Bayern plant Förderprogramm zur Mobilfunkversorgung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 13.09.2017, 10:25 (vor 2614 Tagen)

Anfrage des Landtagsabgeordneten Günther Knoblauch (SPD): Ich frage die Staatsregierung, wann und von wem können Anträge für das neue Förderprogramm für den Bau neuer Mobilfunk-Sendestandorte (Masten) gestellt werden und welche inhaltlichen Festlegungen gibt es (Dotierung insgesamt, Fördersätze, Vergabekriterien, Bewerbungsmodalitäten etc.)?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 20.07.2017: Der Entwurf des Mobilfunk-Förderprogramms befindet sich derzeit in der ressortinternen Abstimmung. Ein Start ist erst möglich, nachdem der Landtag die Haushaltsmittel genehmigt und die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat.

Ziel des Programms ist, den Ausbau in den Gebieten zu fördern, in denen bisher kein Netzbetreiber eine Sprachmobilfunkversorgung anbietet. Es ist damit zu rechnen, dass dort auch im Zuge der Erfüllung der Ausbaupflichten keine neue Versorgung entsteht. Daher soll in diesen weißen Flecken mobiles Breitband staatlich gefördert werden (mindestens LTE). Ausgeschlossen sind Standorte, die ein Netzbetreiber zur Erfüllung der Versorgungsauflagen der Digitalen Dividende II ohnehin bauen muss. Fördersätze, Vergabekriterien und Bewertungsmodalitäten werden im Rahmen der Ressortabstimmung abgestimmt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Funkloch, Bayern, Fördern, Förderprogramm, Netzausbau


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