet seine Eingriffe kurz aber treffend und merkt mehrfach an:

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier und an anderen Stellen versucht wird, sich der spanischen Bürgerinitiative anzuschließen, die der EWSA allerdings nach Ziffer 7.6 noch abwarten will.

Mit der "spanischen Bürgerinitiative" benennt Simons erstmals den ursächlichen Impulsgeber für die EWSA-Stellungnahme von 2015!

Außer Simons' Änderungsantrag wird zu dem Entwurf von Bataller kein weiterer eingereicht.

► Am 20. Januar 2015 tagt das Präsidium des EWSA und beschließt nach Prüfung von Simons' Änderungsantrag, diesen gemäß Artikel 51 Absatz 7 GO als Gegenstellungnahme einzustufen (siehe auch hier).

► Auf seiner 504. Plenartagung (Sitzung vom 21. Januar 2015) lehnt der EWSA die von der Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft erarbeitete Stellungnahme ab und verabschiedete mit 136 gegen 110 Stimmen bei 19 Enthaltungen die Gegenstellungnahme.

Simons Hinweis auf die spanische Bürgerinitiative macht deutlich, wie trickreich die Anti-Mobilfunk-Szene versucht, über Hintertüren den Fuß ins politische Geschäft zu bekommen. In der EWSA-Stellungnahme fehlt jeglicher Hinweis darauf, wer der Initiator war. Der deutsche Verein Diagnose-Funk nutzt diese Vertuschung, um später die Stellungnahme unter dem prestigeträchtigen Etikett zu verwursten, eine EU-Institution habe "Elektrosensibilität" als Krankheit anerkannt. Damit schließt sich der Kreis der "Bürger-Lobbyisten", die mit allen Mitteln irrationale Ängste gegenüber EMF in der Bevölkerung schüren wollen und sich dazu gerne der Autorität von EU-Institutionen bedienen. Wäre das Motiv für diese Durchtriebenheit Altruismus, könnte man es tolerieren, aus meiner Sicht ist das wahre Motiv jedoch die Absicht, materiellen oder immateriellen Profit aus dem Tun zu ziehen. Dass es so ist, dafür haben wir hier im Forum zahllose konkrete Hinweise gesammelt.

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EHS, Desinformation, EWSA, Irrweg, Autorität, Bataller, Hypersensitivität

EWSA hat "Elektrosensibilität" keineswegs anerkannt (II)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 12.03.2023, 20:30 (vor 651 Tagen) @ H. Lamarr

► Am 7. Januar 2015 billigte die Fachgruppe "Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft" des EWSA den von Berichterstatter Bernardo Hernandez Bataller vorgelegten Entwurf der Stellungnahme zu "Elektrosensitivität". Dieser Entwurf lässt einem die Haare zu Berge stehen. Anlässlich der Sitzung vom 7. Januar reicht der Niederländer Jan Simons einen Änderungsantrag ein, in dem die schlimmsten Entgleisungen des Entwurfs entweder ersatzlos gelöscht oder abgemildert formuliert werden. [...]

Im Verlauf der Fachgruppensitzung am 7. Januar, an der 110 Mitglieder der Fachgruppe sowie zwei von den Berichterstattern eingeladene Experten teilnahmen, wurde auch Simons' Änderungsantrag diskutiert. Hierzu sagt das Sitzungsprotokoll in deutscher Übersetzung (Original-Sitzungsprotokoll):

Der Sitzungsleiter, Herr Buffetaut, erteilt das Wort an den Berichterstatter, Herrn Hernandez Bataller. Der Berichterstatter stellt die Stellungnahme vor und äußert seine Genugtuung darüber, dass diese trotz der bestehenden wissenschaftlichen Kontroverse das Bewusstsein für das Thema und die aktuelle Situation erheblich schärft. In der Aussprache ergreifen die folgenden Abgeordneten das Wort: Herr Stantic, Herr Adams, Herr Pegado Liz, Herr Wolf, Frau Teder, Herr Abildgaard, Herr Zboril, Herr Coulon, Frau Batut, Herr Simons, Frau Sirkeinen, Herr Polica, Herr Pigal, Herr Sears, Herr Cingal, Herr Hencks und Herr Longo. Die wichtigsten Punkte, die angesprochen wurden, sind:

► Die Stellungnahme behandelt ein sehr kontroverses Thema, für das es keine eindeutigen wissenschaftlichen Beweise gibt;

► Es besteht große Unsicherheit hinsichtlich des Ursache-Wirkungs-Zusammenhangs zwischen elektromagnetischer Strahlung und gesundheitlichen Symptomen;

► Dies führt zu Divergenzen hinsichtlich der Notwendigkeit, das Vorsorgeprinzip anzuwenden, die Verbraucher zu schützen und die Betroffenen, d.h. die EHS (elektrosensiblen) Menschen in Europa, zu respektieren;

► Die Anwendung des Vorsorgeprinzips könnte ein Hindernis für die technologische Entwicklung in der Zukunft sein;

► Die Arbeit an dieser Stellungnahme ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, ein Thema zu beleuchten, das für die bürgerliche Gesellschaft von großer praktischer Bedeutung ist.

Der Präsident bittet Herrn Simons, seine Änderungsanträge vorzustellen, und erteilt dann dem Berichterstatter das Wort. Herr Hernandez Bataller erklärt sich mit den Änderungsanträgen zu den Punkten 8.2, 1.1 und 1.6 einverstanden [siehe dazu Simons' Papier]. Die anderen Änderungsanträge, nämlich zu den Ziffern 8.1.4, 8.7, 3, 3.1, 3.2, 3.3, 1.2, 1.3 und 1.5, kann er nicht akzeptieren. Sie werden daher zur Abstimmung gestellt:

Der Änderungsantrag zu Ziffer 8.1.4 wird mit 35 Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen abgelehnt.

Der Änderungsantrag zu Ziffer 8.7 wird mit 41 Ja-Stimmen, 39 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen angenommen.

Der Änderungsantrag zu den Ziffern 3, 3.1, 3.2, 3.3 wird mit 39 Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen abgelehnt.

Der Änderungsantrag zu Ziffer 1.2 wird mit 43 Ja-Stimmen, 43 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt.

Der Änderungsantrag zu Ziffer 1.3 wird mit 41 Ja-Stimmen, 39 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen.

Der Änderungsantrag zu Ziffer 1.5 wird mit 42 Ja-Stimmen, 45 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.

Mit diesen Änderungen wird der Entwurf der Stellungnahme zur Abstimmung gestellt und mit 50 Ja-Stimmen, 39 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen.

Das Ringen um den Text hätte sich die Fachgruppe ersparen können, denn auch der geänderte Text wurde später auf der Plenarsitzung des EWSA mehrheitlich abgelehnt. Verabschiedet wurde Simons' Gegenstellungnahme, wobei der am Ende gültige Text nicht mehr viele Gemeinsamkeiten mit dem Textentwurf hat, den der Berichterstatter Bataller dem Plenum vorlegte.

Der Vorgang ist ein schönes Beispiel dafür, dass sich politische Institutionen von organisierten Mobilfunkgegnern doch nicht so leicht über den Tisch ziehen lassen. Der Angriff der "spanischen Bürgerinitiative" auf den EWSA konnte 2015 weitgehend abgewehrt werden. Doch was wäre gewesen, hätte sich der Niederländer Simons dem schlimmen Entwurf von Bataller nicht so energisch (als Einziger) in den Weg gestellt? Und wieso konnten 2020 die Berichterstatter Alberto Mazzola/Dumitru Fornea und 2022 Fornea (alleine) unwidersprochen die Stellungnahme von 2015 sinnverfälschend dahingehend umdeuten, "Elektrosensibilität" sei als Problem/Krankheit anerkannt? Aus meiner unmaßgeblichen Sicht bedeutet dies: Der Lobbyklub EWSA ist gegen Einflüsterungen organisierter Mobilfunkgegner nicht immun, er kann jederzeit einknicken.

Gemeinsamer Nenner der beiden gegenwärtig jüngsten EWSA-Stellungnahmen zum Thema ist der Rumäne Dumitru Fornea. Ist er das Bindeglied zwischen EWSA und organisierten Mobilfunkgegnern? Fornea war so freundlich, die Frage selbst zu beantworten. Wer die Antwort wissen will, möge diesem Link folgen, am Linkziel bis zu dem Video "Tag 2, Samstag 15. Oktober, Nachmittag Teil 3" herunterscrollen und das Video starten. Zum Dessert das nächste Video (Tag 3, Sonntag 16. Oktober, Teil 1) ab Minute 17:30 starten.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

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EWSA: "Spanische Bürgerinitiative" identifiziert

H. Lamarr @, München, Sonntag, 12.03.2023, 22:41 (vor 651 Tagen) @ H. Lamarr

[...] Simons begründet seine Eingriffe kurz aber treffend und merkt mehrfach an:

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier und an anderen Stellen versucht wird, sich der spanischen Bürgerinitiative anzuschließen, die der EWSA allerdings nach Ziffer 7.6 noch abwarten will.

Mit der "spanischen Bürgerinitiative" benennt Simons erstmals den ursächlichen Impulsgeber für die EWSA-Stellungnahme von 2015!

Schön und gut, doch wer oder was ist die "spanische Bürgerinitiative"?

Die Antwort ist in den Tiefen des IZgMF-Forums zu finden. Doch bei mehr als 70'000 Postings ist die Orientierung auch für mich inzwischen schwierig. Erst beim Rücksprung zu der EWSA-Story des Jahres 2015 stieß ich eher zufällig auf des Rätsels überraschende Lösung.

Um es kurz zu machen: Die "spanische Bürgerinitiative" ist nichts anderes als der Keimling der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) "Stop 5G", die am 1. März 2023 eine harte Bauchlandung hinnehmen musste.

Im Februar 2015, lange bevor die EBI Konturen annahm und sich in der Organisationsgruppe auffallend viele selbstdiagnostizierte "Elektrosensible" fanden, ließ ich mich in einem Posting über den damals völlig unbedeutenden Keimling aus:

[...] Diese Europäische Bürgerinitiative zugunsten "Elektrosensibler" wird mit einiger Sicherheit die nächste Sau, die von der Szene durch die Dörfer des Kontinents getrieben wird. Zuerst losgelassen wurde sie, die Sau, 2013 in Spanien, Unterstützungsaufrufe gibt es bislang in Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch. Allzu weit ist das Projekt allerdings noch nicht gediehen. Die Deutschen, Schweizer und Österreicher hat man abgeschrieben, denn dort wütet eine unheimliche Organisation namens IZgMF, die Mobilfunkgegner & überzeugte Elektrosensible einfach nicht richtig zur Entfaltung kommen lässt ;-). (Quelle)

2015 schrieb Simons in seinem Änderungsantrag zum Entwurf der gruseligen EWSA-Stellungnahme über "Elektrosensible" noch zuversichtlich:

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier und an anderen Stellen versucht wird, sich der spanischen Bürgerinitiative anzuschließen, die der EWSA allerdings nach Ziffer 7.6 noch abwarten will.

Da wusste der EWSA noch nicht, dass er es mit einem Keimling zu tun hatte, der erst acht Jahre später mit mindestens 1 Million EU-Bürger hinter sich an die Tür der EU-Kommission klopfen wollte, um 5G in der EU den Garaus zu machen. Hätte der EWSA die acht Jahre tatsächlich abgewartet, wäre es wahrscheinlich nie zu der Stellungnahme gekommen, die der Ausschuss 2015 voreilig verabschiedete. Denn statt 1 Mio. versammelten sich höchstens 82'790 Europäer hinter der EBI. Und mit der ernüchternden Erkenntnis konfrontiert, dass trotz 1-jähriger Sammelphase in 27 EU-Staaten die EBI nur maximal 0,020 Prozent der EU-Bürger älter als 16 Jahre von einem 5G-Stopp in Europa überzeugen konnte, hätte wahrscheinlich kein EWSA-Funktionär einen Finger krumm gemacht.

Die EBI "Stop 5G" scheint übrigens selbst nicht mehr zu wissen, dass ihre Wurzeln auf der iberischen Halbinsel sind. So behauptet sie in ihrem ersten Newsletter, erschienen im September 2022:

Die ersten Schritte zur Gründung dieser EBI begannen vor 3 Jahren.

Anno 2019 (vor 3 Jahren) bastelte mit Eduard Meßmer noch ein Deutscher vergeblich an der Europäischen Bürgerinitiative, die damals "Attention 5G" hätte heißen sollen.

In der Welt selbstdiagnostizierter "Elektrosensibler" stehen sogar alte Weisheiten Kopf. Denn üblicherweise ist es der Erfolg der viele Väter hat, der Misserfolg hingegen hat nur einen. Bei der von "Elektrosensiblen" angezettelten und gescheiterten EBI ist auch das mit drei Vätern andersrum.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Misserfolg, EWSA, Meßmer, Gründung, Signstop5g.eu, Europäische Bürgerinitiative

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