Grenzwertfestlegung (Allgemein)

Raylauncher @, Sonntag, 23.07.2006, 17:26 (vor 6697 Tagen) @ KlaKla

Erst wenn der wissenschaftliche Beweis erbracht wird, dass die Grenzwerte
nicht vor Gesundheitsschäden schützen wird es eine Änderung bzgl. der
Grenzwerte geben.

Das sind die Grundsätze bei jeder Grenzwertfestsetzung. Nur eine wissenschaftliche Vorgehensweise auf der Basis von kausalen Zusammenhängen und nachgewiesenen Wirkungen ist zur Festlegung von Grenzwerten der sinnvolle Weg. Wollten wir Grenzwerte auf der Basis von Vermutungen und Einzelinteressen festlegen, müssten wir unsere gesamte zivilisierte Gesellschaft aufgeben. Was dem einen der GW nach der 26.BImSchV ist, ist für andere derjenige für Cyanacrylat im Brot, der Lärmschutzgrenzwert, der Ozongrenzwert, der Gehalt an Blei im Trinkwasser, an Mutterkorn im Getreide usw. usw. Natürlich ist anzustreben, nachgewiesene Gefährdungen durch Schadstoffe und Immissionen zu minimieren. Dazu gibt es die Grenzwerte, die so festgelegt sind, dass Gefährdungen hinreichend unwahrscheinlich werden. Eine Nullrisiko-Politik funktioniert jedoch nicht. Abgesehen davon, dass sich beliebig niedrige Grenzwerte häufig gar nicht realisieren lassen, steigt doch zumindest der Aufwand dafür exponentiell an und damit auch die Kosten für Nahrung, Gebrauchsartikel und Dienstleistungen. Wer das Ganze zu Ende denkt, muss zum Schluss kommen, dass wir uns damit wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch ruinieren würden ohne dass wir gesünder geschweige denn besser lebten. Ganz im Gegenteil, denn das Gesundheitssystem wäre damit auch unbezahlbar, wegen der überzogenen Anforderungen an die Sicherheit von Arzneimitteln und Diagnoseverfahren.

Raylauncher

Tags:
Willkür, 26. BImSchV, Grenzwertfestsetzung


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