Michelbach: Schwarzer Peter für Schwäbisch Hall (II) (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 11.03.2021, 13:06 (vor 1194 Tagen) @ H. Lamarr

Bei diesem Thema hatten sich Unklarheiten bezüglich der Beschlusslage in der letzten Sitzung ergeben. Dabei geht es darum, in welcher Weise die dazu eingereichte Petition abgehandelt wurde. Nachdem jetzt rechtliche Unklarheiten bestanden, wurde beschlossen, deswegen die Entscheidung zu vertagen. Bis zur nächsten Sitzung soll dann mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall als Aufsichtsbehörde und evtl. einem Anwaltsbüro geklärt werden, wie in der Sache zu verfahren ist. In dem Zusammenhang wurde aber deutlich gemacht, dass das Landratsamt Schwäbisch Hall als untere Baurechtsbehörde die Möglichkeit hat, aufgrund der Dauer des jetzigen Genehmigungsverfahrens das Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen. Die Gemeinde wird dazu dann aber noch einmal angehört, was dann Gegenstand in der Gemeinderatssitzung sein wird.

Der folgende Protokollauszug von der Gemeinderatssitzung am 23. Februar 2021 setzte den vorläufigen Schlusspunkt in dem Handgemenge um die Errichtung eines Funkmasten in Michelbach. Wie es aussieht, wird der Mast demnächst vom Landratsamt genehmigt und der Gemeinderat kann seine Hände in Unschuld waschen:

Im Zusammenhang mit dem Bauantrag für diesen Mobilfunkmast war eine von zahlreichen Bürgerinnen und Bürger unterschriebene Petition bei der Gemeinde eingegangen. Darin wurde der Gemeinderat gebeten, das Einvernehmen zu versagen und sämtliche in der Sache möglichen Rechtsmittel auszuschöpfen. Inzwischen wurde der Gemeindeverwaltung von Seiten des Landratsamts Schwäbisch Hall als der unteren Baurechtsbehörde signalisiert, dass das bisher vorsorglich durch die Gemeinde versagte Einvernehmen durch die Kreisbehörde ersetzt wird. Eine Anhörung der Gemeinde wird dazu nicht mehr erfolgen, zumal im Oktober des vergangenen Jahres noch einmal eine Frist zur Äußerung gesetzt wurde. Somit ist die Einvernehmensversagung rechtlich beim Landratsamt Schwäbisch Hall vorliegend. Insofern ist auch damit dem Anliegen in der Petition Rechnung getragen. Der Gemeinderat hat dies so entsprechend festgestellt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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