Neue Petition: Mehr Info über Strahlengefährdung (Allgemein)

Kuddel, Mittwoch, 13.06.2007, 21:07 (vor 6537 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Mittwoch, 13.06.2007, 21:31

Begründung:
Der stets als mündigen Bürger beschworene Bürger sollte tatsächlich das Recht verschafft werden, daß er z.B. erfährt mit welchen pot. Gefahren er lebt, wenn er ein selbst vom Bundsamt f. Strahlenschutz bedenkliches dauerstrahlendes DECT-Telefon erwirbt.

Vielleicht kann mir mal jemand helfen:
Wo wird auf der BFS-Seite das Wort "bedenklich" oder "potentielle Gefahr" im Zusammenhang mit "DECT" gebraucht ?
Habe es gerade mal mit einer erweiterten Google-Suche versucht, aber das Wort "Bedenklich" nur im Zusammenhang mit:

-UV-Strahlung
-Klärschlämmen
-radioaktive Strahlung
-Wildpilzen

gefunden
Gibt es ausser der "Bienenstudie" weitere Studien, welche den Anspruch erheben "potentiellen Gefahren" speziell von DECT-Basis-Standby-Strahlung zu belegen ?

Immerhin sind die DECT-Basis-Pulse im Ruhezustand um ein Vielfaches kürzer (Dauer ca 80 Mikrosekunden, Spitzenleistung 250mW,gemittelte Leistung ca 2,5 Milliwatt), als bei Mobiltelefonen üblich (Dauer 570 Mikrosekunden, Spitzenleistung 50mW..2000mW, mittlere Leistung ca 7..200mW) und die DECT Basis wird nicht am Ohr betrieben wie ein Mobiltelefon...
Von daher ist es meines Erachtens doch fraglich, ob Mobiltelefonstudien auf DECT übertragbar sind, da die auf den Mensch einwirkende Strahlenintensität (der Basis) um mehr als 3 Zehnerpotenzen geringer ist als bei einem Mobiltelefonat...

Kuddel


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