Falsche Schlüsse (110): Klingelschilder vs. Nummernschilder (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 25.10.2018, 17:40 (vor 2243 Tagen) @ H. Lamarr

Am 18. Oktober 2018 meldete der "Stern":

[image]Große Aufregung um die kleinen Namen am Klingelschild: Ein Wiener Mieter hat sich beschwert, dass der Name am Klingelschild gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Die zuständige Hausverwaltung "Wiener Wohnen" erkundigte sich und kam zum Schluss, dass der Mann im Recht ist. Sie kündigte daraufhin an, bis zum Jahresende sämtliche Namen von den Klingelschildern ihrer 220.000 kommunalen Wohnungen zu entfernen. Sie sollen durch anonyme Wohnungsnummern ersetzt werden. [...]

Diese und ähnliche Meldungen in Deutschland und Österreich geißelte die EU-Kommission jetzt als Falschmeldungen:

Die seit Mai geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthält keine Regeln für Namen auf Türschildern oder Briefkästen und verlangt auch nicht, dass diese entfernt werden. Das hat die Europäische Kommission klargestellt. Entsprechende Behauptungen in mehreren Medienberichten in Deutschland und Österreich seien schlicht und einfach falsch. Die EU-Kommission empfiehlt, sich bei Zweifeln zur Umsetzung der neuen Datenschutzregeln an die jeweils zuständigen nationalen Datenschutzbehörden zu wenden. Diese seien bereit, Ratschläge zu geben und Fehlinterpretationen der Regeln zu vermeiden.

Die Datenschutzgrundverordnung setzt hohe Standards für den Schutz personenbezogener Daten und klärt, aus welchen Gründen Daten erhoben und verarbeitet werden können. Der Grundsatz der Einwilligung ist nur eine der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein weiteres ist das Prinzip des „berechtigten Interesses“. Dieses ist bei Klingelschildern laut Kommission gegeben, denn man müsse wissen, wer in einer Wohnung wohnt, um eine Person kontaktieren oder Post zustellen zu können. Hintergrund der Berichte war die Beschwerde eines Mieters in Wien über einen vom Vermieter angebrachten Namen an seinem Klingelschild. Daraufhin wurden über 200.000 Schilder entfernt – laut Bundesdatenschutzbeauftragtem unnötigerweise.

Klingelschilder kein Fall für die DSGVO

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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