Falsche Schlüsse (210): Schadenfreiheitsrabatt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 02.07.2022, 01:52 (vor 898 Tagen) @ H. Lamarr

Nach Jahrzehnten als Autofahrer war mir eigentlich klar, der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung nimmt mit dem Höherwerden der SF-Klasse zu. Der Versicherte kommt so in den Genuss höherer Rabatte, je länger er unfallfrei fährt. Wer z.B. in seiner Beitragsrechnung von SF-Klasse 13 in SF-Klasse 14 geklettert ist, so wie mein Eheweib, der darf sich bei ansonsten unveränderten Randbedingungen über einen niedrigeren Beitragssatz freuen. So kenne ich das. Doch meine Frau freute sich nicht. Denn ihr Zuwachs an unfallfreien Jahren wurde von ihrer Kfz-Versicherung mit einem höheren Beitragssatz geahndet. Ein Anruf beim Versicherer ergab: Sie war (anscheinend stillschweigend) in einen teureren Tarif umgebucht worden. Kunden, die dies an den höheren Kosten bemerken und explizit reklamieren könnten jedoch in den bisherigen günstigeren Tarif zurückgebucht werden. Klar, dass sie dies sofort verlangte. Das Telefonat entlastet nun unsere Haushaltskasse mit rd. 50 Euro pro Jahr. Also: Beitragsrechnungen nicht nur lochen und abheften, sondern prüfen :yes:.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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