22. Februar: Gigaherz relauncht Beitrag vom 28. Januar (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 23.02.2018, 19:13 (vor 2468 Tagen) @ H. Lamarr

Unprofessionell ist das, was Gigaherz praktiziert: Präsident Jakob etikettiert seinen Beitrag vom 28. Januar (Argumente gegen die Lockerung der Strahlungsgrenzwerte) nachträglich um auf den 22. Februar. Anlass für diese Verjüngung ist ein inhaltliches "Update", das mutmaßlich ganze zwei Zeilen umfasst und mit Jakobs "Argumenten" gegen die Lockerung der Anlagegrenzwerte nicht das geringste zu tun hat:

Die nächste Abstimmung im Ständerat zum Thema „Lockerung der Strahlungs-Grenzwerte und Lockerung der Bauvorschriften für Mobilfunksender“ findet voraussichtlich am Montag, den 5.März statt

Die Hilflosigkeit des Gigaherz-Präsidenten, aktuelle 2-Zeilen-Meldungen auf derart unorthodoxe Weise an den Mann zu bringen, spricht Bände. Schlimmer aber ist die Desinformation, die der unbelehrbare selbsternannte EMF-Experte verbreitet. Da ich notgedrungen Jakobs "Argumente" auf der Suche nach offensichtlichen "Updates" noch einmal überfliegen musste, sprang mir die folgende Passage ins Auge:

Die in der EU geltenden angeblich 10mal höheren Immissionsgrenzwerte gelten dort für sogenannte Sicherheitszonen, das sind Orte wo sich nie ein Mensch aufhalten darf, weil dort die Temperatur menschlicher Organe innerhalb von 7Minuten von 37 auf 38° ansteigen kann.

Berichtigung zu Jakobs Behauptung über den Immissionsgrenzwert

Der obige Text belegt mit Nachdruck die Inkompetenz Jakobs, denn der Text ist von vorne bis hinten falsch. Jakobs "Sicherheitszonen" gibt es in der EU nicht, dort gibt es "Sicherheitsabstände" in horizontaler und vertikaler Richtung um die Antennen eines Antennenträgers. Die quadratische Summe aller Sicherheitsabstände eines Standorts ergibt den "standortbezogenen Sicherheitsabstand", in dem mit einem Sicherheitsfaktor > 1 auch die am Standort einwirkenden Immissionen benachbarter Funkstandorte (Mobilfunk, Amateurfunk, Rundfunk ...) berücksichtigt sind. Der standortbezogene Sicherheitsabstand ist ein theoretisches Worst-Case-Szenario, denn er gilt a) unter der (für Silvester) realistischen Annahme, dass alle Sendeantennen des Standorts mit voller Leistung senden und b) unter der unrealistischen Annahme, alle Antennen auf dem Antennenträger hätten dieselbe Hauptstrahlrichtung. Innerhalb des standortbezogenen Sicherheitsabstands können die ICNIRP-Immissionsgrenzwerte überschritten werden, Menschen dürfen sich daher dort kurzzeitig aufhalten (maximal 6 Minuten) aber nicht dauerhaft. Irreführend ist Jakobs Darstellung, innerhalb des Sicherheitsabstands könne die Kerntemperatur eines Menschen um 1 °C ansteigen. Mit solchen dummen Äußerungen befeuert er das Märchen, unter grenzwertiger Immission erwärme sich ein Mensch um 1 °C. Richtig ist: Erst beim 50-fachen des Immissionsgrenzwertes erwärmt sich ein Mensch um 1 °C.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Amateurfunk


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