Mit Kunstgriff 30 aufs Kreuz gelegt worden (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 14.01.2020, 09:50 (vor 1777 Tagen) @ KlaKla

Durch den Mobilfunk wird ständig, 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr mit zu hoher Strahlungsleistung gegen Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen, denn: "... die Wohnung ist unverletzlich".

[...]
Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Damit handelt es sich vorrangig um ein Freiheitsrecht. Zugleich verpflichtet es den Staat, die Wohnung vor unbefugten Privatpersonen zu schützen.

:danke:

Ich muss gestehen, dass ich der Berufung auf Art. 13 GG nie nachgegangen bin. Diesen Artikel hat der Ex-Verwaltungsrichter und überzeugte Mobilfunkgegner Bernd I. Budzinski schon vor geraumer Zeit in die Mobilfunkdebatte eingebracht und ich bin prompt, eine Folge von Schopenhauers Autoritäten-Kunstgriff 30, darauf hereingefallen. Ich dachte bequemerweise, ein Verwaltungsrichter im Ruhestand wüsste in Rechtsfragen ohne Zweifel besser Bescheid als ein Ingenieur der Nachrichtentechnik. Dabei hätte ich es, weil der Richter ein verbohrter Mobilfunkgegner ist, doch besser wissen müssen :-(.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schopenhauer, Budzinski, Kunstgriff


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