Beamforming mit "Codebook": Risiko durch Regelungslücke (Technik)
Was hat das mit 5G und smarten Antennen zu tun?
Die gleiche Situation ist auch mit dem guten alten GSM und klassischen Antennen möglich. Ein Betreiber möchte ein Dorf versorgen und baut am Ortsrand auf einem Acker seinen Masten. Dann verkauft der Bauer zwei Jahre später sein Land und auf dem ehemaligen Acker entstehen neue Wohnhäuser. Wer stellt sicher, dass die Grenzwerte auch in diesen neuen Wohnungen eingehalten werden?
Stimmt, doch wenn ich die "Codebook"-Funktion smarter 5G-Antennen richtig verstanden habe, könnten diese Antennen auch sehr viel näher an Omen errichtet werden als herkömmliche Antennen, weil sich ein oder mehrere Omen mittels Codebook von starker Befeldung weit über dem Anlagegrenzwert aussparen lassen. Ein nahe gelegener Neubau oder eine neue Maueröffnung (Fenster) wäre dann gegenüber herkömmlichen Antennen mit einem erheblich größeren Risiko starker Befeldung der Bewohner verbunden, wird das Codebook nicht mit den neuen Daten der Bebauung gefüttert.
Entweder gibt es dafür ein Verfahren oder es gilt: Wer zuerst kommt malt zuerst, d.h. der Betreiber kann sich auf die früher erteilte Bewilligung berufen.
Das dürfte die eigentliche Gretchenfrage sein, wer steht in der Pflicht, bei einer nachträglichen Änderung der Bebauungslage dafür zu sorgen, dass niemand längere Zeit über Grenzwert befeldet werden kann. Wie das in der Schweiz geregelt ist weiß ich nicht, in Deutschland ist dies so geregelt, dass die Betriebserlaubnis für einen Standort erlischt, wenn z.B. ein Neubau in den Sicherheitsabstand des Standorts hineinragt. Erhält die BNetzA Kenntnis von so einer Verletzung des Sicherheitsabstands, spricht sie ein Betriebsverbot aus. Allem Anschein nach gibt es bei uns aber kein Verfahren, wie die BNetzA zeitnah davon erfährt.
Ein konkretes Beispiel für eine Verletzung des Sicherheitsabstands durch einen Neubau in unserer Nachbarschaft sehen Sie <hier>. Erst nachdem wir aus Jux und Tollerei bei der BNetzA nachfragten, ob denn der Neubau nicht den Sicherheitsabstand des Standorts verletzt, wurde ein Betriebsverbot ausgesprochen und der gesamte Standort musste von der Telekom um einige Meter verschoben neu errichtet werden. Für die Bauarbeiter, die monatelang auch auf Baugerüsten in unmittelbare Nähe des Funkmasten (geschätzt vier Meter Abstand) mit nacktem Oberkörper herum turnten, kam das Betriebsverbot freilich zu spät. Denkbar, dass die zuweilen über ICNIRP-Grenzwert befeldet wurden. Ob dies Folgen für sie hat werden wir nie erfahren. Auf Nachfrage, wie es denn geregelt sei, dass die BNetzA nicht zufällig, sondern verbindlich davon erfährt, wenn ein Sicherheitsabstand verletzt wird, erhielten wir 2016 von der BNetzA eine ausweichende Antwort, die stark auf eine Regelungslücke hinweist. Dummerweise geriet bei mir unsere Korrespondenz (13 Punkte umfassender Fragenkatalog) mit der Agentur in Vergessenheit, ich werde Fragen und Antworten jetzt umgehend in den Strang "Mein Nachbar, der Sendemast in 6 m Abstand" einstellen. Möglicherweise hat die BNetzA inzwischen die vermutete Regelungslücke geschlossen.
So oder so sehe ich keinen Unterschied zu 5G und smarten Antennen und klassischen Antennen mit festem Antennendiagramm.
Siehe oben. Im Prinzip stimme ich Ihnen zu, bis drauf, dass im Störfall das Risiko bei smarten 5G-Antennen deutlich größer ist.
Ich vermute(!) dass es so ist: Die Baubewilligung für das neue Wohnhaus wird nicht erteilt weil der Strahlen-Grenzwert überschritten würde. Dann geht der Bauherr zum Betreiber, man redet miteinander und findet eine gemeinsame Lösung.
Ich lese Ihre Worte wohl, allein es fehlt der Glaube. Denn dies setzt eine reibungslos funktionierende Vernetzung mehrerer Beteiligter (inkl. Behörden) voraus. Wäre die Netzabdeckung statisch, könnte das vielleicht zuverlässig funktionieren, bei der Dynamik in der Netzabdeckung durch mehrere Betreiber, die z.B. ferngesteuert jederzeit den Downtilt einer Antenne an neuen Bedarf anpassen können, sehe ich eher eine so lange Meldekette, dass Fehler geradezu programmiert sind. Bei GSM-Antennen wären diese verzeihbar, bei smarten 5G-Antennen mutmaßlich nicht.
Vorschlag: Bohren Sie doch mal beim Bafu nach, wie das mit einer Verletzung des Sicherheitsabstands eines Standorts und/oder der Omen-Regelung durch nachträglich errichtete Gebäude gehandhabt wird, um verbindlich auszuschließen, dass die Bewohner solcher Gebäude unbemerkt lange Zeit über Grenzwert befeldet werden. Das könnte spannend werden und HUJ endlich einmal für etwas Sinnstiftendes in Marsch setzen .
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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H. Lamarr,
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