Murray gegen Motorola: Statusanhörung am 19. Juli 2023 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 19.07.2023, 01:22 (vor 492 Tagen) @ Alexander Lerchl

Im Gerichtsverfahren "Murray gegen Motorola" hat das zuständige Gericht kürzlich entschieden, dass die Wiener Experten Michael Kundi und Wilhelm Mosgöller als Zeugen der Anklage ausgeschlossen werden. Das viele Seiten umfassene Dokument ist eine schallende Ohrfeige für beide.

Wie geht es nun weiter? Das fragte sich auch Richter Irving und verschickte am 10. Juli 2023 rund 160 Einladungen für eine virtuelle Statusanhörung aller Beteiligten. Nachfolgend sein Beschluss dazu:

Mit Beschluss vom 25. April 2023 gab das Gericht dem Antrag der Beklagten auf Ausschluss des Sachverständigengutachtens der Kläger statt und stellte fest, dass das von den Klägern vorgelegte Sachverständigengutachten nicht dem Standard für die Zulassung gemäß Rule 702 der Federal Rules of Evidence entspricht, wie er vom Berufungsgericht in der direkten Berufung in diesem Fall angenommen wurde. Da das Gericht keine weiteren sachdienlichen Anträge erhielt, konferierten die Kammern anschließend per E-Mail mit den Parteien, um festzustellen, ob sie für eine Anhörung zum Stand der Dinge zur Verfügung stehen, um die nächsten Schritte in den betreffenden Rechtssachen festzulegen. Die Parteien haben dem Gericht ordnungsgemäß mitgeteilt, dass sie gemeinsam für eine virtuelle Statusanhörung am 19. Juli 2023 zur Verfügung stehen. Das Gericht wird eine virtuelle Statusanhörung für den 19. Juli 2023 um 11:00 Uhr im Gerichtssaal 518 anberaumen. Dementsprechend ordnet das Gericht am 10. Juli 2023 eine virtuelle Anhörung zum Stand der Dinge für den 19. Juli 2023 um 11:00 Uhr im Gerichtssaal 518 an.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Motorola, Kundi, Sachverständiger, Sammelklage, Murray, Irving, USAMosgöller


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