Auszüge aus der Beschlußempfehlung (Allgemein)

Kuddel, Dienstag, 02.10.2007, 20:01 (vor 6262 Tagen) @ Doris

Die Petition wurde abgelehnt.

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Auszüge aus der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses:

..Der Petent hat sich bereits im Vorfeld des Petitionsverfahrens mit seinem Anliegen an das BMELV gewandt. Das von Ihm angesprochene Problem möglicher gesundheitlicher Gefahren durch Mobilfunkstrahlung - auch von DECT Telefonen - ist vom BMELV mit einer ausführlichen Stellungnahme vom 11. Dezember 2006 beantwortet worden...

..Eine Ergänzung der Kennzeichnungspflichten wäre im übrigen auch nur auf Europäischer Ebene möglich, ist jedoch auf dieser Ebene nicht geplant...

... Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geht von DECT Telefonen keine Gesundheitsgefährdung aus, so daß der Petitionsausschuß entsprechende Hinweise der Hersteller nicht für erforderlich hält...

..Die Verlautbarungen des Bundesamtes für Strahlenschutz für DECT Telefone stellen im Übrigen entgegen der Auffassung des Petenten lediglich Handlungsempfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes dar, nicht aber Warnungen vor gesundheitsbeeinträchtigenden Produkten.

Der Petitionssausschuss empfiehlt daher, die Petition abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.


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