Franz Adlkofer zieht Bericht über Lerchl-Studie zurück (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 16.08.2017, 23:45 (vor 2641 Tagen) @ Alexander Lerchl

Was Lerchl mit Daten macht, die er erhoben hat, ist seine - und nur seine - Angelegenheit. Ob, wie und wann er bzw. seine Mitarbeiter etwas veröffentlichen, hat Dritte einen feuchten Kehricht zu interessieren.

Das Ministerium aber hätte als Auftraggeber den Abschlussbericht ohne weiteres veröffentlichen dürfen, wenn es denn gewollt hätte. Oder?

Lerchl schickte eine freundliche E-Mail an Herrn Böhling, und - schwupp - war der Bericht verschwunden.

Wieso eigentlich an Herrn Böhling? Die sogenannte Dokumentation ist doch nicht von ihm, sondern von Franz Adlkofer.

Wieder eine freundliche E-Mail ...

Keine Abmahnung, keine Unterlassungsaufforderung, keine einstweilige Verfügung, sondern nur zwei freundliche Mails? Das glauben Sie doch selber nicht! Wieso verzichten Sie großzügig darauf, Ihrem Widersacher Adlkofer mit gleicher Münze das heimzuzahlen, was der sonst mit Ihnen macht?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Abmahnung, Adlkofer, Unterlassungsaufforderung, einstweilige Verfügung


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