22. Februar: Aefu mit Tunnelblick (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.03.2018, 17:48 (vor 2462 Tagen) @ H. Lamarr

Die AefU lassen am 22. Februar mit einer Medienmitteilung wissen:

Lockerung des Strahlenschutzes für Mobilfunkanlagen

Gesundheitliche Bedenken und technisch nicht notwendig

Nachdem der Ständerat vor einem Jahr wegen gesundheitlicher Bedenken eine Motion zur Anhebung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen ablehnte, muss das Parlament erneut über einen Vorstoss zur Revision der entsprechenden Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) abstimmen. Die in einer Motion geforderte Lockerung der NISV ist weder gesundheitlich bedenkenlos noch für den Ausbau des Mobilfunks und die Sicherstellung der Digitalisierung notwendig. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz und die Ärztinnen und Ärzte im Parlament empfehlen dem Parlament, die Motion erneut abzulehnen. Auch der Schweizer Bauernverband, der Hausverein Schweiz und der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen schliessen sich dieser Forderung an. weiter ...

Kommentar: Am 1. März 2018 hatte allein der Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk die Medienmitteilung der AefU 1:1 übernommen. Die angepeilte Zielgruppe, die Medien, wurde hingegen komplett verfehlt. Möglicherweise liegt dies daran, dass es befremdlich wirkt, wenn ausgerechnet Ärzte den Befund abgeben, eine Lockerung der Anlagegrenzwerte sei "technisch nicht notwendig". Immerhin kennen die AefU einen Schweizer Expertenbericht aus dem Jahr 2014. Dieser gebe "keine Entwarnung für Antenennstrahlung". Im Original liest sich dies merklich weniger dramatisch: "Die Studienlage zu langfristigen Auswirkungen von Expositionen, wie sie durch ortsfeste Sendeanlagen auftreten, ist immer noch sehr dünn, so dass gesundheitliche Auswirkungen wie ein erhöhtes Krebsrisiko und Beeinträchtigungen des Wohlbefindens nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden können." Anzumerken ist: Die Studienlage ist deshalb so dünn, weil auch bei EMF-Studien der toxologische Studienansatz gilt, erst einmal zu prüfen, was bei hoher Dosierung passiert. Da aber schon EMF-Studien bei starker Befeldung bislang wenig bis nichts Dramatisches gefunden haben ist der Anreiz für Studien mit schwacher Befeldung denkbar gering. Die jüngste WHO-Forschungsagenda von 2010 bestätigt dies.

Keinen Bezug nehmen die AefU auf die vielen anderen EMF-Expertengruppen in aller Welt, die nicht nur 1-mal auf Zuruf den Stand des EMF-Wissens prüfen, sondern regelmäßig, und die seit Beginn der Aufzeichnungen nahezu einstimmig immer wieder neu zu der Einschätzung kommen, die geltenden Grenzwerte (gemeint sind die Immissionsgrenzwerte!) seinen sicher. Da leider die EMF-Seiten von WIK nicht mehr im Netz stehen, sie zeigten eine Auswahl dieser Expertenkommissionen, muss ich ersatzweise auf die schwer zu findende Liste der Kommissionen bei der GSMA verlinken (Int. Verband der Netzbetreiber), da mir keine vergleichbar gute Quelle auf neutraler Seite bekannt ist.

Aus meiner Sicht ist die "Me-Too"-Wortmeldung der AefU gegen eine Lockerung der Grenzwerte das Ergebnis einer Tunnelblickbetrachtung, und daher substanzarm sowie alles andere als überzeugend begründet. Fast schon rührend hilflos wirkt es, wenn die AefU sich auf Bauern (Bauernverband) berufen, auf Hauseigentümer (Hausverein Schweiz) und die Interessenvertreter für Patienten (Patientenstelle Schweiz). Zu bedenken ist auch der Interessenkonflikt der Umweltärzte: Ihre Praxen sind umso voller, je länger und heftiger sich Menschen von Funkwellen geplagt sehen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Aerzte, Interessenkonflikt, Umweltmediziner, Tunnelblick, Bafu, AefU, Bauernverband, Hausverein, Hauseigentümerverband


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