Mosgöller in trouble (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Mittwoch, 22.02.2023, 22:12 (vor 644 Tagen)

Hier hatte Professor Dr. Mosgöller behauptet, dass ich wegen "übler Verleumdung" verurteilt worden sei, was natürlich Quatsch ist. Eine Verleumdung wäre eine Straftat gemäß §187 StGB.

Das Hamburger Landgericht hat entsprechend beschlossen: "Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,..., Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)",

untersagt,

Entsprechendes "zu behaupten und/oder behaupten zu lassen bzw. zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen." Mosgöller muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Trotz erfolgter Zustellung der Einstweiligen Verfügung ist besagter Beitrag in YouTube nach wie vor verfügbar. Herr Mosgöller wird die Konsequenzen seines Tuns sicherlich überblicken. Das wird teuer.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Methode, Abmahnung, Mosgöller, Hamburg, Landgericht, Sittenbild, einstweilige Verfügung, Ordnungsgeld

Mosgöller in trouble

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 23.02.2023, 01:02 (vor 644 Tagen) @ Alexander Lerchl

Hier hatte Professor Dr. Mosgöller behauptet, dass ich wegen "übler Verleumdung" verurteilt worden sei, was natürlich Quatsch ist. Eine Verleumdung wäre eine Straftat gemäß §187 StGB.

Damit man sich nicht das Video in voller Länge anschauen muss: Besagte Stelle beginnt bei Minute 15:31.

Das Video hat in den Echokammern der Szene Verbreitung in Gestalt von Kopien gefunden. Das Exemplar, auf das Sie verlinken, wurde von der sogenannten Kompetenzinitiative auf YouTube eingestellt. Ein anderes Exemplar von Diagnose-Funk. Mutmaßlich gibt es noch mehr. Wie ist das denn nun, muss Herr Mosgöller sich nur um das eine Exemplar der "Kompetenzinitiative" kümmern (was widersinnig wäre), oder um alle Exemplare (was mühsam wäre)?

Kurz vor der besagten Stelle zögert Mosgöller kurz, so als ob er überlegte, wie sag ich's jetzt am besten rechtssicher. Nach der Kunstpause schob er sich selbst bekräftigend ein "... kann ich ruhigen Gewissens sagen", dann folgte die jetzt untersagte Behauptung. Was für fatale Folgen ein ruhiges Gewissen doch haben kann ...

Anschließend bemüht er sich engagiert, jegliche Zweifel an der Integrität des "Reflex"-Projekts zu zerstreuen. Das war auch Adlkofers Strategie. Das Urteil des Oberlandesgericht Bremen gibt dieses Weißwaschen jedoch nicht her. Der beauftragte Gutachter wollte zwar eine Fälschungsabsicht nicht bestätigen, er sagte aber auch klar, die "Reflex"-Ergebnisse seien fehlerhaft. Mosgöller macht daraus: Mit "Reflex" (er nennt das Projekt nicht beim Namen) ist alles in Ordnung. Für einen Gutachter, der, wenn es zum Verfahren kommt, zugunsten der Kläger im großen US-Prozess Murray vs. Motorola aussagen soll, ist dies aus meiner Sicht eine riskant eklatante Verdrehung der Tatsachen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Verdrehung, Reflex, Ko-Ini, Mosgöller, Verleumdung, Gutachter

Der Trick der Unterstellungen

KlaKla, Donnerstag, 23.02.2023, 07:13 (vor 643 Tagen) @ Alexander Lerchl

Wenn einem die Argumente ausgehen, greift man zu dieser Strategie und versucht, andere zu diffamieren. Hensinger drückte sich hier vorsichtiger aus. Wichtig ist, mVn nur das die Zuhörer "Verleumdung" mit denen ihnen vorgefertigtem Feindbild oder Opfer verknüpfen. Hensinger hat durch den Verein D-F einen Rechtsbeistand, der ihn unter die Arme greift wenn er übers Maß hinausgeschossen ist. Mosgöller anscheint nicht.

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Meine Meinungsäußerung

Der Trick der Unterstellungen

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 23.02.2023, 10:08 (vor 643 Tagen) @ KlaKla

Mosgöller anscheint nicht.

Auch in Österreich gibt es ausreichend viele Rechtsanwälte, die nur darauf warten, von einem Klienten mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt zu werden.

Um einer einstweiligen Verfügung Folge zu leisten, ist jedoch kein Anwalt erforderlich, sondern nur der Wille, der rechtlich verbindlichen Aufforderung nachzukommen. Nennt die Verfügung dafür keine Frist, ist schnellstmögliches Handeln ratsam, um ein Ordnungsgeld zu vermeiden. Ausschlaggebend ist das Datum, wann Mosgöller die Verfügung zugestellt wurde.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Mosgöller in trouble

H. Lamarr @, München, Dienstag, 28.03.2023, 14:02 (vor 610 Tagen) @ Alexander Lerchl

Trotz erfolgter Zustellung der Einstweiligen Verfügung ist besagter Beitrag in YouTube nach wie vor verfügbar. Herr Mosgöller wird die Konsequenzen seines Tuns sicherlich überblicken. Das wird teuer.

Das Video ist auch heute noch unverändert abrufbar. Was ist da los, ist eine Einstweilige Verfügung ein zahnloser Tiger? Auf Nachfrage ließ Alexander Lerchl mich kurz und schmerzlos wissen: Der Ordnungsmittelantrag wurde bereits eingereicht, die Tatsache, dass der Beitrag weiterhin abrufbar ist, wird im Rahmen der Beurteilung eines angemessenen Ordnungsmittels berücksichtigt.

Die Mühlen der Justiz mahlen, doch sie mahlen langsam ... :-).

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Trittbrettfahren mit Folgen?

KlaKla, Donnerstag, 18.05.2023, 11:01 (vor 559 Tagen) @ Alexander Lerchl

Hier hatte Professor Dr. Mosgöller behauptet, dass ich wegen "übler Verleumdung" verurteilt worden sei, was natürlich Quatsch ist. Eine Verleumdung wäre eine Straftat gemäß §187 StGB.

Das Video ist immer noch da. Verantwortlich für das Video lt. Abspann ist der Filmemacher Klaus Scheidsteger. Verbreite wird das Video über den Video-Kanal der KO-Ini der Scheidsteger angehört. Neuer Stoff zum alarmieren ist rar. Scheidstegers Projekt Athem3 scheint unter die Räder gekommen zu sein. Bewusste Namensgleichheit mit Athem-Projekte der AUVA unter Leitung von Dr. W. Mosgöller.

An Mosgöllers Stelle hätte ich mich auch krank gemeldet, bevor ich noch mehr "Dummheiten" serviere, die anschließend ein Filmemacher kommerziell verwertet. Ich könnte mir vorstellen, dass es bezgl. Athem3 auch eine Unterlassungsaufforderung gab aber da ist man fix gewesen.

Wilhelm Mosgöller im Kreuzverhör (im September 2022 in den USA)

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Diagnose-Funk, Ko-Ini, Trittbrettfahrer, AUVA, ATHEM-Projekt, Mosgöller, Unterlassung, Scheidsteger

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