Was, wenn die Motion 18.3006 im Ständerat scheitert? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 27.02.2018, 18:33 (vor 2464 Tagen) @ H. Lamarr

Da in Deutschland die parlamentarischen Rituale der Schweiz nicht jedem geläufig sind, bat ich den vorzüglichen Rechtsdienst des Parlaments in Bern um Auskunft, was der Motion 18.3006 blüht, scheitert sie bereits beim erstbehandelnden Rat. Hier die Antwort:

Die Behandlung einer Motion in den Räten ist in Artikel 121 des Parlamentsgesetzes geregelt. Nach Artikel 121 Absatz 2 ParlG ist eine Motion erledigt, wenn der Rat sie ablehnt. Nur wenn der Rat, in dem die Motion eingereicht worden ist, diese annimmt, geht sie überhaupt an den anderen Rat. Lehnt der Ständerat also die Motion am 5. März 2018 ab, so ist diese erledigt und wird im Nationalrat nicht auch noch behandelt.

In Absatz 3 – 5 von Artikel 121 ParlG sehen Sie wie es weitergeht, wenn eine Motion im Erstrat angenommen worden ist und in den Zweitrat kommt. Nimmt also der Ständerat am 5. März 2018 die Motion an, so geht diese anschliessend in den Nationalrat. Nur wenn beide Räte zugestimmt haben, wird eine angenommene Motion zu einem Auftrag an den Bundesrat.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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