Diagnose Funk plant zum Funk-Wasserzähler eine Musterklage (Elektrosensibilität)

KlaKla, Sonntag, 09.01.2022, 09:43 (vor 831 Tagen) @ l.buzik

Der diagnose: funk e. V. schreibt aber auf seiner Webseite dazu: "Laufend werden Datenpakete mit sensiblen Verbraucherdaten über kurze Funkimpulse mit Abständen von zehn, 16, 60, 240 oder 600 Sekunden emittiert." und noch "Die Zähler, die das können heißen z.B. Multical21, HYDRUS oder compact und werden von bekannten Firmen wie Kamstrup, Diehl, iPerl, techem, ista, brunata u.a. angeboten." Wo wäre dann irgendeiner Elektrosmog, wovor der o. g. e. V. schützen möchte, wenn die o. g. Geräte tatsächlich nur einmal im Monat und nur für wenige Stunden aktiv würden?

diagnose:funk plant dazu eine sogenannte Musterklage (siehe kompakt 4/2021, Seite 35)
Sie streben an, einen Rechtshilfefond einzurichten, um dann Spenden für eine eigene Musterklage einzutreiben. D:F steigt auf die Schultern von Barbara Thiel die in ihrem Tätigkeitsbericht 2020 (Seite 143) für Niedersachsen bekannt gab, dass eine Gesetzesgrundlage für digitale Wasserzähler in Niedersachsen fehle.

Auf der Ebene der Kommunikation mit Politikern oder Behördenvertretern ist D:F kläglich gescheitert*. Daher versuchen sie es nun mit Klagen unter Berücksichtigung, dass persönliche finanzielle Risiko weitestgehend zu reduzieren.

Aber, es mangelt an einer Gesetzesgrundlage für digitale Wasserzähler in Niedersachsen. Wie verhält es sich in Baden Württemberg, Bayer oder Sachsen? Wie gewohnt bei D:F passiert der Fehler im Kopf der Leser. Meinem Verständnis nach, nur Füllstoff für deren Alarm bestückte Broschüre Kompakt um sich wichtiger erscheinen zu lassen als sie tatsächlich sind und um Spendengeld zu erzielen. Damit die Angst vor Funk weiter lebt und naive Laien sich einen Baubiologen ins Haus holen oder aber auf Empfehlung ein Messgerät kaufen. Heilsteine in der Wohnung auslegen welche angeblich Strahlung aufsaugt etc. ;-)

* Auszug Kompakt 2021/4 (Seite 3)
... Das BfS, das Dialogbüro-5G der Bundesregierung und das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur) vereinbarten, nicht mehr auf Podiumsdiskussionen zu gehen, bei denen ein diagnose:funk-Vertreter anwesend ist. Diese seien „nicht konsensfähig“.

Eine lustige Tatsachenbehauptung, von Peter Hensinger um den Popanz D:F aufzublasen. Spaß bei Seite, wer will ernsthaft mit solchen (ich nenne es mal verschlagenen) Akteur in einen Dialog treten.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Klage, Spendenaufruf, Blendwerk, Tatsachenbehauptung, Diagnose:Funk, Popanz, Smart-Meter, Funk-Wasserzähler, Tätigkeitsbericht, Dialogbüro-5G


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