Betreiber in die Pflicht nehmen (Allgemein)

KlaKla, Samstag, 22.07.2006, 09:44 (vor 6698 Tagen) @ Gerold
bearbeitet von KlaKla, Samstag, 22.07.2006, 10:21

Die Bundesnetzagentur erteilt eine Standortbescheinigung die nur der Legitimation dient, dass außerhalb des Sicherheitsbereich der Grenzwert nicht überschritten oder erreicht wird.
Die Leistungsflussdichte nimmt mit der Entfernung von der Antenne quadratisch ab. Aus diesem Umstand lässt sich ableiten, dass sie niemals den Grenzwertes erreichen, wo sich Menschen dauerhaft aufhalten.

Daher sind Messungen am Erdboden oder in Wohnungen, die klären sollen wird der Grenzwert eingehalten absolut überflüssig.
Anders sieht es aus, wenn die Messung Auskunft geben soll, wie viel Strahlung (Leistungsflussdichte) kommt in meiner Wohnung an. Aber für derartige Messungen sollte man die Betreiber in die Pflicht nehmen da sie die Verursacher sind. Das geht entweder per Vertragsabschluss (Mieter/Vermieter eines Standortes) oder auf dem politischem Weg.

Statt in kostspielige Einzelmessungen zu investieren sollte eine Gemeinden in Aufklärungsarbeit investieren.
Aber bitte nicht aus Spargründen von Seite der Betreiber. Das wäre nicht glaubwürdig.

Kostengünstig ist die Aufklärungsbroschüre vom BfS für Kinder und Jugendlichen. Diese sollte in allen Freizeitheimen, Schulen, Kindergärten und Hort an die Kinder/Jugendlichen und Eltern verteilt werden.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
, Leistungsflussdichte, BfS, Aufklärung, Standortbescheinigung


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