Mosgöller aus Sicht der BUND Kreisgruppe Rosenheim (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 07.05.2023, 19:51 (vor 551 Tagen) @ Alexander Lerchl

Dr. Mosgoeller versäumt es, das Krebsrisiko durch die Nutzung von Mobiltelefonen zu quantifizieren, weder unter dem Gesichtspunkt der Auslösung noch unter dem der Förderung, er liefert keine Belege dafür, dass DNA-Brüche ein erhöhtes Risiko oder einen Prädiktor für Krebs darstellen, und er legt keine Studien vor, auf die er sich bei der Bildung seiner Meinung stützt...'

Darüber hinaus stützt sich Dr. Mosgoeller auf seine ATHEM-1- und ATHEM-2-Forschung; er hat es jedoch versäumt,: (1) seiner eigenen Methode der Verwendung replizierter Studien zu folgen; (2) fehlgeschlagene Replikationen von Studien, auf die er sich für die ATHEM-2-Forschung stützte, anzugeben und die fehlgeschlagenen Replikationen zu erklären; (3) Studien zu erklären, die die ATHEM-2-Forschung bewerteten und Probleme mit der Forschung über die Bildung von Mikrokernen und gegenteilige Ergebnisse feststellten; und (4) den Nachweis zu erbringen, dass Studien, auf die er sich für seine Meinung zu DNA-Brüchen in ATHEM-1 stützte, repliziert wurden, oder eine fehlgeschlagene Replikation solcher Studien zu erklären.'

Dr. Mosgoellers Aussage basiert nicht auf ausreichenden Fakten und Daten, dem Produkt zuverlässiger Prinzipien und Methoden, und er hat die Prinzipien und Methoden nicht zuverlässig auf die Fakten dieses Falles angewandt... Das Gericht wird daher seine Aussage ausschließen.'

Soweit die Beurteilung Mosgöllers als Wissenschaftler durch Richter Alfred Irving.

Man kann den Wiener Wissenschaftler freilich auch anders sehen. So geschehen 2022 durch Theo Schneider, Schriftführer der BUND-Kreisgruppen Rosenheim. Schneider berichtet in dem Text von einem Online-Duell am 13. Oktober 2022, bei der Wilhelm Mosgöller und Gunde Ziegelberger (BfS) aufeinander trafen. Die Kontrahenten werden von Schneider als zwei "führende Sachverständige" vorgestellt (Auszug):

[...] Prof. Dr. med. Wilhelm Mosgöller, Zentrum für Krebsforschung der MedUni Wien, stellte dagegen eigene Studienreihen zu sogenannten athermischen Wirkungen als methodisch und logisch einwandfrei dar. Die ATHEM-1-Studie habe DNA-Strangbrüche und damit eine erhöhte Krebswahrscheinlichkeit mit wissenschaftlich anerkannten Methoden gezeigt und die im Jahr 2008 als gefälscht diffamierte, mittlerweile aber rehabilitierte REFLEX-Studie seiner Kollegen Prof. Dr. Rüdiger und Prof. Dr. Adlkofer bestätigt. [...]

Wie kann ein Richter in den USA und ein deutscher Versicherungsmathematiker zu derart unterschiedlichen Auffassungen über die Qualifikationen Mosgöllers kommen? Ich versuche mich mal an einer Antwort:

► Theo Schneider ist überzeugter Mobilfunkgegner, daran gibt es keinen Zweifel. Ergebnisoffenheit kann von ihm nicht erwartet werden, Voreingenommenheit hingegen schon.

► Schneider hat keinerlei Eigenkompetenz in Sachfragen der Mobilfunkdebatte, er muss daher blind glauben, was Diagnose-Funk, sein wichtigster Informationslieferant, berichtet. Zweifel an der Kompetenz des Vereins plagen den Versicherungsmathematiker offenkundig nicht.

► Schneider schätzt die EMF-Eigenforschung Mosgöllers offensichtlich als erwähnenswertes Qualitätsmerkmal ein, um seinen Interessenvertreter gegenüber Gunde Ziegelberger zu profilieren. Vor dem US-Gericht wurde jedoch Mosgöller ausgerechnet seine Eigenforschung zum Verhängnis (Athem-Studien), weil er seine Einschätzung des Krebsrisikos infolge EMF-Exposition bevorzugt mit seinen Athem-Studien begründet. Richter Irving sieht darin einen Tunnelblick des Wieners, der gegenteilige Forschungsergebnisse außen vor lasse.

► Mosgöllers Behauptung, seine Athem-Studien seinen "methodisch und logisch einwandfrei" gibt Schneider korrekt in indirekter Rede wieder. Als Laie kann er diese Behauptung nicht kompetent bewerten. Die Gutachter der Beklagten zeigten hingegen Versäumnisse Mosgöllers auf, die seine Behauptung erheblich infrage stellen. Schneiders Bericht datiert vom 13. Oktober 2022. Etwa 14 Tage zuvor wurde Mosgöller anlässlich einer Anhörung im Fall Murray vs. Motorola von Anwälten der Streitparteien ins Kreuzverhör genommen und schnitt dabei gar nicht gut ab (siehe Dokument im Startposting). Unter dieser Maßgabe sehe ich seine Aussagen anlässlich der Online-Veranstaltung, über die Schneider berichtet, im deutlichen Widerspruch zu den Eingeständnissen, zu denen Mosgöller im Kreuzverhör gezwungen wurde.

► Sollte Mosgöller gemäß Schneider tatsächlich behauptet haben, die unter Fälschungsverdacht gestandene "Reflex"-Studie sei "rehabilitiert", wäre dies ein starkes Stück von Desinformation. Franz Adlkofer zweckentfremdete das Urteil des OLG Bremen vom Januar 2021 über den Fälschungsverdacht unverzüglich zu der Irreführung, das Gericht habe die Ergebnisse der besagten Studie für richtig erklärt. Diagnose-Funk, Adlkofers bevorzugtes Sprachrohr, verbreitete diese haltlose Behauptung in der Szene organisierter Mobilfunkgegner und erreichte damit wohl auch den empfangsbereiten Schneider, der offenkundig keinen Anlass sah, in seinem Bericht Mosgöllers Wiederholung wegzulassen. Dabei hätten die Kolporteure nur das Urteil studieren müssen, um zu erkennen, was für einer dreisten Verdrehung der Tatsachen sie auf den Leim gehen. Doch wenn es gegen Adlkofers Erzfeind Alexander Lerchl geht, scheint bei überzeugten Mobilfunkgegnern Anstand Nebensache zu sein und jedes Mittel den Zweck zu rechtfertigen. Schneider ist daher der Vorwurf zu machen, den BUND auf Kreisebene in Verruf zu bringen, indem er die Umweltschützer als Helfershelfer zugunsten der Machenschaften eines (verstorbenen) Ex-Tabaklobbyisten missbraucht.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Wissenschaft, DNA-Schäden, Tunnelblick, ATHEM-Projekt, Mosgöller, Sprachrohr, Krebsrisiko, Schneider, Mythos, Kompetenzgefälle, Rosenheim, Gerichtsgutachter, Murray, Irving


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