29. Januar: KVF-S beschließt Motion 18.3006 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 30.01.2018, 17:59 (vor 2492 Tagen) @ H. Lamarr

Medienmitteilung der KVF-S vom 30.01.2018:

Die fortschreitende Digitalisierung führt zu einem stetig steigenden Konsum von mobilen Daten durch die Wirtschaft und die Konsumentinnen und Konsumenten. Ein Ausbau auf den Standard 5G ist deshalb für die Schweiz zwingend. Eine Anpassung der Strahlenschutz-Bestimmungen auf europäisches Niveau wird weiterhin einen hohen Schutz der Gesundheit garantieren.

Mit 7 zu 6 Stimmen hat die Kommission eine Motion (18.3006) beschlossen, mit welcher der Bundesrat aufgefordert wird, eine Revision der NISV in Angriff zu nehmen, damit ein Kollaps der Mobilfunknetze verhindert und der Anschluss an die Digitalisierung sichergestellt werden kann. Die Kommission weist darauf hin, dass eine erfolgreiche Implementierung des Mobilfunkstandards 5G unumgänglich ist, wenn die Schweiz gegenüber den Nachbarländern nicht ins Hintertreffen geraten will. In Anbetracht der bereits starken Auslastung der Mobilfunkinfrastruktur, des rasanten Anstiegs der Datenmenge sowie des erschwerten Baus neuer Anlagen müssen nach Ansicht der Kommission die Vorschriften der NISV angepasst werden. Die internationalen Vorgaben für den Strahlenschutz sollen dabei weiterhin berücksichtigt werden, so dass ein hoher Gesundheitsschutz erhalten bleibt. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion. Einerseits hält sie fest, dass eine Anpassung der Verordnung in erster Linie in der Verantwortung des Bundesrates liegt. Andererseits macht sie geltend, dass die Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung auf die menschliche Gesundheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, weshalb jede Lockerung der Vorschriften mit äusserster Vorsicht angegangen werden sollte.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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