Michelbach: Gemeinderat vertagte Entscheidung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 29.06.2020, 16:23 (vor 1449 Tagen) @ Gast

Eigentlich sollte der Gemeinderat von Michelbach an der Bilz in seiner Sitzung vom 16. Juni 2020 das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung des umstrittenen Funkmasten am nördlichen Ortsrand erteilen oder verweigern. Noch vor der Sitzung bekundete das Bürgermeisteramt: "[...] kann das Einvernehmen der Gemeinde nur verweigert werden, wenn öffentlich-rechtliche Belange nach § 35 BauGB entgegenstehen. Ob dies der Fall ist kann erst beurteilt werden, wenn der Gemeinde die entsprechenden Stellungnahmen der Fachbehörden hierzu vorliegen. [...] Sollten bis zum Sitzungstermin nicht alle Stellungnahmen zur Beurteilung der öffentlich-rechtlichen Belange vorliegen, wäre das Einvernehmen vorsorglich zu versagen."

Doch es kam anders, wie die Gemeinde nach der Sitzung kürzlich mitteilt:

Entscheidung über Einvernehmen und Petition im Hinblick auf die Errichtung eines Funkmastes wurde vertagt

Der Gemeinde liegt ein Bauantrag vor, entsprechend dem ein rund 35 Meter hoher Mobilfunkmast im Bereich des Hagenhofes errichtet werden soll. Der Gemeinderat hat in dem Zusammenhang über das sogenannte gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Bis zu Sitzung lagen jedoch nicht alle fachlichen Stellungnahmen vor, die für die Entscheidung innerhalb der Gemeinde von Relevanz sind. Unter anderem fehlte die fachliche Beurteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz.

Das Baugesetzbuch schreibt der Gemeinde vor, innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Unterlagen über das Einvernehmen zu entscheiden. Ansonsten gilt das Einvernehmen automatisch als erteilt. Diese Frist beginnt aber jedoch erst zu laufen, wenn die Unterlagen vollständig der Gemeinde vorliegen. Der landschaftspflegerische Begleitplan war erst am 12.06.2020 eingegangen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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