"Codebook": FMK winkt ab (Technik)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 15.07.2020, 01:25 (vor 1645 Tagen) @ H. Lamarr

[...] Dies bedeutet nicht mehr und nicht weniger als eine Revolution in der Gestaltung von Antennendiagrammen, die sich mit smarten 5G-Antennen jetzt situationsbezogen an örtliche Gegebenheiten anpassen lassen! So eine kritische Position wäre z.B. in der Schweiz ein nahe gelegener Omen, bei dem es dann zu keiner oder eher zu einer programmiert schwächeren Befeldung käme. Abseits von Omen könnten die Beams vom Codebook wieder mit voller Leistung ausgestattet werden.

Aus Sicht des Forum Mobilkommunikation FMK, Interessenvertretung der österreichischen Mobilfunknetzbetreiber, ist das Codebook smarter 5G-Antennen keine Universallösung, um künftig die Mobilfunkdebatte zu befrieden. Auf Anfage schreibt das FMK:

[...] Eine gezielte Nichtversorgung eines Gebiets stellt aus unserer Sicht keine „Universallösung“ dar: nationale und internationale Gremien sind sich in ihrer Bewertung einig, dass Immissionen durch Mobilfunk bei Einhaltung der jeweils anzuwendenden Personenschutzgrenzwerte eine gesundheitliche Gefährdung hintanhalten. Bedenken werden durch solche Lösungen nicht ausgeräumt, sondern im Gegenteil bleiben die öffentlichen Diskussion bestehen.

Das FMK spielt aller Voraussicht nach auf den Schweizer Vorsorgewert an (NISV vom 23. Dezember 1999). Dieser hat entgegen der Erwartungen die Mobilfunkdebatte in der Schweiz nicht beruhigt. In der Schweiz wird seit 20 Jahren so intensiv wie in kaum einem anderen Land der Welt über mögliche und unmögliche Risiken von Funkfeldern gestritten.

Und in Deutschland scheiterte die Idee, strahlungsarme Mobiltelefone mit dem Umweltsiegel "Blauer Engel" auszuzeichnen, an der kollektiven Weigerung der Gerätehersteller, das Siegel bei der Vergabestelle zu beantragen. Auch am 15. Juli 2020 heißt es in der Rubrik "Umweltfreundliche Mobiltelefone" des Blauen Engels lakonisch: zur Zeit keine Anbieter. Dabei gibt es am Markt jede Menge Mobiltelefone, die den Vergabekriterien genügen. Die Hersteller begründen ihren schon Jahrzehnte dauernden Boykott damit, es bedürfe keiner besonderen Hervorhebung strahlungsarmer Geräte, denn auch von nicht strahlungsarmen Modellen ginge kein Gesundheitsrisiko aus.

Seit Juli 2017 gilt als wichtigstes Vergabekriterium für das Siegel "strahlungsarm": Zu kennzeichnende Geräte müssen so konstruiert sein, dass beim Betrieb am Ohr die von der elektromagnetischen Strahlung hervorgerufene spezifische Absorptionsrate (SAR) 0,5 W/kg und beim Betrieb am Körper 1,0 W/kg lokal gemittelt über Gewebevolumen mit einer Masse von 10 g nicht überschreitet.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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