OLG bestätigt : Wertminderung der Immobilie (Allgemein)

Thomas G., Freitag, 07.01.2011, 17:17 (vor 4820 Tagen) @ Roger

Schon was her , aber der Auszug ist aus dem Zusammenhang gerissen.

Haben Sie den Zusammenhang etwa nicht verstanden ?

Dafür aber mit einem bekannten alten Link .

Soll der wieder auf gewärmt werden ?

Zumindest sollte man dieses Urteil zur Kenntnis nehmen. ... weil es könnten sich Gutachter in Gutachten darauf berufen ... deswegen sollte man stets darauf "gut achten". Das würde auch die angebliche Aussage des namenlosen Sachbearbeiters im Liegenschaftsamt München gegenüber Spatenpauli bestätigen. Wertminderungen bis zu 35% aus früheren Jahren.... etc.

Zudem fühle ich mich nahezu angespornt lt dem Zitat vom Spatenpauli:

Bleiben Sie auf der Sachebene und bringen Sie zur Frage des Wertverlusts Ihren Sachverstand oder Ihre Erfahrung ein und Sie können einen erkennbaren Mehrwert beisteuern. Dazu ist es keineswegs nötig, die Mobilfunkdebatte auf Null zurückzusetzen und all das erneut zu diskutieren, was hier im Forum seit 2003 mehrfach ventiliert wurde. Soll heißen: Grundsatzdebatten über mögliche Risiken des Mobilfunks führen Sie bitte anderswo, hier im Forum ist vorrangig Ihre Expertise als Immobilien-Sachverständiger zu Fragen der Wertminderung gefragt.


Thomas G.


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