Finnischer Ärzteverband hält De-Exposition eher für schädlich (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.04.2022, 15:40 (vor 943 Tagen)

Praktisch alle "Elektrosensiblen" betrachten De-Exposition, also das Vermeiden von Exposition, als den Königsweg, um aus der Bredouille zu kommen. Manche Betroffene ziehen sich deshalb in den Wald zurück, in Keller oder Berghöhlen, andere schirmen sich zur Freude von Anbietern mit teuren Baldachinen über ihrem Schlafplatz gegen EMF, pinseln teure Schirmfarbe auf Wände, schwören auf teure Schirmvorhänge an Fenstern oder wickeln sich in preisgünstige metallische Rettungsdecken ein. Der größte finnische Ärzteverband hält alle diese Maßnahmen kurzfristig für hilfreich, langfristig jedoch für schädlich.

In einem Merkblatt (Stand: 2016) äußert sich der finnische Ärzteverband Duodecim, er vertritt etwa 90 Prozent der finnischen Ärzte, über Umweltsensibilität, wozu auch Elektrosensibilität zählt. Die folgende Deutsch-Übersetzung des Merkblatts macht deutlich, Duodecim vertritt evidenzbasierte und keine pseudowissenschaftlichen Standpunkte. Weiterführende Links des Originals habe ich in der Übersetzung weggelassen.

► Unter idiopathischer Umweltintoleranz (IEI) versteht man Erkrankungen, bei denen Patienten eine Reihe von Symptomen in Umgebungen erfahren, die bei der Mehrheit der Menschen keine Symptome hervorrufen und die sich nicht durch bekannte biomedizinische Mechanismen erklären lassen. Typischerweise treten die Symptome in mehreren Organsystemen auf.

► Das Symptommuster kann im Grunde mit jedem Umweltfaktor in Verbindung gebracht werden. Gerüche, Chemikalien und elektromagnetische Felder sind häufige Auslöser von Symptomen und werden je nach Auslöser als spezifische Empfindlichkeiten bezeichnet (Geruchsempfindlichkeit, multichemische Empfindlichkeit, Elektroempfindlichkeit). Ein einzelner Patient hat in aller Regel mehrere Arten von Empfindlichkeiten.

► Es sind keine Labordaten oder sonstigen Messungen zur Beurteilung der Patienten verfügbar.

► Es gibt mehrere, manchmal widersprüchliche Definitionen für Umweltempfindlichkeiten. Die aktuellen Definitionen basieren auf der Definition der Konsenskonferenz von 1996 für Umweltsensibilität.

► Leichte Geruchsempfindlichkeit ist weit verbreitet. Daher wurden die Kriterien für Umweltsensibilität um erhebliche Beeinträchtigungen des Lebensstils oder der Körperfunktion sowie um Symptome des zentralen Nervensystems erweitert.

► Studien deuten darauf hin, dass die Empfindlichkeit gegenüber Umwelteinflüssen bei weniger als 1 % der Bevölkerung mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden ist, je nachdem, welche Definition von Umweltempfindlichkeit verwendet wird. Die Krankheit tritt häufiger bei Frauen auf.

► Die Empfindlichkeit weitet sich häufig auf andere Umweltfaktoren aus (Gerüche, Nahrungsmittel, Geräusche, Elektrizität).

► In der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) wird der Zustand nicht als Krankheit eingestuft. Im Jahr 2015 wurde in der finnischen ICD-10-Klassifikation die Unterkategorie R68.81 hinzugefügt (Anhaltende oder wiederkehrende abnorme Empfindlichkeit gegenüber normalen Umweltfaktoren).

► Es gibt viele Faktoren, die zum Ausbruch der Symptome beitragen können.

► Es fehlen nach wie vor Beweise für direkte biophysikalisch-chemische Wirkmechanismen aufgrund von Exposition oder von Genen.

► Es gibt erste Hinweise auf eine Sensibilisierung des zentralen Nervensystems, was derzeit der am besten untersuchte Mechanismus ist.

► Bei Expositionsstudien war die Kenntnis der Exposition ausschlaggebend für das Auftreten von Symptomen, nicht die tatsächliche Exposition.

► Die Aktivierung der körpereigenen Abwehrsysteme, wie Stressreaktionen des autonomen Nervensystems, immunologische Reaktionen und Sensibilisierung des limbischen Systems des Gehirns, wurden bei der Symptomatik beobachtet.

► Es gibt keine wirksamen evidenzbasierten Behandlungen für das Symptom oder den Zustand.

► Es gibt vielversprechende Ergebnisse von Behandlungen, die darauf abzielen, das Verhalten und die Interpretation der Schädlichkeit oder Selbsttoleranz von Umweltfaktoren zu beeinflussen.

► Im Falle einer Sensibilisierung des zentralen Nervensystems auf einen als gefährlich empfundenen Umweltfaktor kann das Vermeiden kurzfristig Erleichterung verschaffen. Dies aber kann die Einschätzung der Gefahr, die von einer Exposition ausgeht, verstärken, wodurch die Reaktionen verstärkt werden und zu einer Verfestigung oder sogar Verschlimmerung der Symptome führen können.

► Die Patienten haben häufiger Allergien, Asthma, Depressionen, Angstzustände und somatoforme Störungen, die es zu berücksichtigen und zu diagnostizieren gilt.

► Der Schwerpunkt der Behandlung muss auf dem Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit liegen. Bei der Patientenaufnahme liegt der Schwerpunkt auf einer guten Patientenansprache (siehe Abschnitt "Der symptomatische Patient an der Rezeption" in der Empfehlung für gute Praxis).

► Im Frühstadium der Symptome ist es wichtig, festzustellen, ob es eine behandelbare Ursache für die Symptome gibt und die Risikoaufklärung zu minimieren, da sich sonst die Symptome und das Krankheitsverhalten verstärken können.

Hintergrund
"Vermeiden ist das Letzte, was Sie tun sollten. Das verstärkt das negative Lernen", sagt Jyrki Korkeila, Professor für Psychiatrie an der Universität Turku über den Hang von "Elektrosensiblen", sich durch De-Exposition zu schützen.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
EHS, Provokationsstudie, Selbsttäuschung, Aerzteverband, Somatoforme Störung, Finnland, De-Exposition, negatives Lernen, Evidenz

Deutscher Mediziner aus Ulm, Dr. Norbert Fischer - Erfahrung

KlaKla, Montag, 25.04.2022, 08:34 (vor 942 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Montag, 25.04.2022, 08:58

... Noch fehlt der endgültige Beweis dafür, dass die Strahlung, die von Mobilfunkgeräten ausgeht, auch krebserregend ist“, sagt Dr. Norbert Fischer, Vorstandsmitglied der Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK BW). Der Hausarzt mit Fachkunde Suchtmedizin weiß, dass in der Forschung durchaus Genveränderungen in Bezug auf Handystrahlen festgestellt worden sind. Auch die männliche Fruchtbarkeit könne unter der elektromagnetischen Strahlung geschädigt werden. Trage man(n) das Handy zu nah am Körper und an den Hoden, könne sich die Spermienanzahl auffallend reduzieren. Dass Handystrahlung aber zwangsläufig zu Krebs führen würde, das wäre laut Dr. Fischer zu pauschal geurteilt. Vielmehr appelliert der Allgemeinmediziner an den klaren Menschenverstand jedes Handynutzers, den eigenen Konsum stets zu hinterfragen...

... So weiß der Mediziner aus seinem Praxisalltag und auch von Kollegen, dass manche Menschen empfindlich auf die Strahlen reagieren können. Er erinnert sich an eine Patientin, die über starke Kopfschmerzen klagte. Als sie seiner Empfehlung folgte und ihr neu erworbenes schnurloses Telefon gegen das alte Telefon mit Schnur eintauschte, verschwanden auch die Kopfschmerzen. Von anderen Patienten weiß der Hausarzt, dass eine Erholung in einem funkfreien Gebiet, beispielsweise jenes in der Nähe von Ulm, zur Reduzierung von Kopfschmerzen beitragen kann.

„Wenn die Mobilfunkstrahlung keine Gefahr für den Menschen birgt, so wie manche Forscher behaupten, warum sehen wir dann keine Sendemasten in der Nähe von Kindergärten?“, fragt Dr. Fischer rhetorisch.

Kommentar: 1 Mediziner der Landesärztekammer äußerte sich 2018 kritisch! 1 Mediziner der auf einem Auge blind zu sein scheint. 1 Mediziner der im Sumpf von Diagnose-Funk zu verorten ist, Ärztearbeitskreis Digitale Medien Stuttgart. 1 Mediziner der keine Hemmung hat, mit so einem Mediziner zu kooperieren. :no:

Verwandte Threads
Ärztearbeitskreis Stuttgart leistet sich Fauxpas
Der Doktor-Titel ist kein Gütesiegel
Hadlikon & Mobilfunk: EHS Ärztin Barbara Dohmen schiebt an

--
Meine Meinungsäußerung

Tags:
Landesärztekammer, Auszug, Umzug, Fischer, Halbgötter in Weiß, Aerzte-Arbeitskreis digitale Medien, Framing

De-Exposition eher schädlich: konkretes Beispiel

H. Lamarr @, München, Dienstag, 26.04.2022, 13:17 (vor 941 Tagen) @ H. Lamarr

► Im Falle einer Sensibilisierung des zentralen Nervensystems auf einen als gefährlich empfundenen Umweltfaktor kann das Vermeiden kurzfristig Erleichterung verschaffen. Dies aber kann die Einschätzung der Gefahr, die von einer Exposition ausgeht, verstärken, wodurch die Reaktionen verstärkt werden und zu einer Verfestigung oder sogar Verschlimmerung der Symptome führen können.

Ein typisches Beispiel, dass De-Exposition kurzfristig Erleicherung brachte, langfristig aber nicht, sind die plastischen Schilderungen der Münchener "Elektrosensiblen" Eva W., die davon überzeugt ist, seit 2004 unter EMF-Exposition zu leiden. Genügte ihr anfangs "strahlungsdämpfende" Unterwäsche und das Einwickeln in eine metallische Rettungsfolie, um ihre Symptome zu lindern, half ihr, eigenen Angaben zufolge, 2020 auch das zwiebelschalenartige Einwickeln in fünf Rettungsfolien nicht mehr. Unter fünf Rettungsfolien herrscht praktisch eine nicht mehr messbare kleine EMF-Exposition, dennoch klagt Frau W. weiterhin über "starke Nadelkopfschmerzen und das extreme Brennen im Körper". Frau W. beschrieb auch, dass bei ihr mit zunehmendem Abstand zu "ihrem" Funkmasten die Symptome nach wenigen hundert Metern rasch abklingen. Diese bewusste empirische Art der De-Exposition ist jedoch wesentlich schwächer als die technisch-abstrakte De-Exposition mit Rettungsfolien. Da Frau W. kein elektrotechnisches Wissen über die kumulierenden EMF-Dämpfungseigenschaften von mehreren Rettungsfolien hat, bemerkt sie die Widersprüchlichkeit ihrer anekdotischen Erfahrungsberichte nicht. Durch Mitlesen hier im Forum auf diese Widersprüchlichkeit aufmerksam geworden, folgte bei Eva W. kein Einsehen oder Einlenken, sie besteht weiter auf ihrer Darstellung des Sachverhalts. Mehr dazu ...

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

De-Exposition eher schädlich: konkretes Beispiel

H. Lamarr @, München, Montag, 09.05.2022, 23:20 (vor 927 Tagen) @ H. Lamarr

Ein typisches Beispiel, dass De-Exposition kurzfristig Erleicherung brachte, langfristig aber nicht, sind die plastischen Schilderungen der Münchener "Elektrosensiblen" Eva W., die davon überzeugt ist, seit 2004 unter EMF-Exposition zu leiden. Genügte ihr anfangs "strahlungsdämpfende" Unterwäsche und das Einwickeln in eine metallische Rettungsfolie, um ihre Symptome zu lindern, half ihr, eigenen Angaben zufolge, 2020 auch das zwiebelschalenartige Einwickeln in fünf Rettungsfolien nicht mehr.

In einem 2012 erschienen Papier wird Eva W. mit folgender Äußerung zitiert, die sie am 7. November 2011 in einem heute nicht mehr existierenden Elektrosmog-Forum schrieb:

"Übrigens musste ich mich vor einer Viertelstunde wieder einmal in eine Rettungsdecke einhüllen, da es anfing stark zu vibrieren. Sie mildert schlagartig und zwar besser als Abschirmstoff. Es würde mich mal interessieren, warum dies so ist."

Nachdem sie von ihrer UMTS-Psychose befallen wurde, genügte der überzeugten Elektrosensiblen über mindestens sieben Jahre hinweg eine einzelne Rettungsfolie, um ihr Befinden unter EMF-Einwirkung schlagartig zu bessern. Dann musste bei ihr in den darauf folgenden neun Jahren irgendetwas auf galoppierende Weise passiert sein, so dass sie am Ende mit sogar fünf Rettungsfolien keine Linderung mehr findet.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

De-Exposition, eine Gewinn bringende Empfehlung

KlaKla, Mittwoch, 27.04.2022, 08:30 (vor 940 Tagen) @ H. Lamarr

Diagnose-EHS ein Ableger von Diagnose-Funk, gibt folgende Botschaften raus:

  • Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Symptomatik bei De-Exposition abnimmt, wobei es auch hier zu deutlichen Verzögerungen kommen kann. Es kann Wochen, gar Monate dauern, bis der Körper in der De-Exposition zu regenerieren beginnt.
  • Die wichtigste Therapie besteht in der De-Exposition und der Verbesserung der Resilienz.
  • De-Exposition ist Voraussetzung ist für die Genesung und die nachhaltige Wirkung von Behandlung.
  • Zunächst sollte der Körper vor „Elektrosmog“ geschützt werden, z.B. durch Abschirmung, ggf. Umzug, Verzicht auf mobile Endgeräte, o.ä. Erst wenn dies so gut wie möglich umgesetzt ist, können weitere Maßnahmen greifen.

(Das Autorenteam liegt im Verborgenem. Vorsicht, unter selbst diagnostizierten EHS sind auch Profiteure.)

Kommentar:
De-Exposition bedeutet in erster Linie Abschirmung im Wohn.-/Arbeitsumfeld. Nach einer professionellen Messung kommt die kostspielige Abschirmung und der Einbau von Netzfreischaltern. In Begleitung einer hoch dosierten xxx-Infusion, ein paar Gesundheitspillen, die Zahnsanierung und nicht zu vergessen, der HF-Detektor. Damit es im Sinn der Profiteure weiter geht, wird um Spenden an Diagnose-Funk gebeten.

Verwandte Treads
Das Netzwerk der "Verbraucherorganisation" Diagnose:Funk
Geschäftsmodell: Anerkennung von Elektrosensibilität (EHS)
Psychisch kranke Arbeitnehmer: Zeitbombe für Sozialsysteme?

--
Meine Meinungsäußerung

Tags:
Abschirmung, Messung, HF-Detektor, Kommerz, Netzfreischalter, Zahnsanierung

De-Exposition eher schädlich: Noch ein konkretes Beispiel

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 12.05.2022, 15:07 (vor 925 Tagen) @ H. Lamarr

Suzanne S. hält sich für extrem elektrosensibel, seit November 2002 ist sie deshalb arbeitsunfähig. Anlässlich eines Treffens in Bamberg schilderte sie mir, sie reagiere bereits auf eine Immission von 1 µW/m² und weniger mit heftigen Symptomen. Ab Dezember 2004 trug sie, wie hier berichtet, beim Verlassen ihres Hauses einen Strahlenschutzanzug, der sie vor angeblich schädlichen EMF-Immissionen schützte. Den Strahlenschutzanzug lieh sie sich bei Bedarf aus, was zweifellos ein umständliches Unterfangen ist. Deshalb beantragte sie bei mehreren infrage kommenden Kostenträgern im Juli 2004 die Kostenübernahme (etwa 2400 Euro) für ein eigenes Exemplar, mit der Begründung, sie könne damit ihre Arbeitsfähigkeit wiedererlangen. Klingt erst mal plausibel. Die Kostenträger wiesen den Antrag jedoch unisono zurück, worauf S. Klage gegen einen Kostenträger (Rentenversicherungsträger) einreichte. Das Sozialgericht Augsburg prüfte den Fall und entschied im Dezember 2005 gegen die Klägerin. In den Entscheidungsgründen heißt es u.a., der Strahlenschutzanzug sei keine Leistung, die für die konkrete Erwerbstätigkeit der Klägerin erforderlich wäre. Es würde sich vielmehr nach dem Vortrag der Klägerin um ein Hilfsmittel handeln, das zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse in allen Lebenslagen notwendig wäre (Einkaufen, Restaurantbesuch, Fahrt mit dem Zug ...). Damit sei aber eine Zuständigkeit der Beklagten als Trägerin von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen.

Weiter argwöhnte das Gericht, eine Erfolgsaussicht der begehrten Leistung, d.h. ob der Strahlenschutzanzug die Erwerbsfähigkeit tatsächlich verbessert oder erhält, sei nicht beweisbar. Es bestehe lediglich eine Kausalvermutung der Klägerin, elektromagentische Strahlung könne die Kalziumkrisen auslösen. Damit fehle es an der erforderlichen Erfolgsaussicht der begehrten Leistung.

Wie richtig das Gericht mit dieser Einschätzung lag, sollte sich im August 2012 erweisen. Seinerzeit hatte Frau S. eigenen Angaben zufolge einen Termin vor Sprechstundenbeginn in einer funkfreien Zahnarztpraxis vereinbart (siehe oben verlinkte Quelle). Aufgrund einer "unerwarteten Hochfrequenzexposition aus einer Nachbarwohnung" sollen trotz des Schutzanzuges in den darauf folgenden Tagen deutliche Hypokalzämiesymptome aufgetreten sein.

Unabsichtlich bestätigt dieser Vorfall die Einschätzung, dass De-Exposition den Betroffenen nur kurzfristig Erleichterung bringt, nicht aber langfristig. Wähnte sich Frau S. im Februar 2005 in ihrem Strahlenschutzanzug noch so sicher, dass sie glaubte, damit sogar unmittelbar neben einem großen Funkturm ungestört arbeiten zu können und deshalb sogar gegen den ablehnenden Bescheid eines Rentenversicherungsträgers auf Kostenübernahme klagte, war der Strahlenschutzanzug sieben Jahre später anlässlich eines Zahnarztbesuchs nicht mehr ausreichend, selbst die aller Voraussicht nach belanglos schwache kurze EMF-Exposition aus einer privaten Nachbarwohnung hinreichend zu schirmen. Technisch gibt es für diese Entwicklung keine plausible Erklärung, psychologisch jedoch schon (Nocebo-Effekt). Selbstverständlich wird Frau S. selbst allerlei Begründungen zur Hand haben, warum der Strahlenschutzanzug versagte, jede dieser Begründungen wird sich jedoch allein auf Vermutungen stützen nicht auf Fakten.

Da Frau S. sehr gut weiß, dass sie selbst einen an ihre Erfordernisse angepassten und medizinisch überwachten Provokationstest nicht bestehen kann, sie wäre weltweit die Erste und eine medizinische Sensation, wies sie anlässlich des Rechtsstreits von der Beklagten zur Abklärung der Ursache vorgeschlagene Expositionsversuche mit und ohne Strahlenbelastung "als völlig indiskutabel" ab.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Provokationstest, Strahlenschutzanzug, De-Exposition, Sozialgericht, Hypokalzämiesymptome

RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum