Warum verzichtet der Bundesrat auf seine Verordnungskompetenz? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 30.01.2018, 19:42 (vor 2492 Tagen) @ H. Lamarr

Am 9. Dezember 2016 schrieb der Journalist Richard Aschinger einen Beitrag, in dem er das Scheitern der Motion 16.3007 (Modernisierung der Mobilfunknetze) aus der politischen Perspektive kritisch bewertet. Obschon ich Aschinger nicht in allen Punkten zustimme, halte ich seinen Artikel für eine erfrischende Alternative zu den eher weltfremden und substanzarmen Darbietungen organisierter Mobilfunkgegner. Aschinger ist offenbar mit dem Politikbetrieb der Schweiz vertraut und wirft u.a. eine berechtigte Frage auf, die von Anti-Mobilfunk-Vereinen bisher nie zu hören war: Warum macht Bundesrätin Leuthard nicht von ihrer Verordnungskompetenz Gebrauch und ändert die NISV einfach so wie es dem Bundesrat gefällt? Aschingers Antwort:

Mit ihrer Zustimmung zur Motion hatte Leuthard einen klaren Positionswechsel vollzogen. Sie hat sich offensichtlich von den Argumenten der Branche überzeugen lassen, dass mehr Handy-Nutzung mehr Funkbedarf und somit mehr Antennenkapazität bedeute. Wieso aber hat sie nicht einfach ihre bundesrätliche Verordnung geändert, wie es in ihrer Kompetenz läge? Zu vermuten ist Angst. Der Kurswechsel ist unpopulär, wie zahlreiche Proteste gegen die Motion im Parlament beweisen. Frau Leuthard wollte sehr wahrscheinlich die politische Verantwortung für die Wende nicht tragen. Deshalb, so die Vermutung, das Spiel mit der Motion, die die Ministerin nicht als Gehilfin einer Wirtschaftslobby, sondern als treue Ausführungskraft des in beiden Kammern dokumentierten Volkswillens erscheinen lassen sollte.

Kommentar: Wenn es den Schweizern nicht gelingt, die organisierte Desinformation der Bevölkerung durch Anti-Mobilfunk-Vereine, Antagonisten und Umweltmediziner mit gezielter Aufklärung in letzter Sekunde in den Griff zu bekommen, dann wird die einvernehmliche Lockerung der Anlagegrenzwerte scheitern. Es wäre meines Wissens ein Novum in der Neuzeit, dass sich ein Land von diffusen und objektiv nicht begründbaren Ängsten gegenüber einer ideellen Immission (vergl. Aberglauben) in eine politische Zerreißprobe manövrieren lässt. Denn wenn die gestern beschlossene Motion 18.3006 in einer der beiden Kammern des Parlaments scheitert, ist de-facto eine Lockerung nur noch mit der Verordnungskompetenz des Bundesrates möglich. Die einzige Alternative, statt Grenzwertlockerung die Mobilfunknetze mit zusätzlichen Mobilfunksendern so weit zu verdichten, dass 5G möglich wird, ist der Bevölkerung, der seit rund 20 Jahren irrationale Ängste gegenüber Elektrosmog ungestört injiziert werden, im erforderlichen Ausmaß nicht mehr vermittelbar.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, Motion, 5G


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