Bundesnetzagentur lässt die Proteste abblitzen (Allgemein)

Gast, Freitag, 20.05.2016, 13:05 (vor 3108 Tagen) @ Gast

Damit besteht für sie kaum noch Hoffnung, dass der Mast wieder abgebaut werden muss. Der Weg, von dem sich der Mühlheimer Widerstand gegen den riesigen Mobilfunkmast in der Bahnhofstraße seine größte Erfolgschance erhofft hatte, scheint eine Sackgasse. Die Bundesnetzagentur hat die 80 schriftlichen Widersprüche, die die Akteure in den vergangenen Wochen nach stundenlangem Klinkenputzen in der Kernstadt per Einschreiben an die Behörde geschickt hatten, zurückgewiesen. Begründet hatten Hans Pollrich und andere ihren Widerspruch mit der Befürchtung, dass die Mobilfunkanlage ihr Umfeld erheblichen gesundheitlichen Gefahren aussetze. Und das auch noch in der Nähe einer Kindertagesstätte und einer Schule.

Sie verweist in ihrer Ablehnung auf die „Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)“. Die regelt, wie viel Sicherheitsabstand so ein Mast zu Menschen haben muss, damit seine elektromagnetischen Felder als harmlos gelten. In diesem Fall sind das „13,6 Meter in Hauptstrahlrichtung und 3,13 Meter in vertikaler Richtung“. Weiter ...

Bundesnetzagentur - EMF-Datenbank, Standortbescheinigungs-Nr.: 59012875 vom 24.09.2015
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Tags:
Standortdatenbank, EMF-Datenbank, Sicherheitsabstand, Widerspruch, Einspruch, BNetzA


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