Mosgöller und Kundi in Big Trouble (Allgemein)
Alexander Lerchl , Freitag, 05.05.2023, 09:25 (vor 585 Tagen)
Im Gerichtsverfahren "Murray gegen Motorola" hat das zuständige Gericht kürzlich entschieden, dass die Wiener Experten Michael Kundi und Wilhelm Mosgöller als Zeugen der Anklage ausgeschlossen werden. Das viele Seiten umfassene Dokument ist eine schallende Ohrfeige für beide. Mehr später.
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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert
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Recht, Wissenschaftler, Motorola, Hirntumor, Kundi, Gliom, Mosgöller, USA, Sammelklage, Murray
Mosgöller und Kundi in Big Trouble
H. Lamarr , München, Freitag, 05.05.2023, 11:51 (vor 585 Tagen) @ Alexander Lerchl
Im Gerichtsverfahren "Murray gegen Motorola" hat das zuständige Gericht kürzlich entschieden, dass die Wiener Experten Michael Kundi und Wilhelm Mosgöller als Zeugen der Anklage ausgeschlossen werden. Das viele Seiten umfassene Dokument ist eine schallende Ohrfeige für beide. Mehr später.
Deepl hat seine liebe Not, die 83 Seiten ordentlich zu übersetzen. Das macht die Interpretation mühsam. Bemerkenswert finde ich das beinharte "Verhör" von Wilhelm Mosgöller durch einen Anwalt der Beklagten. Da musste er klipp und klar eingestehen, in der wissenschaftlichen Gemeinschaft sei nicht allgemein anerkannt, dass elektromagnetische Felder von Mobiltelefonen eine Ursache für Krebs beim Menschen sind. Ihm sei auch nicht bekannt, irgendeine internationale Gesundheits- und Sicherheitsorganisation (Stand 2018) habe die Position vertreten, elektromagnetische Felder von Mobiltelefonen seien eine Ursache für Krebs beim Menschen. Das hört sich meiner Meinung nach ganz anders an, als das, was er bei seinen Auftritten vor Laienpublikum berichtet.
Wenn ich das Dokument richtig verstehe, wurden Kundi und Mosgöller allerdings nicht als Zeugen der Anklage ausgeschlossen, sondern ihr Sachverständigengutachten, an dem auch die übrigen Gutachter der Kläger mitwirkten, wurde auf Antrag der Beklagten (Juli 2019) hin vom Gericht im April 2023 nicht als Beweismittel zugelassen. Den Gutachtern der Kläger gelang es anlässlich der Anhörung im September 2022 nicht, die Einwände gegen ihr Sachverständigengutachten zu entkräften.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Alle Experten der Kläger im Hirntumor-Verfahren ausgeschlossen
H. Lamarr , München, Freitag, 05.05.2023, 13:50 (vor 585 Tagen) @ H. Lamarr
Wenn ich das Dokument richtig verstehe, wurden Kundi und Mosgöller allerdings nicht als Zeugen der Anklage ausgeschlossen, sondern ihr Sachverständigengutachten, an dem auch die übrigen Gutachter der Kläger mitwirkten, wurde auf Antrag der Beklagten (Juli 2019) hin vom Gericht im April 2023 nicht als Beweismittel zugelassen. Den Gutachtern der Kläger gelang es anlässlich der Anhörung im September 2022 nicht, die Einwände gegen ihr Sachverständigengutachten zu entkräften.
Aber: Auch Microwave News schreibt am 4. Mai 2023:
Alle Experten der Kläger im Handy-Hirntumor-Verfahren ausgeschlossen
Zweiundzwanzig Jahre und es werden immer mehr
Ein großer Sieg für die Telekommunikationsunternehmen und insbesondere für Motorola: Ein Richter hat allen Sachverständigen, die die Behauptung unterstützen sollten, dass Mobiltelefone zu Hirntumoren führen können, die Aussage verweigert.
Richter Alfred Irving Jr. vom Washington DC Superior Court erließ die Entscheidung am 25. April in einer Sammelklage von 13 Fällen, die zusammen als Murray gegen Motorola bekannt sind.
Der Rechtsstreit Murray läuft schon seit langer, langer Zeit - denken Sie an Jarndyce. Die ursprüngliche Klage wurde vor mehr als 20 Jahren eingereicht. Im November 2001 verklagten Mayer Morganroth und sein Sohn Jeffrey Morganroth Motorola im Namen von Michael Murray, einem 34-jährigen Techniker, der ein bösartiges Gliom entwickelt hatte, nachdem er Mobiltelefone für Motorola getestet hatte (Einzelheiten in MWN, N/D01). weiter ...
Kommentar: Der arme Klaus Scheidsteger, von den Verheißungen seines Märchenfilms "Thank You for Calling" ist jetzt nicht viel mehr als ein Häufchen Asche übrig geblieben . Für sein neues Werk hat er Fiorella Belpoggi interviewt. Wenn es stimmt, dass sämtliche Gutachter der Kläger disqualifiziert wurden, könnte sie von den Anwälten der Kläger wohl als Ersatzgutachterin ins Auge gefasst werden. Das wäre allerdings mMn keine gute Idee.
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Begründungen und Kommentar
Alexander Lerchl , Freitag, 05.05.2023, 23:07 (vor 585 Tagen) @ Alexander Lerchl
Einige der Textpassagen, übersetzt mit Deepl:
Michael Kundi:
Dr. Kundi versäumt es jedoch, anhand spezifischer Studien und Daten zu erklären, warum die Inzidenz von Gliomen und Akustikusneurinomen im Laufe der Zeit nicht zugenommen hat, wo doch die zunehmende Nutzung von Mobiltelefonen angeblich einen Zusammenhang zwischen dem interessierenden Agens (d. h. der von Mobiltelefonen ausgehenden Strahlung) und der Krankheit belegen würde.
Das Gericht kommt daher zu dem Schluss, dass die Meinung von Dr. Kundi in seinem ergänzenden Bericht nicht gestützt wird, wenn man sie im Hinblick auf die neun Bradford Hill Faktoren betrachtet. Mit anderen Worten, Dr. Kundi liefert keine ausreichenden Fakten oder Daten, um seine Meinung zu untermauern, dass eine Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen der Nutzung von Mobiltelefonen und Akustikusneurinomen und Gliomen besteht.
Wilhelm Mosgöller:
Dr. Mosgoeller versäumt es, das Krebsrisiko durch die Nutzung von Mobiltelefonen zu quantifizieren, weder unter dem Gesichtspunkt der Auslösung noch unter dem der Förderung, er liefert keine Belege dafür, dass DNA-Brüche ein erhöhtes Risiko oder einen Prädiktor für Krebs darstellen, und er legt keine Studien vor, auf die er sich bei der Bildung seiner Meinung stützt...'
Darüber hinaus stützt sich Dr. Mosgoeller auf seine ATHEM-1- und ATHEM-2-Forschung; er hat es jedoch versäumt,: (1) seiner eigenen Methode der Verwendung replizierter Studien zu folgen; (2) fehlgeschlagene Replikationen von Studien, auf die er sich für die ATHEM-2-Forschung stützte, anzugeben und die fehlgeschlagenen Replikationen zu erklären; (3) Studien zu erklären, die die ATHEM-2-Forschung bewerteten und Probleme mit der Forschung über die Bildung von Mikrokernen und gegenteilige Ergebnisse feststellten; und (4) den Nachweis zu erbringen, dass Studien, auf die er sich für seine Meinung zu DNA-Brüchen in ATHEM-1 stützte, repliziert wurden, oder eine fehlgeschlagene Replikation solcher Studien zu erklären.'
Dr. Mosgoellers Aussage basiert nicht auf ausreichenden Fakten und Daten, dem Produkt zuverlässiger Prinzipien und Methoden, und er hat die Prinzipien und Methoden nicht zuverlässig auf die Fakten dieses Falles angewandt... Das Gericht wird daher seine Aussage ausschließen.'
Dimitris J. Panagopoulos
Außerdem ist es bezeichnend, dass niemand außerhalb der Universität Athen Dr. Panagopoulos' Methode der Fruchtfliegenexposition anwendet. Seine Expositionsmethodik ist in der wissenschaftlichen Gemeinschaft nicht allgemein anerkannt. Mehr noch, Dr. Panagopoulos' Methode wurde kritisiert oder erhielt negative Kommentare von der IARC, der britischen Gesundheitsbehörde und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ... Kurz gesagt, es gibt keine weit verbreitete Akzeptanz der von Dr. Panagopoulos angewandten Methode. Dies lässt weiterhin Zweifel an der Zuverlässigkeit der Methode aufkommen.
Insbesondere versäumt es Dr. Panagopoulos, darzulegen, wie seine Forschungen und Experimente an Fruchtfliegen direkt auf den Menschen übertragen werden können und wie die Auswirkungen auf die Fruchtfliegen mit Krebs im Allgemeinen oder Hirntumoren und speziell mit Gliomen oder Akustikusneurinomen beim Menschen zusammenhängen ... Dr. Panagopoulos erfüllt nicht die Anforderungen von Regel 702; daher muss das Gericht seine Aussage ausschließen.
Das alles sind richtige Klatschen für die "Experten" Kundi und Mosgöller. An deren Stelle würde ich mich in Grund und Boden schämen, was sie vermutlich nicht vorhaben.
Jedenfalls ist eines sicher: alle, die sich mit Franz Adlkofer sozusagen ins Bett gelegt haben, waren danach nicht gesünder. Dariusz Leszczynski, Wilhelm Mosgöller, Michael Kundi, Niels Kuster, usw.
Fortsetzung folgt.
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Rule 702: Zeugenaussagen von Sachverständigen
H. Lamarr , München, Samstag, 06.05.2023, 00:39 (vor 585 Tagen) @ Alexander Lerchl
Dr. Panagopoulos erfüllt nicht die Anforderungen von Regel 702; daher muss das Gericht seine Aussage ausschließen.
Die "Rules of Evidence" sind ein Werkzeug im US-amerikanischen Beweisrecht, um anlässlich von Gerichtsverhandlungen systematisch die Zulässigkeit von Beweismitteln beurteilen zu können.
Rule 702 besagt:
Zeugenaussagen von Sachverständigen
Primäre Punkte
Ein Zeuge, der aufgrund seiner Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrung, Ausbildung oder Schulung als Sachverständiger qualifiziert ist, kann in Form eines Gutachtens oder auf andere Weise aussagen, wenn:
(a) das wissenschaftliche, technische oder sonstige Fachwissen des Sachverständigen dem Gericht helfen wird, die Beweise zu verstehen oder eine strittige Tatsache zu bestimmen;
(b) die Aussage auf ausreichenden Fakten oder Daten beruht;
(c) die Aussage auf zuverlässigen Prinzipien und Methoden beruht; und
(d) der Sachverständige hat die Grundsätze und Methoden zuverlässig auf den Sachverhalt angewandt.
Quelle: https://www.law.cornell.edu/rules/fre/rule_702
Im Laufe des Verfahrens Murray vs. Motorola stolperten bereits andere Gutachter der Kläger über die Rules of Evidence. So wurden der Epidemiologin Dr. Shari Kramer und dem Neurochirurgen Dr. "Vini" Gautam Khurana bereits 2014 die Rule 403 zum Verhängnis. Damals verhandelte Richter Weisberg den Fall.
Rule 403 besagt:
Ausschluss relevanter Beweise wegen Voreingenommenheit, Unklarheiten, Prozessverschleppung oder aus anderen Gründen
Primäre Punkte
Das Gericht kann relevante Beweise ausschließen, wenn ihr Beweiswert durch die Gefahr eines oder mehrerer der folgenden Punkte wesentlich überwogen wird: Befangenheit, Vernebeln des Sachverhalts, Irreführung der Geschworenen, unangemessene Verzögerung, Prozessverschleppung oder unnötiges Kumulieren von Beweisen.
Quelle: https://www.law.cornell.edu/rules/fre/rule_403
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Mosgöller aus Sicht der BUND Kreisgruppe Rosenheim
H. Lamarr , München, Sonntag, 07.05.2023, 19:51 (vor 583 Tagen) @ Alexander Lerchl
Dr. Mosgoeller versäumt es, das Krebsrisiko durch die Nutzung von Mobiltelefonen zu quantifizieren, weder unter dem Gesichtspunkt der Auslösung noch unter dem der Förderung, er liefert keine Belege dafür, dass DNA-Brüche ein erhöhtes Risiko oder einen Prädiktor für Krebs darstellen, und er legt keine Studien vor, auf die er sich bei der Bildung seiner Meinung stützt...'
Darüber hinaus stützt sich Dr. Mosgoeller auf seine ATHEM-1- und ATHEM-2-Forschung; er hat es jedoch versäumt,: (1) seiner eigenen Methode der Verwendung replizierter Studien zu folgen; (2) fehlgeschlagene Replikationen von Studien, auf die er sich für die ATHEM-2-Forschung stützte, anzugeben und die fehlgeschlagenen Replikationen zu erklären; (3) Studien zu erklären, die die ATHEM-2-Forschung bewerteten und Probleme mit der Forschung über die Bildung von Mikrokernen und gegenteilige Ergebnisse feststellten; und (4) den Nachweis zu erbringen, dass Studien, auf die er sich für seine Meinung zu DNA-Brüchen in ATHEM-1 stützte, repliziert wurden, oder eine fehlgeschlagene Replikation solcher Studien zu erklären.'
Dr. Mosgoellers Aussage basiert nicht auf ausreichenden Fakten und Daten, dem Produkt zuverlässiger Prinzipien und Methoden, und er hat die Prinzipien und Methoden nicht zuverlässig auf die Fakten dieses Falles angewandt... Das Gericht wird daher seine Aussage ausschließen.'
Soweit die Beurteilung Mosgöllers als Wissenschaftler durch Richter Alfred Irving.
Man kann den Wiener Wissenschaftler freilich auch anders sehen. So geschehen 2022 durch Theo Schneider, Schriftführer der BUND-Kreisgruppen Rosenheim. Schneider berichtet in dem Text von einem Online-Duell am 13. Oktober 2022, bei der Wilhelm Mosgöller und Gunde Ziegelberger (BfS) aufeinander trafen. Die Kontrahenten werden von Schneider als zwei "führende Sachverständige" vorgestellt (Auszug):
[...] Prof. Dr. med. Wilhelm Mosgöller, Zentrum für Krebsforschung der MedUni Wien, stellte dagegen eigene Studienreihen zu sogenannten athermischen Wirkungen als methodisch und logisch einwandfrei dar. Die ATHEM-1-Studie habe DNA-Strangbrüche und damit eine erhöhte Krebswahrscheinlichkeit mit wissenschaftlich anerkannten Methoden gezeigt und die im Jahr 2008 als gefälscht diffamierte, mittlerweile aber rehabilitierte REFLEX-Studie seiner Kollegen Prof. Dr. Rüdiger und Prof. Dr. Adlkofer bestätigt. [...]
Wie kann ein Richter in den USA und ein deutscher Versicherungsmathematiker zu derart unterschiedlichen Auffassungen über die Qualifikationen Mosgöllers kommen? Ich versuche mich mal an einer Antwort:
► Theo Schneider ist überzeugter Mobilfunkgegner, daran gibt es keinen Zweifel. Ergebnisoffenheit kann von ihm nicht erwartet werden, Voreingenommenheit hingegen schon.
► Schneider hat keinerlei Eigenkompetenz in Sachfragen der Mobilfunkdebatte, er muss daher blind glauben, was Diagnose-Funk, sein wichtigster Informationslieferant, berichtet. Zweifel an der Kompetenz des Vereins plagen den Versicherungsmathematiker offenkundig nicht.
► Schneider schätzt die EMF-Eigenforschung Mosgöllers offensichtlich als erwähnenswertes Qualitätsmerkmal ein, um seinen Interessenvertreter gegenüber Gunde Ziegelberger zu profilieren. Vor dem US-Gericht wurde jedoch Mosgöller ausgerechnet seine Eigenforschung zum Verhängnis (Athem-Studien), weil er seine Einschätzung des Krebsrisikos infolge EMF-Exposition bevorzugt mit seinen Athem-Studien begründet. Richter Irving sieht darin einen Tunnelblick des Wieners, der gegenteilige Forschungsergebnisse außen vor lasse.
► Mosgöllers Behauptung, seine Athem-Studien seinen "methodisch und logisch einwandfrei" gibt Schneider korrekt in indirekter Rede wieder. Als Laie kann er diese Behauptung nicht kompetent bewerten. Die Gutachter der Beklagten zeigten hingegen Versäumnisse Mosgöllers auf, die seine Behauptung erheblich infrage stellen. Schneiders Bericht datiert vom 13. Oktober 2022. Etwa 14 Tage zuvor wurde Mosgöller anlässlich einer Anhörung im Fall Murray vs. Motorola von Anwälten der Streitparteien ins Kreuzverhör genommen und schnitt dabei gar nicht gut ab (siehe Dokument im Startposting). Unter dieser Maßgabe sehe ich seine Aussagen anlässlich der Online-Veranstaltung, über die Schneider berichtet, im deutlichen Widerspruch zu den Eingeständnissen, zu denen Mosgöller im Kreuzverhör gezwungen wurde.
► Sollte Mosgöller gemäß Schneider tatsächlich behauptet haben, die unter Fälschungsverdacht gestandene "Reflex"-Studie sei "rehabilitiert", wäre dies ein starkes Stück von Desinformation. Franz Adlkofer zweckentfremdete das Urteil des OLG Bremen vom Januar 2021 über den Fälschungsverdacht unverzüglich zu der Irreführung, das Gericht habe die Ergebnisse der besagten Studie für richtig erklärt. Diagnose-Funk, Adlkofers bevorzugtes Sprachrohr, verbreitete diese haltlose Behauptung in der Szene organisierter Mobilfunkgegner und erreichte damit wohl auch den empfangsbereiten Schneider, der offenkundig keinen Anlass sah, in seinem Bericht Mosgöllers Wiederholung wegzulassen. Dabei hätten die Kolporteure nur das Urteil studieren müssen, um zu erkennen, was für einer dreisten Verdrehung der Tatsachen sie auf den Leim gehen. Doch wenn es gegen Adlkofers Erzfeind Alexander Lerchl geht, scheint bei überzeugten Mobilfunkgegnern Anstand Nebensache zu sein und jedes Mittel den Zweck zu rechtfertigen. Schneider ist daher der Vorwurf zu machen, den BUND auf Kreisebene in Verruf zu bringen, indem er die Umweltschützer als Helfershelfer zugunsten der Machenschaften eines (verstorbenen) Ex-Tabaklobbyisten missbraucht.
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Mosgöller aus Sicht der BUND Kreisgruppe Rosenheim
H. Lamarr , München, Sonntag, 07.05.2023, 20:36 (vor 583 Tagen) @ H. Lamarr
Schneiders Bericht datiert vom 13. Oktober 2022. Etwa 14 Tage zuvor wurde Mosgöller anlässlich einer Anhörung im Fall Murray vs. Motorola von Anwälten der Streitparteien ins Kreuzverhör genommen und schnitt dabei gar nicht gut ab (siehe Dokument im Startposting). Unter dieser Maßgabe sehe ich seine Aussagen anlässlich der Online-Veranstaltung, über die Schneider berichtet, im deutlichen Widerspruch zu den Eingeständnissen, zu denen Mosgöller im Kreuzverhör gezwungen wurde.
Theo Schneider: Ein erhöhtes Krebsrisiko sei Mosgöller zufolge nicht nur in Österreich, sondern auch durch Forscherinnen und Forscher weltweit nachgewiesen worden [...]
Wilhelm Mosgöller im Kreuzverhör (im September 2022 in den USA)
Frage: "Sie vertreten in diesem Fall nicht die Meinung, dass Mobiltelefone - [elektromagnetische Felder] von Mobiltelefonen speziell Gliome verursachen, richtig?
Antwort: "Richtig. Ja."
Frage: Habe ich Ihnen diese Frage gestellt und haben Sie mir diese Antwort gegeben?
Antwort: Natürlich, ja. Technisch gesehen ist das korrekt.
Frage: Dr. Mosgoeller, Sie sind auch nicht der Meinung, dass [elektromagnetische] Felder von Mobiltelefonen ein Akustikusneurinom verursachen, richtig?
Antwort: Nicht speziell - oh, ja. Es ist hier so, nicht speziell das Akustikusneurinom. Wir haben das Prinzip untersucht, und ob es etwas verursacht oder nicht, hängt von der Exposition ab.
Originaltext
Question: “You’re not—offering the opinion in this case that cell phones—[electromagnetic fields] from cell phones cause glioma specifically, correct?
Answer: “Correct. Yes.”
Did I ask you that question and did you give me that answer?
A. Of course, yes. Technically speaking it’s correct.
Q. Dr. Mosgoeller, you’re also not offering the opinion that [electromagnetic] fields from cell phones cause acoustic neuroma, correct?
A. Not specifically—oh, yes. It’s here. Not specifically acoustic neuroma. We investigated the principle, and whether it causes something or not depends on the exposure.
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Aufwertung bestimmter Referenten durch Laien
KlaKla, Samstag, 13.05.2023, 10:46 (vor 577 Tagen) @ H. Lamarr
[...] Prof. Dr. med. Wilhelm Mosgöller, Zentrum für Krebsforschung der MedUni Wien, stellte dagegen eigene Studienreihen zu sogenannten athermischen Wirkungen als methodisch und logisch einwandfrei dar. Die ATHEM-1-Studie habe DNA-Strangbrüche und damit eine erhöhte Krebswahrscheinlichkeit mit wissenschaftlich anerkannten Methoden gezeigt und die im Jahr 2008 als gefälscht diffamierte, mittlerweile aber rehabilitierte REFLEX-Studie seiner Kollegen Prof. Dr. Rüdiger und Prof. Dr. Adlkofer bestätigt. [...]
Theo Schneider: Ein erhöhtes Krebsrisiko sei Mosgöller zufolge nicht nur in Österreich, sondern auch durch Forscherinnen und Forscher weltweit nachgewiesen worden [...]
Derartige Irrtümer verbreiten Laie und Profiteure. Hätte Schneider und Mosgöller Anstand, würden sie dafür sorgen, dass diese zeitnahe korrigiert werden. Ebenso die Aussage, Mosgöller sein von der MedUni. Wien.
Es ist ein beliebter Trick, Referenten als Mitglieder einer Universität Laien zu verkaufen. Dr. Klaus Buchner musste auf einer Mobilfunk-Veranstaltung klarstellen, dass er seine persönliche Meinung vertritt und nicht die seines damaligen Arbeitgebers, die TU-München. Ich denke dieses Spiel wird solange weiter betrieben, bis eine offiziell Aufforderung bei den Referenten eintritt mit einer Unterlassung unter Androhung von Konsequenzen. Und dann wird gejammert, dass die böse Industrie ...
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Meine Meinungsäußerung
Mosgöller und Kundi in Big Trouble: eine Rezeption
H. Lamarr , München, Donnerstag, 11.05.2023, 21:57 (vor 579 Tagen) @ Alexander Lerchl
Dieser Strang hier inspirierte unsere unvergleichliche Eva Weber zu der Feststellung:
IZgMF, das angebliche "Informationszentrum gegen Mobilfunk", gilt mMn als führendes Forum gegen Menschen die unter Funk leiden, und ebenso als Sprachrohr zur Verteilung "schallender Ohrfeigen" an Wissenschaftler, deren Studienergebnisse bzw. Meinungen nicht exakt auf der üblichen - bis heute - Verharmlosungslinie von Funktechnik liegen.
Das sehe ich anders.
Das IZgMF-Forum beschäftigt sich vorwiegend mit den Machenschaften, Auswüchsen, Unterstellungen und Irrtümern überzeugter Mobilfunkgegner. Da es in den D-A-CH-Ländern das einzige Forum dieser Art ist, ist es zwangsläufig führend. Im Gegensatz zur Darstellung von Frau Weber sehe ich das IZgMF als eine Schutzorganisation für noch nicht restlos überzeugte Mobilfunkgegner, für die Forum-Teilnehmer "KlaKla" die treffende Bezeichnung Stopfgänse gefunden hat. Klingt nicht so hart wie "nützliche Idioten". Gnadenlos gestopft mit viel Desinformation und wenigen Happen Information werden Stopfgänse von Mästern, die sich in Anti-Mobilfunk-Vereinen organisiert haben. Doch das verseuchte Futter ist für brave Stopfgänse gefährlich, fast so gefährlich wie die Vogelgrippe. So gesehen ist das IZgMF-Forum ein privates Impfzentrum für gefährdete Entenvögel. Im Volksmund ist der Impfstoff als Blick über den Tellerrand hinaus bekannt. Restlos überzeugte Mobilfunkgegner und Mäster fürchten diesen wie der Teufel das Weihwasser, für sie ist der Impfstoff pures Gift, wäre er ein Buch – es müsste verbrannt werden.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Murray gegen Motorola: Statusanhörung am 19. Juli 2023
H. Lamarr , München, Mittwoch, 19.07.2023, 01:22 (vor 511 Tagen) @ Alexander Lerchl
Im Gerichtsverfahren "Murray gegen Motorola" hat das zuständige Gericht kürzlich entschieden, dass die Wiener Experten Michael Kundi und Wilhelm Mosgöller als Zeugen der Anklage ausgeschlossen werden. Das viele Seiten umfassene Dokument ist eine schallende Ohrfeige für beide.
Wie geht es nun weiter? Das fragte sich auch Richter Irving und verschickte am 10. Juli 2023 rund 160 Einladungen für eine virtuelle Statusanhörung aller Beteiligten. Nachfolgend sein Beschluss dazu:
Mit Beschluss vom 25. April 2023 gab das Gericht dem Antrag der Beklagten auf Ausschluss des Sachverständigengutachtens der Kläger statt und stellte fest, dass das von den Klägern vorgelegte Sachverständigengutachten nicht dem Standard für die Zulassung gemäß Rule 702 der Federal Rules of Evidence entspricht, wie er vom Berufungsgericht in der direkten Berufung in diesem Fall angenommen wurde. Da das Gericht keine weiteren sachdienlichen Anträge erhielt, konferierten die Kammern anschließend per E-Mail mit den Parteien, um festzustellen, ob sie für eine Anhörung zum Stand der Dinge zur Verfügung stehen, um die nächsten Schritte in den betreffenden Rechtssachen festzulegen. Die Parteien haben dem Gericht ordnungsgemäß mitgeteilt, dass sie gemeinsam für eine virtuelle Statusanhörung am 19. Juli 2023 zur Verfügung stehen. Das Gericht wird eine virtuelle Statusanhörung für den 19. Juli 2023 um 11:00 Uhr im Gerichtssaal 518 anberaumen. Dementsprechend ordnet das Gericht am 10. Juli 2023 eine virtuelle Anhörung zum Stand der Dinge für den 19. Juli 2023 um 11:00 Uhr im Gerichtssaal 518 an.
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